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1 (1812)
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§. 166.

Prüfung des reinen Aetzkalks auf mögliche Verunreinigungen.

Als mögliche Verunreinigungen des Aetzkalkskann man wohl nur folgende anfehen: 1) die durchAlaunerde, Kiefelerde und Eifenoxyd, wenn der da-zu verwendete rohe Kalkftein davon enthielt; 2) diedurch Schwefel, wenn das zum Brennen angewendeteKalk fchwefeifaures Kalk (G y p s) enthielt, das beymBrennen im Kalkofen in Schwefelkalk übergegangenwar; 3) durch Kohlenftofffäure und Waffer, wennfolche zu alt und nicht gut aufbewahrt worden war,und nun wieder Waffer und Kohlenftofffäure aus derLuft aufgenommen hatte, oder nicht völlig feinerKohlenftofffäure beym Brennen beraubt worden war.

Die erfte Verunreinigung, die durch Alaunerde,Kiefelerde und Eifenoxyd,'ist lieh folgenderMaafsen darthun : Man löfe etwas des auf diefe Ver-unreinigung zu prüfenden Kalks in reiner eifenfreyerSalzfäure auf, rauche die Anflöfung zur Trockne ab,und übergiefse den Rückftand mit etwa. 8 bis 12Theilen durch -| Salzfäure gefchärlten Waffers; löftfich dadurch alles auf, fo ift keine Kiefelerde zu^e-gen; gegentheils bleibt ein weifses fandiges Pulverzurück. Jetzt vermifche man die klare Auflöfiwg,und falls fieKiefelerde enthielte, die davon abnJrrirteFlüffigkeit mit Aetzammonium im Ueberfchufs; er-folgt dadurch kein weifser Niederfchlag, fo ift wederAlaun erde, noch Eifenoxyd in bedeutender Mengezugegen; gegentheils erfolgt, wenn blofs Alaunerdezugegen ift, ein weifser lockerer aufgequollener,kleifteraitiger, und wenn es auch Eifenoxyd enthält,