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2 (1898)
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546
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Fürsorge für Arme.

anstalt, ohne dass eine Anfrage oder Anzeige an die letztere erfolgt wäre,überführt worden ist, hat das kgl. ungar. Ministerium das Ersuchen gestellt,die Directionen der öffentlichen Irrenanstalten in den im Eeichsrathe vertre-tenen Königreichen und Ländern anzuweisen, dass die Transportirung solcher,in österr. Irrenanstalten verpflegter Geisteskranken zum Behufe ihrer Aufnahmein eine ungarische Irrenanstalt von der Zustimmung dieser Anstalt abhängigzu machen sei.

Weiters hat das genannte kgl. ungar. Ministerium mit Note vom 13. April1. J. das weitere Ersuchen gestellt, dass, mit Rücksicht auf die in Nieder-österreich in einigen Landesirrenanstalten constatirten Trachomepidemien dieDirectionen inländischer Irrenanstalten angewiesen werden mögen, dass beiAbgabe Geisteskranker in ungarische Irrenanstalten von der Anstalt amtlichbestätigt sein solle, dass dieselben von Trachom vollständig frei sind.

Die k. k.........wird ersucht wegen Verständigung der Irren-

anstalts-Directioncn im Wege der ihnen vorgesetzten Behörde das Ent-sprechende zu veranlassen und die Befolgung dieser Anordnungen in geeigneterWeise zu überwachen.

Erlass des k. k. Ministeriums des Innern voni 24. Jänner1896, Z. 38768, ex 1895,

betreffend die hei Uebergabe von Geisteskranken an die kgl.italienischen Behörden beizubringenden Documente.

Aus einem von der Landesregierung für Kärnten vorgelegten Berichtedes Polizei-Commissariats in Pontafel hat das Ministerium des Innern ent-nommen, dass diesem Commissariate häufig von Irrenanstalten zur Uebergabean die kgl. italienischen Grenzbehörden in Italien heimatberechtigte Geistes-kranke zugesendet werden, deren Uebernahme wegen Mangels der Zuständig-keits-Documente oder der von den Anstaltsärzten verfassten Krankengeschichteverweigert oder wenigstens bis zur Beibringung der fehlenden Papiere ver-zögert wird. Die Kranken müssen dann in solchen Fällen in der Grenz-gemeinde, wo es an den entsprechenden Vorkehrungen fehlt, untergebrachtwerden, was zumal dann, wenn es sich um gemeingefährliche Irrsinnige handelt,mit grosser Schwierigkeit verbunden ist.

Nachdem ähnliche Vorkommnisse auch in anderen Grenzstationen sich

ereignen können, wird die k. k.....angewiesen, die Directionen der

öffentlichen und privaten Irrenanstalten dahin zu verständigen, dass sie demBegleiter eines nach Italien zu bringenden Geisteskranken die von einer kgl.italienischen Staats- oder Gemeindebehörde ausgefertigte Zuständigkeitserklärungund die von den Anstaltsärzten verfasste Krankengeschichte des Irrsinnigenmitzugeben haben.

In der Kegel wird überhaupt wegen Uebernahme derartiger Kranken mitden kgl. italienischen Behörden im vorgeschriebenen dienstlichen Wege vorherdas Einvernehmen zu pflegen sein.

D. Fürsorge für Arme.

Die Grundlage der heutigen Einrichtungen, welche die Unterstützung erwerbsunfähiger Armenund armer Kranken verfolgen, bildeten die mit den Hofentschliessungen vom 2. Juniund 1. August 1783 (P.-G.-S. I, Seite 246 und 247) ins Leben gerufenen Armeninstitute.Bis dahin hatten theils die Eeligionsgenossenschaften, theils Privatvereine Armenfonde undArmeninstitute ins Leben gerufen und die Unterstützung der Armen sich zur Aufgabe