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A. Cloetta's Lehrbuch der Arzneimittellehre und Arzneiverordnungslehre
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Serumtherapie und Verwandtes.

die in 1 ccm die Dosis letalis minima für 100 Meerschweinchen von je250 g, oder „+ 25000 M" enthält (M = 1 g Lebendgewicht Meer-schweinchen).

Zur Normirung der Einheit für das Antitoxin geht man nicht vonder der einfachen tödtlichen Toxindosis proportionalen Menge aus,sondern wählt das lOfache Multiplum der letzteren.

Man bezeichnet also als „Diphtherieantitoxin normal" (DAN 1 )= — 25000 M im Blutserum, von dem 0,1 ccm die tödtliche Wirkungvon 1 ccm des Normalgiftes aufhebt; ein solches Serum enthält eine„Immunisirungseinheit" = 1 I.-E.

In Deutschland darf nur.Serum in den Handel kommen, das vondem königl. Institut für exp. Therapie in Frankfurt controllirt und unterstaatlicher Controlle abgefüllt wurde. Die Controlle bezieht sich aufKeimfreiheit und auf den Gehalt der Sera, die mit weniger als 100 I.-E.nicht in den Handel kommen dürfen.

Ausserdem werden Controllproben zurückbehalten und von Zeit zuZeit revidirt, dabei etwaigem Sinken der Wirksamkeit sämmtliche nochim Verkehr befindlichen Fläschchen derselbenProbe (Operationsnummer)eingezogen werden.

Auf dieser Basis hat sich trotz anfänglichen Misstrauens die Anti-toxintherapie der Diphtherie schnell eingebürgert, sobald einmal diebeiden principiell wichtigsten Punkte klar gelegt waren.

1) Es müssen anfangs sofort grosse Dosen gegeben werden,keine Verzettlung!

2) Die Serumtherapie muss möglichst frühzeitig einsetzen.Bezüglich des zweiten Punktes verweisen wir auf die Bemerkungen

beim Tetanusantitoxin, wo die Therapie mit diesem Punkte steht undfällt. Bezüglich des ersten Punktes sei hervorgehoben, dass in schwe-ren Fällen vor einer Injection bis zu 3000 I.-E. nicht zurückgeschrecktwerden braucht, während bei den leichter beginnenden 200—500I.-E. genügen.

So haben sich für die Diphtheriebehandlung glänzende Erfolge er-zielen lassen, die in der Aenderung der Mortalitäts- und Operationszifferin einer Weise zum Ausdruck kommen, die jeden Zweifel bannt; dassdas Antitoxin gegenüber den postdiphtheritischen Lähmungen oft ver-sagt, was übrigens schon nach den Thierexperimenten erwartet werdenkonnte, kann wahrlich nicht gegen denWerth der Antitoxinbehandlungangeführt werden: das Antitoxin neutralisirt nur das noch freie Toxinund schützt das Lebende. Deshalb versagt auch die lebensrettende Kraftoft bei verspätet einsetzender Behandlung, wo aber doch eine Ab-schwächung der Toxinwirkunar erkennbar bleibt.