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[Hauptbd.] (1904)
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155
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Verkehr mit Arzneimitteln.

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von einzelnen dieser fünfFlüssigkeiten untereinanderzum Gebrauche für Tiere,sofern die einzelnen Bestand-teile der Mischungen auf denGefäßen, in denen die Abgabeerfolgt, angegeben werden,

Obstsäfte mit Zucker, Essig «derFruchtsäuren eingekocht,

Pepsinwein,

Rosenlionig, auch mit Borax,

Seifenspiritus,

weißer Sirup.

Kapseln gefüllte, von Leim (Ge-latine) oder Stärkemehl (capsuhiogelatinosae et amylaceae reple-tae), ausgenommen solcheKapseln,welche

Brausepulver der unter Nr. 1angegebenen Art,

Copalvabalsam,

Lebertran,

Natriumbikarbonat,

Ricinusö] oder

Weinsäureenthalten.

Latwergen (eleotuaria).

Linimente (linimenta), auigi

nommeu flüchtige« Liniment.

Pastillen (auch riätzchen und

Zeltcben), Tabletten, Pillen und

Körner (pastilli, rotulae et

trochisci, tabulettae, pilulae et

granula), ausgenommen:aus mit üHieben Mineral wässernod«! aus kungln lim Mincral-

iin iKal/.en bereitete Pas-tillen,

einfache Molkenpastillen,

Pfefferminzpistzehen,

Salmiakpastillen, auch mitLakritzen und Geschmack-zus&tzen, welche nicht zu denStoffen des Verzeichnisses Bgehören,

Tabletten aus Saccharin*), Na-triumbikarbonat oder Brause-pulver, auch mit Geschmack-zusätzen, welche nicht zuden Stoffen des Verzeich-nisses B gehören.10. Pflaster und Salben (cinplastraet unguenta), ausgenommen:

Bleisalbe zum Gebrauehe für

Tiere,Borsalbe zum Gebrauche für

Tiere,Cold-Cream, auch mit Glyzerin,

Lanolin oder Vaselin,PechpflasUr, dessen Masselediglich aus Peeh, Wachs,Terpentin, und Feit oder ein-zelnen dieser Stoffe besteht,englisches Pflaster,Heftpflaster,Hufkitt,Lippenpomad»,Pappelpomade,Salicyltalg,Senfleinen,Senfpapier,Terpentinsalbo zum Gebrauche

für Tiere,Zinksalbe zum Gebrauche fürTiere.11. Suppositorien (suppositoria) injeder Form (Kugeln, Stäbchen,ZSpfchen oder dergleichen) so-wie Wuiuktalx'licn (cereoli).

Verzeichnis B.

Hei den mit * versehenen Stoffen sind auch die Abkömmlinge der betref-fenden Stoffe sowie die Salze der Stoffe und ihrer Abkömmlinge inbegriffen.

*Acetanilidum.Acida chloracetica.

Acidum benzoicum e resina Subli-mat um.

') Durch das Süfotoffgcsetz vom 7. Juli 1902 aufgehoben.