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Von den Aderlässen
Handen sene / so kan man mit gutem Erfolg eineoder auch zwey Aderlässen vornehmen, wobey esgleichgültig ist/ an welchem Theil solches geschehe.
§. 541. Wenn diese Umstände nicht zugegensind, so ist die Aderlasse nicht nothwendig. Undin den folgenden Fällen muß man solche gar nichtgebrauchen, wenigstens wenn nicht besondere wich'tige Gründe vorhanden stnd, welche nur ein Arztbeurtheilen kan.
i. In dem hohen Alter eines Greisen, oderin der ersten Kindheit. 2. Wenn die Person vonNatur eine schwache Leibesbeschaffenheit hat, oderwenn solche durch Krankheiten oder andere Zufällegeschwächt worden. 3. Wenn der Puls klein,weich, schwach oder abwechselnd, und die Hautblaß ist. 4. Wenn die aussern Glledmaßen desLeibes oft lall, und mit einem weichen anfühlengeschwollen sind. 5. Wenn man sint langer Zeitnur wenig oder schlecht nährende Speisen geesscnhat, welche man stark verzehrt. 6. Wenn siutlanger Zeit der Magen in Unordnung ist, die Ver-dauung schlecht verrichtet wird, und sich dahernur wenig Vlut erzeuget. 7. Wenn man einemerkliche Ausleerung hat, durch verschiedene Ar-ten von Vlutstürzungm, oder durch einen Durch«fall, den Harn, oder den Schweiß. Wenn dieScheidung einer Krankheit schon durch einen von
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