Penta methylenderi vaten.
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pentamethylencarbonsäureestersAdipinsäureester (Dieckmann):
„CH.-CO-O-.C.H.
durch Einwirkung von Natrium auf
CH 2
CH„
-OH 2 -CO-0-C 2 H 6
= C 2 H 6
OH + CH
CKL—CO
\OH„—
CH 2 —CH-CO-O-C-H.
und die Bildung einer Ketopentamethylendicarbonsäure, die neben Butan-tetracarbonsäure (vgl. Bd. I, S. 707—708) bei der Condensation von Aconit-säureester mit Natriummalonsäureester in alkoholischer Lösung entsteht(Aüwers) und wahrscheinlich einer weiteren Condensation des Butantetra-carbonsäureesters entstammt:
>CO + C0 2 + H 2 0.
C0 2 H-CH-CH 2 -CO„H C0 2 H-CH-CH 2
I . = I
C0 2 H-CH-CH 2 -C0 2 H C0 2 H-CH-CH,
Ferner ist eine erhebliche Anzahl von Pentamethylenderivaten
und zwar stets halogenhaltigen — durch eigenthümliche Reactionen ausden Einwirkungsprodukten von Halogenen auf gewisse Benzol-derivate erhalten worden. Bei diesen von Zincke und von Hantzsch inGemeinschaft mit ihren Schülern eingehend studirten Vorgängen wirdmithin der Sechskohlenstoffring in den Fünf kohlen stoffring verwandelt; soliefert z. B. die Chloranilsäure durch Einwirkung von Chlor ein Tetra-chlortetraketohexamethylen, welches beim Lösen in verdünnter Natron-lange in Tetrachlordiketopentamethylenoxycarbonsäure übergeht:
CO-OH
/C o x
Cl CO CC1 2
CO
OH-C C
III
Cl-C COH
\co/
Chloranilsäure
CCI
CO ----- CO
Tetrachlordiketopenta-methylenoxy carbonsäure.
Cl, CO
\co/
Tetrachlortetraketo-hexamethylen
Man wird sich diese überraschenden Processe durch vorübergehendeOeffnung des Sechsrings zur offenen Kette und darauf wieder folgendenRingschluss:
/CO- OH CO-OH
CO CHCI., c—
+ H 2 0 =Cl, CO CC1 2 CO
/C0 XCO
CC1 2CO
-CCI,
CC1 2 CO
-CO'
-CO-
-CO-
zu erklären haben (vgl. S. 32, 34, ferner Bd. I, S. 976).
Die Constitutionsauffassung der Verbindungen, welche in der letzterwähntenGruppe von Reactionen entstehen, gründet sieh auf das eingehende Studium derProcesse einerseits, durch welche sie aus Sechsring-Abkömmlingen entstehen, undandererseits der Processe, durch welche sie in einfachere Verbindungen der Fettreihegespalten werden (vgl. Bd. I, S. 867—868, 976 u. 980). Wenn auch keineswegs einZweifel an der Berechtigung jener Formeln, welche die fraglichen Verbindungen als