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Versuch eines Apothekerbuchs für Landstädte
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406
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wenden, sondern sie müssen sogleich «ach dem Zer)quetschen ausgepreßt werden.

g. Wurzeln und einige Früchte z. E. Acpfel, Bir.'nen müssen vor dem Zerquetschen zerschnitten und aufdem Reibeisen zerrieben werden.

4) Saure Safte dürfen nur drey bis vier Tag«ruhig stehen, so fallen die trüben Theile zu Boden undman muß sie hernach durch Lischpapier siltilrcn.

5) Pstanzenfäste, d« wenig« Mnnnchte Theilehaben, dürfen nach dem Auspressen nur dmch einwollenes Tuch gescihet werden.

6) Oft müssen die Säfte abgekläret werden; bey ei.'nigen geschieht diese Abklärung sehr gut durch Erwär«mung. Man gießt den Saft in eine Flascl,c deren Oeft«ung mit Leder verbunden ist, diese taucht man, nach.'dem sie vorher erwärmt worden, in kochendes Wasserein und wiederholt dies so oft, bis der Saft rechtwarm, und die unausiohlichcn Theil« geronnenund klümpicht geworden sind; alsdeun läßt man ihnerkalten und seiht ihn durch. Dies Verfahren tanman bey allen Pfianzcnsaften anwenden, die sich nichtauf die Art Anm. 4. abklären wollen. Die Abklä-rung durch Emveiß ist schädlich, denn oft nimmt sieauch die nützlichen »lichten harzichten Theile mit sich.

7. Damit die Safte der Früchte sich desto besserhalten: so ist es rathsam, sie ehe die Früchte noch vülllig reif sind, auszupressen.

8) Zur Aufbewahrung der Pfianzcnsifte ist derUeberguß mit Provenzeröl besser als mit Mandelöl,das leicht ranzicht wird.

Apothekernahme 8uccu« Äurantiorum.

pommeranzensaft.

Man zerstoße die frischen gelben geschälten Ponumerauzenschaalen mit einer hölzernen Keule in

einem