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1 (1855) Anorganische Chemie und Abriss der organischen Chemie
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Chemische A equi valente.

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711. Die chemische Vereinigung zweier Stoffefindet stets in demselben Gewichts verhältniss statt,im Falle die daraus entstehende Verbindung dienämlichen physikalischen und chemischen Eigen-schaften besitzt. Ist der eine oder der andere der beidenStoffe im Ueberschuss vorhanden, so bleibt eine gewisse Mengedesselben in unverbundenem Zustand übrig. Dies findet z. B.statt, wenn die Verbindung aus der Flüssigkeit, in welcher sieentstanden ist, krystallisirt. Dieses Gesetz fuhrt den Namen:Gesetz der Verbindung in festen Verhältnissen.

712. Zwei Körper vereinigen sich häufig in mehreren Ver-hältnissen mit einander und bilden hierbei von einander verschie-dene Verbindungen ; in diesemFalle wird für jede dieserVerbindungen das Gesetz der festen Verhältnissebefolgt.

713. Wenn zwei Stoffe sich in mehreren Verhältnissen verbin-den, so stehen die mit derselben Menge des einen Stoffs verbunde-nen Mengen des zweiten Stoffs unter sich in einem sehr einfachenVtrhältniss welches z. B. durch die Zahlen:

1 : % : 2 : % : .3 : '/, : 4 : 5 : 7 . . .ausgedrückt wird.

Um eine klare Einsicht in dieses Gesetz zu geben, wollenwir einige Beispiele anfuhren:

Der Stickstoff bildet mit dem Sauerstoff fünf bestimmte Ver-bindungen (121.) von folgender procentischer Zusammensetzung:

Stickstoffoxydul . .

. Stickstoff .

. 03,63

Sauerstoff .

30,37

100,00.

Stickstoffoxyd . .

. Stickstoff .

. 40,00

Sauerstoff .

. 53,34100,00.

Salpeterige Säure .

. Stickstoff .

. 30,84

Sauerstoff .

03,10100,00.

Untersalpetersäure .

. Stickstoff .

30,43

Sauerstoff .

G9,57100,00.

Salpetersäure . .

. Stickstoff .

. 25,93

Sauerstoff .

. 74,07

100,00.