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Defectur.
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Es ist nöthig,
worden sind, ergänzt werden. Diese Ergänzung ist ein täglicher undsehr wichtiger Theil der Thätigkeit des Defectarius. Von der umsichtigenaufmerksamen Ergänzung der in der Apotheke verbrauchten Arzneienhängt ein guter Theil des sicheren pünktlichen und raschen Geschäftsver-kehrs einer Apotheke ab. Durch diesen Theil der Thätigkeit hängt derDefectarius mit dem Geschäftsbetriebe der Apotheke unmittelbar zusam-men; seine Tüchtigkeit und Geschäftskundigkeit wird nach dem Grade derVorsorglichkeit, Umsicht und Zuverlässigkeit beurtheilt, in welchem erdarauf achtet, dass für den Verkauf der Arzneien in der Apotheke niemalsoder doch nur in Ausnahmsfällen ein Mangel eintritt.
Bei der grossen Menge der Arzneimittel ist diese Vorsorge keine ge-ringe Aufgabe. Soll ihre Aufrechthaltung umfassend möglich sein, so ist zu-erst erforderlich, dass der Defectarius durch die den Verkauf der Arznei-mittel leitenden Personen sämmtlich und einhellig dabei unterstützt wird,dass die von denselben im Laufe des Tages geleertenten Gefässe durch ein Zeichen markirt werden. Zu diesemBehufe dreht man entweder die Gefässe mit der Schrift nach der Wandum, man zieht die Kasten etwas aus den Bepositorien heraus, oder mansetzt sämmtliche derartige zu markirende Gefässe an einem bestimmtenPlatz, den Defectplatz. Diese Markirung ist unumgänglich nothwendig. Siemuss den Expedienten zur unabänderlichen Gewöhnung werden. Auf die-selbe Weise bezeichnet man auch wohl jene Arzneimittel, welche denExpedirenden nicht mehr vollkommen vorschriftsmässig erscheinen.
Kur wenn diese Bezeichnung der im Laufe des Tages verbrauchtenArzneimittel genau und sachkundig gemacht wird, ist sie Ergänzung raschund umfassend möglich. Ueber die Zeit, wenn diese zu geschehen hat, obfrüh oder am Abend, ob ein oder zweimal des Tages, darüber bestimmtdie Geschäftsordnung. Gewöhnlich geschieht diese Ergänzung, oder wieman technisch sagt „das Einfassen" des Morgens und nur einmal desTages.
Die Aufgabe der täglichen Ergänzung ist nur dann erfüllt, wenn soweit wie irgend möglich, sämmtliche, mit Fug und Becht als defect be-zeichnete Arzneimittel ergänzt, wenn die eingefassten Arzneimittel vollkom-men vorschriftsmässig sind, wenn die Gefässe in sauberen reinlichen Zu-stand und zu einer Zeit nach der Apotheke kommen, wenn dort der Ge-schäftsbetrieb noch nicht rege geworden ist, so dass sie nicht vermisstworden sind.
Weil vier Augen besser sehen als zwei, ist es als zweckmässig in denmeisten Geschäften eingeführt, dass die aus der Hand des Defectarius nachder Apotheke kommenden Gefässe und Arzneimittel, ehe sie zum eigent-lichen Verkaufe in Reihe und Glied gestellt, einer Controle unterzogenwerden, die den Zweck hat die Identität und die Vorschriftsmässigkeit der-selben zu constatiren.
Ausser dieser nächstliegenden täglichen Ergänzung der in der Apo-theke verkauften Arzneimittel liegt dem Defectarius noch die Ergänzungder im Allgemeinen verbrauchten Arzneimittel ob. Dies geschieht für einenTheil durch die Vorsorge für ihren rechtzeitigen Ankauf, für den anderen Theildurch die rechtzeitige Bereitung. In diesen beiden Theilen beruht die eigentlicheBerufsthätigkeit des Laboranten. Die umsichtige Erfüllung derselben schafftdie eigentliche Grundlage des Geschäftsbetriebes einer Apotheke. Es hängtallerdings von dem Apothekenbesitzer ab, in welche Grenzen er den-Berufskreisdes Laboranten gesteckt wissen will. Am zAveckmässigsen ist es ohne Zweifel,wenn dem Laboranten das unumschränkteste Vertrauen und die Ermäch-tigung geschenkt wird, dem ganzen Geschäftstheile, der sich auf die Ergän-
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