Druckschrift 
A. Cloetta's Lehrbuch der Arzneimittellehre und Arzneiverordnungslehre
Entstehung
Seite
340
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

340

Ahzneiverordndngslehre.

Arzneiflaschen mit Messvorrichtung), welche eine genaue Dosirung er-möglichen (z. B.: zweistündl. 10 cc u. s. w.).

b) TrockeneSubstanzen. Bei diesen wechselt das Verhältnissvon Maass und Gewicht noch mehr. Bei einem der leichtesten Stoffe,dem Magnesium carbonicum, entspricht ein gehäufter Theelöffel = 1,0;ein „gestrichener" Theelöffel gepulverte Wurzel oder Rinde 3,0, einTheelöffel Natrium-, Kalium- oder Magnesiumsalz 4,0—5,0, ein Thee-löffel Metallsalz 4,0—10,0. Für Esslöffel haben wir durchschnittlichdas 3—4fache anzunehmen. Eine „Messerspitze" ist je nachdem als

V*-

Theelöffel zu rechnen. Ein „gestrichener" (flach gestrichener)

Löffel ist etwa die Hälfte eines gehäuften — Von Kräutergemischenkann man 10 Cubikcentimeter auf 2,5—5,0 bewerthen (ein EssKiffel voll= 5,0—10,0).

Benennung der einzelnen Bestandteile, aus welchen die ärztlicheVerordnung zusammengesetzt ist.

Wir können bei einer zusammengesetzten Arzneiformel unter-scheiden: 1) das eigentlich wirksame Mittel, „Hauptmittel" oder die„Basis", 2) das „Unterstützungsmittel" oder „Adjuvans",3) das „Verbesserun gs mittel" (Geschmack, Geruch oder Aus-sehen verbessernd) oder „Corrigens" und 4) das „gestaltgebendeMittel" oder „Constituens".

Es ist nicht nöthig, dass alle diese Componenten jedes Mal zur An-wendung kommen; der eine oder der andere kann ausfallen. So kannman sich mit dem Hauptmittel begnügen und auf ein seine Wirkungunterstützendes Mittel (Adjuvans) und auf ein geschmackverbesserndes(Corrigens) verzichten; und wenn das Hauptmittel schon die „Gestalt"(z. B. Pulverform) hat, die man wünscht, so kann oft auch ein Consti-tuens fortgelassen werden; nur die „ Basis" kann selbstverständlich nichtfehlen — oder es bedarf eben keines Receptes.

Das Corrigens betrifft entweder den Geschmack (einschliesslich Ge-ruch): Zucker, Sirupe, destillirte und aromatische Wässer und Elaeo-sacchara, Gewürze und Aehnlicb.es; oder sie betreffen das Aussehen(z. B. rothe, blaue, gelbe, milchige Sirupe zum Färben der Arzneien);oder (bei äusserlichen Arzneien) ausschliesslich den Geruch: Gewürze,ätherische Oele und Aehnliches. Zu den Corrigentien im weiteren Sinnegehören auch die sog. einhüllenden, schleimigen Substanzen (wieGummi-, Eibisch-, Salep-, Tragantschleim u. s. w.), die nicht seltenbei Präparaten zugesetzt werden, welche von heftig reizender Wirkungauf die Schleimhäute sind und daher bei innerlichem Gebrauche einigeVorsicht erfordern. Hierbei sind jedoch die zersetzenden chemischen