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Versuch eines Apothekerbuchs für Landstädte
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damit auf alle Weift keine Verwechselung Ze,fthehe.

XI) Wenn die Theile der Pflanze« volllonumen trocken sind, so witle man sie m troctnesPappier ein, oder man hebe sie in Kästen auf;Pavpier und Kästen müssen mit dem Nahmen derPflanzen bezeichnet seyn, und der Ort, wo sieaufbewahret werden, muß trocken seyn.

XII ) Alle Pflanzen und Pflanzentheüe, dieeinheimisch find, müssen und sollen alle Jahrefrisch gesammlet und getrocknet werden.

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i) Wurzeln.

I) Diejenigen Wurzeln, so nur ein Jahrdauren, (annuX) müssen, ehe sie einen Stengelund Blumen bekommen, gesammlet werden. Siebesitzen wenig Arzeneykräfte, und werden dahernicht häufig in die Apotheke aufgenommen.

II) Die Wurzeln der zweyjährigen Pflanzen(diennez) müssen entweder im Herbst, oder imFrühjahre, ehe sie anfangen, in den Stengel zutreiben, gefammlet werden. Zweyjährige Pfian,zen sind diejenigen, die im ersten Jahre nurWur-zeln und Wurzelblatter haben, im folgenden Iahire aber Stengel, Blumen und Früchte bekonumen, z. E. die Klettenwurzel, die Hindläufte, dieSelben Mühlen.

3) Aus,