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§ 13.
Die Menge der in den Tinkturen und Lösungen enthaltenen fettenOele wird auf folgende Weise ermittelt.
Der bei Bestimmung des Extraktgehalts resultierende Rückstandwird mit 1 — 2 cm 3 Wasser aufgeweicht (eventuell durch Erwärmenim Wasserbade) und darauf mit 10,0 Gramm gebranntem Gips zu einemgleichmässigen Pulver verrieben. Die Masse wird in eine Hülse ausFiltrierpapier gebracht und letztere mit einem Wattebausch verschlossen,der vorher zum Ausreiben des Glasschälchens gedient hatte. DieHülse wird alsdann in einen Soxhletschen oder einen anderen geeignetenExtraktionsapparat gebracht und 2—3 Stunden lang mit leichtsiedendemPetroläther extrahiert. Letzterer wird nach dieser Zeit abdestilliert undder Rückstand eine Viertelstunde lang im Glycerintrockenschrank bei105° getrocknet und dann gewogen.
§ 14.
Die fettfreie Trockensubstanz wird durch Subtraktion des gefun-denen fetten Oeles von der Menge des Gesammtrückstandes ermittelt.
Der Gehalt der Essenzen und Tinkturen an Alkalo'id ebenso wiederjenige der Rohdrogen wird auf verschiedene Weise bestimmt, undes sollen in folgendem die hauptsächlichsten Methoden beschriebenwerden.
§ 15.I. Bestimmung der Alkaloide in den nach § 1 hergestellten Essenzen 1 ).
25 Gramm Essenz werden in einem Scheidetrichter unter Zusatzvon 1 cm 3 Sodalösung (33^) mit 50 cm 3 Aether (D. A. B. IVJ 5 Minutenlang kräftig geschüttelt. Wenn sich die Flüssigkeiten nach dem Ab-setzen geteilt haben, wird die untenstehende, dunkel gefärbte, wässrigeSchicht in ein Beeherglas abgelassen und die Aetherschicht, die auchden grössten Teil des Alkohols und damit etwas Farbstoff aufgenommen
>) Siehe Arch. d. Pharm. 1898, pag. 83. J. Katz, Alkaloidbestimmivngen.