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Zincum cyanatum — Zincum hydrico-carbonicum.
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Die Prüfung erfolgt im Uebrigen nach vollständigerZersetzung durch Salzsäure wie bei Zincum chloratum(S. 732).
Die Dispensation dieses sehr giftigen Salzes solltenur stattfinden, wenn ausdrücklich »Zincum cyanatum sineFerro« verordnet ist; andernfalls ist immer das nach-stehende, nicht giftige, eisenhaltige Präparat unter Be-obachtung der darüber bestehenden gesetzlichen Vorschrif-ten (S. 48) zu verabfolgen.
Aufbewahrung: in sorgfältig verschlossenen Ge-fässen nach Tab. B.
Zincum Ferro-cyanatum.
Zincum cyanatum cum Ferro. Zincum zooticum.
2Zn% -f- FeGy + 3H = 198.
Weisses, geruch- und geschmackloses, in Wasser,Weingeist, kaustischem und kohlensaurem Ammoniakunlösliches, in officineller Salzsäure beim Kochen unterBlausäure - Entwickelung und Abscheidung von Berliner-blau nur schwierig lösliches Pulver. Beim Erhitzen ineinem Porzellanschälchen entwickelt sich ein Geruch nachBlausäure und Ammoniak, und nach dem Glühen bleibtein braunröthlicher Aschenrückstand, der sich in Ammo-niak bei der Digestion zum Theil löst, und ein Filtrat giebt,welches durch Schwefelwasserstoff rein weiss gefällt wird.Zeigt der Aschenrückstand, wie meistens der Fall, einestark alkalische Reaction, so enthält das Präparat Blut-laugensalz, welches sich immer darin findet, wenn zurFällung dieses Salz im Ueberschuss angewandt wurde.
Zincum hydrico-carbonicum.
Sehr weisses Pulver, beim Erhitzen unter Verlustvon Wasser und Kohlensäure in Zinkoxyd (S. 736) über-gehend, welches in der Hitze eine gelbe Farbe zeigt; inSalzsäure unter Kohlensäure-Entwickelung leicht und voll-ständig zu einer Flüssigkeit löslich, welche die Eigen-schaften des Chlorzinks (S. 732) besitzt, und wie dieses
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