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Die medikamentösen Seifen : ihre Herstellung und Bedeutung unter Berücksichtigung der zwischen Medikament und Seifengrundlage möglichen chemischen Wechselbeziehungen ; ein Handbuch für Chemiker, Seifenfabrikanten, Apotheker und Ärzte
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Anhang.

2. Ausführungsform des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,daß die Siiicofluoride dem zu verseifenden Fett zugesetzt, sodann die notwendigeMenge Alkali zugemischt und die Seife in üblicher Weise fertiggestellt wird.

358 393. Kl. 23, vom 2. März 1909.

Chemische Werke vorm. Dr. Heinrich Byk in Lehnitz b. Berlin (jSiordbahn).Verfahren zur Darstellung von haltbaren Mischungen aus aktiven Sauerstoff ent-haltenden Boraten und Seifen.

Patentansprüche: 1. Verfahren zur Darstellung von haltbaren Mischungenaus aktiven Sauerstoff enthaltenden Boraten und Seifen, dadurch gekennzeichnet,daß man diesen Mischungen Salze des Magnesiums, der alkalischen Erden und desZinks in geringer Menge zusetzt.

2. Ausführungsform nach Anspruch 1, darin bestehend, daß man die Dar-stellung nicht durch Vermischen, sondern durch Verschmelzen vornimmt.

358 655. Kl. 23, vom 11. April 1911. Erloschen 1912.

S. Diesser, Chem. Laboratorium und Versuchsstation für Handel und Industriein Zürich-Wollishofen und Dipl.-Ing. K. Wohlrab in Zürich.Verfahren zur Herstellung von wasserfreien, chemisch gebundenen Sehwefel ent-haltenden seifenartigen Produkten.

Patentansprüche: 1. Verfahren zur Herstellung von'wasserfreien, chemischgebundenen Schwefel enthaltenden seif enartigenProdukten, dadurch gekennzeichnet,daß fette öle oder Fette mit wasserfreiem Natriumthiosulfat auf Temperaturenüber 200° bis zur völligen Verseifung erhitzt werden.

2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man den nocliflüssigen Seifenleim mit indifferenten Füllmitteln oder mit antiseptisch wirkendenStoffen versetzt.

365 538. Kl. 23, vom 20. Februar 1912.Dr. Hugo Grauert in Berlin-Halensee.Verfahren zur Herstellung serumhaltiger Seife.

Patentanspruch: Verfahren zur Herstellung serumhaltiger Seife, gekenn-zeichnet durch den Zusatz frischer oder konservierter Tierblutsera bzw. defibri-nierten Blutes zu Seifen jeglicher Art und Form.

Wortzeichen

aus den Klassen 2 (Arzneimittel usw.) und 34 (Seifen usw.) der imDeutschen Reich gesetzlich geschützten Warenzeichen.

Nachfolgend sind die Wortzeichen aus den Klassen 2 (Arznei-mittel usw.) und 34 (Seifen usw.) der in Deutschland geschütztenWarenzeichen zusammengestellt, soweit sie für pharmazeutische Seifen-präparate bzw. die als Zusatzstoffe verwandten Medikamente benutztsind. Die große Anzahl jener Wortzeichen, die zwar in die Waren-zeichenrolle eingetragen, aber für Handelspräparate bisher nicht ver-wandt wurden, ist hier also unberücksichtigt geblieben. Trotzdem abermacht das folgende Verzeichnis keinen Anspruch auf Vollständigkeit.In der Hauptsache soll es dazu dienen, unter den im Vorhergehendengenannten Bezeichnungen die eingetragenen Wortzeichen von dennicht geschützten zu unterscheiden, sowie über Inhaber und NummerAuskunft zu geben.