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Von den Wunden.
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§. 439. Da man keine andere Zufalle, alsdie Zufalle der Entzündung zu befürchten hat, sokommen die hierzu erforderliche Hülfsmittel mit de-nen überein , welche dieser Krankheit vorbauen ton-nen ; die Aderlasse, die Lebensordnung, kühlendeMittel und Clystiere.
Wenn die Wunde sehr leicht ist, so ist es schongenug/ wenn man nur keine hitzige Mittel ge-braucht ; insonderheit muß man den Gebrauch desWeins und Fleisches unterlassen.
Wenn eine solche betrachtlich, und eine Ent-zündung zu furchten ist / so muß man nothwendigeine Ader öfnen/ eine vollkommene Ruhe anrathen/und den Kranken zu der Lebensordnung in hitzigenKrankheiten verbinden; zuweilen muß man würl«lich die Aderlässe wiederhohlen. Diese Hülfsmittelsind vor allem aus unumgänglich nothwendig, wenndie Wunde einen innerlichen Theil angegriffen hat;und es ist lein sicherer Mittel/ als eine äusserst leichteLebensordnung. Es sind Kranke zu einer vollkom«mencn Genesung gebracht worden/ denen man nacheiner Verwundung der Brust, des Unterleibes oderder Lenden / nur noch wenige Stunden des Lebensgezehlt hatte, da sie sich, einige Wochen, nur eineryerstentlsane oder anderer Arten von mülichten Tisa-nen bedienten, ohne Salz, ohne Fleischbrühen, ohne ei-nige Arzneimittel, und insonderheit ohne alle Salben.
§. 440.
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