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Von den Ohnmachten.
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§. 497. Die Ohnmachten / welche auf eineAderlässe, oder ein allzuheftiges Purgiermittel er«folgen / gehören in diese Classe.
Die Ohnmachten auf eine Aderlasse gehen ge-meinlich leicht vorüber/ und hören auf, sobald maneine solche Person auf ein Bett legt, man kau sieausweichen, wenn man im Bette zur Ader last;wenn sie ein wenig heftig ist/ hilft der Geruchdes Eßigs/ oder ein wenig Eßig mit Wasser ge-trunken / gar bald.
Man wird §. 552. die Mittel finde«/ welchegegen die Anfalle, so von allzuheftigen Brech« oderPurgiermitteln herrühren / dienlich sind.
Ohnmachten voll Magenbeßhwchrdm.
§. 498. Man hat schon aus §. 308. ersehen/daß die Unverdaulichleit Ohnmachten erzeuge, wel-che öfters so stark sind, daß man die würlsamstenHülfsmittel, dergleichen die Brechmittel, anwen-den müsse. Zuweilen ist die Unverdaulichkeit viel-mehr eine Würkung der Eigenschaft und Verdor-benheit der Speise«/ als der Menge dcrselbigen;es giebt Personen welche die Eyer, Fische/ Krebse,fette Speisen / in eine Uebelkeit stürzen, und Ban-gigkeiten erwecken, die sehr oft von Ohnmachtenbegleitet werden. Daß eine Ohnmacht von dieser
Art
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