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cirende Wirkung bringen unter anderen hervor Kohle, Phosphor,' M f .(alle, vegetabilische Säuren und deren Salze, vegetabilische AlkalienTincture und Extracte, besonders unter gleichzeitigem Einflüssevon Wärme oder Licht; feiner Eisen-, Zinn- und Quecke ilberoxyda).salze. Ain ausgezeichnetesten ist aber die Wirkung des intermedia,ren Zinnoxydes (Zinnsesquioxyd) oder Zinnchlorid's, worauf dessenAnwendung als Erkennungsmittel des Goldes in einer Flüssigkeit he.ruht. Eine Zinnauflösung nämlich, welche Zinnoxyd und Zinnoxydulenthält, bringt in der verdiinntesten Auflösung des Salzsäuren Gold«)eine purpurrothe Färbung hervor, und in concentrirten Auflösung^einen dunkel -purpurrothell Niederschlag, welcher unter dem Name»Cassiuspurpur (Purpura Cassü, Aurum stannatum) bekannt ist ojjjaus Gold und Zinn in einem noch nicht genau ausgeinittelten Yerbin.dungszustande besteht. Die Oberhaut und andere thieris'che und Sgetabilische Tlieile werden von der Goldauflösung ebenfalls parpiagefärbt. — Das zweckmässigste Auflösungsmittel des Goldsalzes is|reines oder auch zuckerhaltiges Wasser oder Weingeist, doch müssenauch diese Auflösungen vor dem Zutritte des Lichtes geschützt sein,Soll das Goldsalz in Pillenform angewandt werden, so sind Stärke-niehl und etwas Kochsalz die zweckmässigsten Vehikel.
§ 133. Erkennung- und Prüfung-. Man erkennt das sah.saure Gold leicht an der eigentümlichen Iteaction, welche salzsau-res Zinnoxydul *) in dessen sehr verdünnter Lösung hervorbringt. -.Die gute Beschaffenheit ergiebt sich:
1) bei dem kochsalzfreien Präparate:
a. aus der vollständigen Auflöslichkeit in absolutem Alkohol;
h. aus der vollständigen Entfärbung der wässerigen Lösung bauErwärmen mit etwas Kleesäure, so dass die vom reducirten Gohltabgeschiedene Flüssigkeit weder vor, noch nach der Neutralisationmit Aetzammoniak durch Sohwefelwasserstofl'wasser irgend eine Fär-bung oder Trübung erleidet;
2) bei dem kochsalzhaltigen Präparate der Preussischen Phar-makopoe :
a. aus einem, die gesetzliche Menge nicht übersteigenden KocliSalzgehalte, was man daran erkennt, dass absoluter Alkohol oderAether nicht mehr als die Hälfte ungelöst zurücklässt;
b. wie beim Vorhergehenden.
§ 133. Augmittelung- in organischen Geinengen. Das
salzsaure Gold ist ein starkes Aetzmittel, dessen unvorsichtiger Ge-nuss den Tod herbeiführen kann. Wenn das Gift noch in reinerGestalt oder in einfacher Auflösung vorhanden ist, so kann es leichtdurch Zinnoxydullösung erkannt werden. Soll aber die An - oder Ali-wesenheit des Goldes in organischen Gemengen ermittelt werden, woes sieh dann mehr oder weniger in regulinischem Zustande befindet,
*) Insofern nämlich eine Zinnoxydullösung, welche eint; Zeitlang aufbe-wahrt worden ist, immer etwas Oxyd enthält; denn wäre sie vollkommenfrei von Oxyd, so würde die dadurch hervorgebrachte Färbung nicht reinpurpurfarben, :ondcrn immer bräunlich nüancirt sein, wegen des cingemeng-ten metallischen Goldes.
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