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Einleitung.
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Andere Mittel statt der verschriebenen oderverordneten unterzuschieben oder zu subsiituirenist schandlich, ist strafbarer Betrug, ist Diebereyund Meinepo.
Ein rechtschaffener Apotheker muß beym Ein-kauf der rohen Arzeneyen vorsichtig seyn und nichtauf dein Prciß sondern auf die Güte der Waaresehen, auch genau untersuchen, ob sie verfälschtoder verdorben sey.
Noch genauere Aussicht und Vorsicht Nlust erbey dem Einkauf schon zubereiteter Arzeneyen«»wenden, besonders wenn der Verkäufer damitim Großen handelt.
Ein achter Apotheker muß in der Chemieund in der Naturgeschichte erfahren seyn.
An die Gefäße und Gläser, worinn die Arezeneyen befindlich, müssen die Nahmen auf dasdeutlichste angeschrieben werden, auch müssen dieGefäße und Gläser genau nach dem Alphabethin ihrer Ordnung gestellt seyn.
Saure und säuerliche, fette und ölichte Sub-stanzen in küpfernen, zinnernen oder andern der-gleichen metallischen Gefäßen zubereiten oder auf-bewahren, ist so viel als Arzeneyen in Gift, ver-wandeln.
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