Einleituno-.
1. Aufstellung von Gesetzen.
Wie in allen Naturwissenschaften, so ist auch in der Physik dieBeobachtung von Erscheinungen und die Auffindung der Gesetze, diesie beherrschen, die Hauptaufgabe der Forschung.
Naturgesetze sagen zunächst aus, daß Veränderungen einer Art(Ursachen) solche einer anderen Art (Wirkungen) nach sich ziehen.—Ein Naturgesetz, das sich nicht nur auf die qualitativen Vorgänge desGeschehens, sondern auch auf die quantitativen Verhältnisse bezieht,wird durch einen mathematischen Ausdruck, eine Formel, wieder-gegeben '). Durch diese Formel werden im einfachsten Falle zweiGrößen x und y 2 ) so miteinander verknüpft, daß, wenn die eine %sich ändert, die Änderungen der anderen y durch diejenigen von xbestimmt sind. Man sagt „y ist eine Funktion /' von x a und schreibtdies y = f (x) , und, da man die Änderungen von x als die ursprüng-lichen und die von y als abhängig von denen von x ansieht, nennt manX die unabhängige, y die abhängige Veränderliche oder Variable.
Beispiel 1. Das Gesetz: Das Gewicht Cr von Körpern von der-selben Dichte ist proportional ihrem Volumen V, sagt aus, daß n Cubik-centimeter eines Körpers n mal so viel wiegen, als 1 com; wiegt 1 ccma Gramm, so wird das Gesetz durch die Gleichung ausgedrückt:
G = aV.
Wir sehen hier V als die unabhängige, Gr als die abhängige Veränder-liche an, deren Beziehung' zueinander die obige Gleichung wieder-
') Ein qualitatives Gesetz ist: gleichnamige Elektrizitäten stoßen sich ab,ungleichnamige ziehen sich an; ein quantitatives das von Coulomb (1736bis 1806, 1785) aufgestellte Gesetz: Die Kraft F zwischen zwei Elektrizitäts-mengen e, und e ä ist direkt proportional dem Produkte ihrer Größen undumgekehrt proportional dem Quadrate ihres Abstandes r, oder als Formel:
F = f -i-S (f ist eine von der Wahl der Einheit abhängige Konstante).
r 2
2 ) Man kann auch mehr als zwei Größen betrachten, wir beschränkenuns auf den einfachsten Fall.
Wiedom ann-Bb ert, Praktikum. j