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d. Hat man nach 12 mehr als 0,1 g Gesamtzucker in100 cc Wein gefunden, so weist man den Zusatz unreinenStärkezuckers auf folgende Weise nach:
a) 210 cc Wein werden im Wasserbade auf 1 J3 eingedampft;der Verdampfungsrückstand wird mit soviel Wasser versetzt,dass die verdünnte Flüssigkeit nicht mehr als 15% Zuckerenthält; die verdünnte Flüssigkeit wird in einem Kölbchen mitetwa 5 g gärkräftiger Bierhefe, die optisch aktive Be-standteile nicht enthält, versetzt und solange bei 20—25°stehen gelassen, bis die Gärung beendet ist.
ß) Die vergorene Flüssigkeit wird mit einigen Tropfen20%iger Kaliumacetatlösung versetzt und in einer Por-zellanschale auf dem Wasserbade unter Zusatz von Quarz-sand zu einem dünnen Syrup verdampft. Zu dem Eückstandesetzt man unter beständigem Umrühren allmählich 200 cc Al-kohol (90 Vol. %)• Nachdem sich die Flüssigkeit geklärthat, wird der alkoholische Auszug in einen Kolben filtriert,Rückstand und Filter mit wenig Alkohol gewaschen und derAlkohol grösstenteils abdestilliert. Der Best des Alkohols wirdverdampft und der Bückstand durch Wasserzusatz auf etwa10 cc gebracht. Hiezu setzt man 2—3 cc gereinigte, in Wasseraufgeschlemmte Tierkohle, rührt wiederholt kräftig um, filtriertdie entfärbte Flüssigkeit in einen kleinen eingeteilten Cylinderund wäscht die Tierkohle mit heissem Wasser aus, bis das auf15° abgekühlte Filtrat 30 cc beträgt.
Zeigt dasselbe bei der Polarisation eine Rechtsdrehungvon mehr als 0,5°, so enthält der Wein die unvergorenenBestandteile des unreinen Stärkezuckers. — Beträgt dieDrehung gerade -f- 0,5° oder nur wenig über oder unter dieserZahl, so wird die Tierkohle aufs neue mit heissem Wasserausgewaschen, bis das auf 15° abgekühlte Filtrat 30 cc beträgt.Die bei der Polarisation dieses Filtrates gefundene Eechts-drehung wird der zuerst gefundenen hinzugezählt. Wenn dasErgebnis der zweiten Polarisation mehr als den fünften Teilder ersten beträgt, muss die Kohle noch ein drittes Mal mit30 cc heissem Wasser ausgewaschen und das Filtrat polarisiertwerden.
15. Nachweis von arabischem Gummi und Dextrin.
Man versetzt 4 cc Wein mit 10 cc Alkohol (96 Vol. %).Entsteht hiebei nur eine geringe Trübung, welche sich inFlocken absetzt, so ist weder Gummi noch Dextrin anwesend.Entsteht dagegen ein klumpiger, zäher Niederschlag, der zumTeil zu Boden fällt, zum Teil a,n den Wandungen des Gefässeshängen bleibt, so muss der Wein nach folgendem Verfahrengeprüft werden.
100 cc Wein werden auf etwa 5 cc eingedampft und unterUmrühren so lange mit Alkohol (90 Vol. °/o) versetzt, alsnoch ein Niederschlag entsteht. Nach zwei Stunden filtriertman den Niederschlag ab, löst ihn in ca. 30 cc Wasser und