Mutterkorn.
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— Von Chloroform wird es mehrentheils nur unvollständig aufgenommen.(Ueber das Digitalin der Pharmakopoen, ebenso über das krystallisirbareDigitalin von Nattivelle vgl. d. Verf. Handb. der angew. phar-mac. und techn. chemischen Analyse 1871, S. 149 u. ff., ganzbesonders aber die ausführliche Arbeit: Ueber die Bestandteiledes rothen Fingerhuts v. H. Ludwig in Archiv der Phar-macie, 1S70. Bd. 92, 93 und 94).
Digitalins
in organi-schen Ge-mengen.
Der Nachweis von Digitalin in organischen Gemengen ist mit nicht geringen EnmttelunSchwierigkeiten verbunden, was theils in der leichten Veränderlichkeit desselben,theils in dem Mangel an wahrhaft ausgezeichneten chemischen Eeactionen be-gründet ist, und beschränkt sich fast allein auf den negativen Erfolg anderwei-tiger Prüflingen und auf physiologische Versuche an Thieren (vgl. Zeitsch.für anal. Chemie von Fresenius, B. 3, S. 254; ferner Wittstein's Vier-tel.) ahresschr. , B. 16, S. 62 und Dragendorff's und Brandt's neuesteArbeit über denselben Gegenstand in: Untersuchungen aus dem pharmac.Instit. inDorpat, 1871. Heft 1. S. 25 u. ff.). Ilomolle hat übrigens für dieAbscheidung von Digitalin aus organischen Gemengen folgendes Verfahren em-pfohlen. Man trennt zunächst den flüssigen Theil des Gemenges durch Colirenvon dem festen, trocknet den letztern und zieht den zerriebenen Rückstand2—3 Mal mit Weingeist aus. Der zuerst erwähnte flüssige Theil des Gemengeswird mit Chloroform wiederholt ansgeschüttelt, das wiederabgesonderte Chloro-form abdestillirt und der Rückstand ebenfalls mit Weingeist aufgenommen.Beide weingeistigen Flüssigkeiten werden vereinigt, mit frisch gefälltem, nochfeuchtem Bleioxydhydrat digerirt, letzteres wieder abfiltrirt, das Filtrat mitThierkohle entfärbt, zur Syrupsdicke verdunstet und mit Chloroform anhaltendgeschüttelt. Das abgesonderte Chloroform wird abdestillirt, der Rückstand mitWeingeist von 500C, behandelt, um eine kleine Beimengung fremder Substanzzu entfernen, die gewonnene Lösung abgedunstet und mit dem nunmehrigenRückstande die angemessenen chemischen und physiologischen Prüfungen vor-genommen *).
*) Vgl. den ausführlichen forensisch-ärztlichen und forensisch-chemischen Berichtvon A. Tardieu und S. Roussin, die von dem Dr. Conty de la Pommeraisbegangene criminelle Vergiftung der Frau de Pauw durch Digitalin betreffend, inAnn. d'Hygiene publique etc. 1864. T. XXII. p. 80 und die von Dragendorffdagegen erhobenen Einwände a. a. 0. S. 34.
§ 127. Schliesslich sei hier noch das sogenannte Mutterkorn*«««*[Seeale cornutum), ein Mittelzustand der Claviceps purpurea Tulasne,erwähnt, welcher in feuchten Jahren in übermässiger Menge in den Frucht-ähren des Roggens auftritt und, wenn nicht vor dem Mahlen entfernt, indas Mehl und das daraus erzeugte Brot übergeht und bei einigermaassenreichlichem Vorhandensein (1 Proc. und darüber) beiden gesundheits-schädliche Eigenschaften ertheilt. Es kann daher an den gerichtlichenChemiker auch die Frage herantreten, ob in einem nach dieser Richtunghin verdächtigen Mehl oder Brot Mutterkorn in solcher schädlichen über-reichlichen Menge vorhanden sei oder nicht. Die Entscheidung hierüberist nicht immer leicht, da das eigentliche wirksame Princip des Mutter-korns f ) in reine] - Form noch unbekannt ist, somit auch von einer Ab-scheidung desselben behufs näherer Prüfung nicht die Rede sein kann.Man kann zur Zeit behufs Beantwortung der obigen Frage nur an dieConstatirung gewisser Verhältnisse sich halten, welche zwar nicht einzeln,aber doch in der Gesammtheit wohl geeignet sind, die Gegenwart einer
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