156 Der praktische Apothekenbetrieb.
Rc. radicis rhei pulverati
drachmam unam et dimidiam,extracti aloes
scrupulum,saponis medicati drachmam,extracti taraxaci quantum satis ut fiat lege
artis massa pilularum, e qua forma pilulae pondere granorumduorum.
OL
Die Signatur. Auch die Signatur oder Gebrauchsanweisung istman gewohnt in deutscher Sprache zu bezeichnen, nur selten geschieht diesnoch in lateinischer. In letzterem Falle muss sie richtig übersetzt wer-den. Schwierigkeiten bieten sich dafür nicht; es werden fast immer die 'einfachen und gleichen Bezeichnungen dafür gebraucht.
Der Name des Patienten. Das Lesen des Namens des Patientenmuss sogleich bei der Annahme des Receptes geschehen. Die richtige Be-zeichnung des Namens ist insofern nötliig, als derselbe auf die Signaturgeschrieben werden, muss, und in Beziehung zur rechtlichen Gültigkeit desReceptes als Schuldschein steht. Sofern der Name des Patienten daherunleserlich geschrieben ist, muss derselbe sogleich deutlich am Rande desReceptes bezeichnet und sofern das Recept einem Conto einverleibt wird,die nöthigen Bezeichnungen des Standes und der Wohnung beigefügt werden.
Der Name des Arztes. Nur Recepte von Aerzten, die zur Praxisberechtigt sind, dürfen zur Anfertigung in den Apotheken entgegen genom-men werden. Dem Empfänger eines Receptes muss daher der Name desArztes oder das Zeichen, das gewöhnlich an die Stelle eines Namens zutreten pflegt, bekannt sein. Bei Namen oder Zeichen, die ihm unbekanntsind, treten die im 1. Theile vorgeschriebenen medizinal-polizeilichen Vor-schriften ein.
Abkürzungen und Zeichen. Es ist überall Vorschrift, dass dieAerzte die Recepte deutlich, die Gewichtsangaben der Arzneistoffe undConstituentia nicht nach Zeichen, sondern durch die in der Pharmacopoeangegebenen Worte bezeichnen sollen. Trotzdem werden hin und wiedernoch die früher gebräuchlichen Zeichen benützt und die Bezeichnungen fürdie zur Herstellung der Arzneiform angewendeten technischen Manipulatio-nen in sehr weit gehenden Abkürzungen angedeutet. Es folgt deswegendie Angabe der noch gebräuchlichen Zeichen und Abbreviaturen.
Abkürzungen und Zeichen, die bei Becepten noch im Ge-brauch sind.
ac. acetum Essig, oder auch acidum, Säure.
add. adde, addatur, thue hinzu, es werde hinzugethan.
aToder aa7 ana, gewöhnlich aber gleichviel, dieselbe Menge.J antimonium, stibium, Spiessglanz.\7 oder aq. oder auch a. aqua, Wasser,a. c. aqua communis, gewöhnliches Wasser.a. d. aqua destillata, destillirtes Wasser.]) argentum (luna), Silber.Q-O arsenicum, Arsenic.CTO auripigmentum, Operment.Q aurum, Gold.Qrant. aurantium, Pomeranzen.