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Erg.Bd. (1908)
Entstehung
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Internationales Übereinkommen, betreffend die einheitliche Gestaltung derVorschriften über stark wirkende Arzneimittel.

Vom 29. November 1906.Nachdem die Regierungen von Deutschland, Österreich und Ungarn, Belgien, Bul-garien, Dänemark, Spanien, der Vereinigten Staaten von Amerika, von Frankreich, Groß-britannien, Griechenland, Italien, des Großherzogtums Luxemburg, von Norwegen, derNiederlande, von Portugal, Rußland, Serbien, Schweden und der Schweiz die Zweckmäßigkeiteines Übereinkommens, betr. die einheitliche Gestaltung der Vorschriften über starkwirkende Arzneimittel, auf Grund des am 20. September 1902 unterzeichneten Schluß-protokolls der Brüsseler Konferenz anerkannt haben, sind von den entsprechend bevoll-mächtigten Unterzeichneten folgende Bestimmungen vereinbart worden:

Art. 1. Die in der nachfolgenden Liste aufgeführten Arzneimittel sollen in denArzneibüchern der bei diesem Übereinkommen beteiligten Staaten nach den in dieser Listegebrauchten lateinischen Bezeichnungen benannt werden und den hierfür gegebenen Vor-schriften entsprechen.

Bezeichnung der Arzneimittel

Angenommene Vorschriften

Aconitum Napellus. L.

Aconiti tuber seu Tuber Aconiti.

Aconiti tinctura seu Tinctura Aconiti.

Atropa Belladonna. L.

Belladonnae folium seu Folium Belladonnae.

Belladonnae tinctura seu Tinctura Bella-donnae.

Belladonnae extractum seu Extractum Bella-donnae.

Colchicum autumnale. L.

Colchici semen seu Semen Colchici.

Colchici tinctura seu Tinctura Colchici.

Digitalis purpurea. L.

Digitalis folium seu Folium Digitalis.

Digitalis tinctura seu Tinctura Digitalis.

Uragoga Ipecacuanha. Baill.

Ipecacuanhae radix seu Radix Ipecacuanhae.

Es sind ausschließlich die getrockneten Knollendes betreffenden Jahres (le tubercule del'annee) zu benutzen; das Pulver ist ohneRückstand zu bereiten.

Durch Percolation mit Alkohol von 70 Vol.-Proz. zu bereiten; Gesamtalkaloidgehalt derTinktur: 0,05 Proz.

Es sind ausschließlich die getrockneten Blätterzu verwenden, das Pulver ist ohne Rück-stand zu bereiten.

lOproz., durch Peicolation mit 70proz. Alko-hol zu bereiten.

Festes Extrakt, mit 70proz. Alkohol zubereiten; darf gegen 10 Proz. Wasser ent-halten.

Es sind ausschließlich die Samen zu ver-wenden.

lOproz., durch Percolation mit 70proz. Alko-hol zu bereiten.

Es sind die zweijährigen Blätter zu ver-wenden; das Pulver ist ohne Rückstandzu bereiten.

lOproz., durch Percolation mit 70proz. Alko-hol zu bereiten.

Das Pulver ist aus der Wurzelrinde unterVerwerfung der Holzteile zu bereiten. DasPulver soll einen Alkaloidgehalt von 2 Proz.haben.