Druckschrift 
Herrn S. A. D. Tissot Anleitung für das Landvolk in Absicht auf seine Gesundheit
Entstehung
Seite
265
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

von den faulen Fiebern. 265

3. Wenn der Kranke zwey Tage lang vontiefem Getränke hausig getrunken, der Mund da-bey umner unrein und abgeschmackt, auch Rechungzum Erbrechen vorhanden ist, so giebt man dasPulver No. 34. Man löset dasselbige in einerhalben Maaß lauen Wassers auf, und giebt demKraulen alle Viertel Stunden ein Glas voll zutrinken. Allein da dieses Mittel erbrechen macht,so muß man es niemahls geben, wenn man nichtsicher ist, daß lein Umstand vorhanden, welcherdessen Gebrauch verbietet; wir wollen diese Um-stände in dem Capitel von den Vorbammgs-Mittelnanführen. Wenn der Kranke schon bey den erstenGlasern sich hausig zu erbrechen anfangen sollte, somuß man ihm nicl'ts mehr geben, und sich begnü-gen , ihn eine grosse Menge lauen Wassers trinkenzu lassen. Wenn er sich hingegen entweder garnicht oder nur wenig erbricht, so fahrt man da«mit fort. Die, welche sich vor diesem Mittelfürchten, welches gemeinlich das Brechmittel gc-neunt wird, können sich No. 3 s. bedienen, undwenn es anfangt zu würkcn auch häusig laues Wal-ser trinken; allein in schweren Fallen ist das ersteweit vorzuziehen. Uebrigens muß man keines vonbeyden gebrauchen, wenn eine Entzündung zugegenist; sie waren alsdenn ein wahres Gift. Manmuß sich deren auch nicht bedienen, wenn das Fie-ber sehr stark, obgleich ohne Entzündung ist.

R 5 Der

-5