Verkehr mit Arzneimitteln.
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von einzelnen dieser fünfFlüssigkeiten untereinanderzum Gebrauche für Tiere,sofern die einzelnen Bestand-teile der Mischungen auf denGefäßen, in denen die Abgabeerfolgt, angegeben werden,
Obstsäfte mit Zucker, Essig «derFruchtsäuren eingekocht,
Pepsinwein,
Rosenlionig, auch mit Borax,
Seifenspiritus,
weißer Sirup.
Kapseln gefüllte, von Leim (Ge-latine) oder Stärkemehl (capsuhiogelatinosae et amylaceae reple-tae), ausgenommen solcheKapseln,welche
Brausepulver der unter Nr. 1angegebenen Art,
Copalvabalsam,
Lebertran,
Natriumbikarbonat,
Ricinusö] oder
Weinsäureenthalten.
Latwergen (eleotuaria).
Linimente (linimenta), auigi
nommeu flüchtige« Liniment.
Pastillen (auch riätzchen und
Zeltcben), Tabletten, Pillen und
Körner (pastilli, rotulae et
trochisci, tabulettae, pilulae et
granula), ausgenommen:aus mit üHieben Mineral wässernod«! aus kungln lim Mincral-
•iin iKal/.en bereitete Pas-tillen,
einfache Molkenpastillen,
Pfefferminzpistzehen,
Salmiakpastillen, auch mitLakritzen und Geschmack-zus&tzen, welche nicht zu denStoffen des Verzeichnisses Bgehören,
Tabletten aus Saccharin*), Na-triumbikarbonat oder Brause-pulver, auch mit Geschmack-zusätzen, welche nicht zuden Stoffen des Verzeich-nisses B gehören.10. Pflaster und Salben (cinplastraet unguenta), ausgenommen:
Bleisalbe zum Gebrauehe für
Tiere,Borsalbe zum Gebrauche für
Tiere,Cold-Cream, auch mit Glyzerin,
Lanolin oder Vaselin,PechpflasUr, dessen Masselediglich aus Peeh, Wachs,Terpentin, und Feit oder ein-zelnen dieser Stoffe besteht,englisches Pflaster,Heftpflaster,Hufkitt,Lippenpomad»,Pappelpomade,Salicyltalg,Senfleinen,Senfpapier,Terpentinsalbo zum Gebrauche
für Tiere,Zinksalbe zum Gebrauche fürTiere.11. Suppositorien (suppositoria) injeder Form (Kugeln, Stäbchen,ZSpfchen oder dergleichen) so-wie Wuiuktalx'licn (cereoli).
Verzeichnis B.
Hei den mit * versehenen Stoffen sind auch die Abkömmlinge der betref-fenden Stoffe sowie die Salze der Stoffe und ihrer Abkömmlinge inbegriffen.
*Acetanilidum.Acida chloracetica.
Acidum benzoicum e resina Subli-mat um.
') Durch das Süfotoffgcsetz vom 7. Juli 1902 aufgehoben.