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6 5 8 verzeichniß der Hülfsmittel.
und eine halbe Handvoll. Lasset solche eine Vier-telstunde lang mit einer Maaß von einem altenweißen Wein lochen. Seiget es durch ein Tuchund drucket alle Feuchtigkeit sorgfältig aus. Manbedient sich dieses wie des vorhergehenden.
No. 69.Diapalmenpfiaster. (<?H)
No. 72.
Zwey Theil Wasser und ein Theil Silberglat-eßig. (Accruln 1.irk2rßyrij)
No. 71.
Nehmet von dem Saubrodkraut (Nerb«(^clamim« 5 ultiianir-r) und von Karmil«lenschößgm , jedes eine Handvoll, thut solche miteinem halben Loth Seiffen und eben so viel Sal-miack in ein irdenes Gefäß; giesset auf dieses 3.Schoppen siedend Wasser.
Inhalt
(yq'» Wenn man solches auf Karpie streichen will,wie es in dem §. 456. vorgeschrieben worden, mußman es mit ein wenig Oel schmelzen.