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VI
Vorwort.
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gültigen, den gesammten Arzneiwaaren - Debit um-fassenden, gesetzlichen Vorschriften, verbunden miteiner Anleitung zur Erkennung und Prüfung allerirgend wichtigen Medicinalien, welche den heutigenArzneischatz bilden, möchte daher wohl dem prakti-schen Bedürfniss entsprechen.
Was nun die Anordnung unseres, zur Abhülfedieses Bedürfnisses bestimmten Buches betrifft, sohaben wir den gesetzlichen Theil voranschicken zumüssen geglaubt, weil dieser vorzugsweis die mehräusserlichen Verhältnisse und Einrichtungen, die zurHerstellung, Aufbewahrung und Dispensation derArzneien und der Arzneimittel nöthigen Localitäten,Geräthschaffen, Utensilien u. s. w. betrifft, und weiles angemessen ist, bei dem Visitationsgeschäft dieseallgemeine Inspection der speciellen Prüfung derArzneikörper vorangehen zu lassen. Diesem Gangeder Revision soll unser Handbuch sich anschmiegen,es soll die Revisoren bei Besichtigung der verschie-denen Localitäten u. s. w. begleiten, und bei vor-kommenden zweifelhaften Fällen sogleich bestimmte,motivirte Auskunft geben. Weil aber die Aufnahmevon Regierungs-Verordnungen, welche nur für ein-zelne Bezirke in Kraft bestehen, unseres Erachtensden Gebrauch des Buches für weitere Kreise er-schweren würde, haben mit einigen wenigen Aus-nahmen lediglich die in ganz Preussen allgemeingül-tigen Gesetze und ministeriellen Verordnungen Auf-nahme gefunden.
Der zweite Theil bringt zunächst in alphabeti-scher Ordnung eine Uebersicht der zur Erkennung