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2 (1898)
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Eisenbahnen. Choleravorkehrungen.

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der genannten Desinfectionsflüssigkeiten (I, Nr. 3 oder 4) stark angefeuchtetund in gut schliessenden Gefässen oder Beuteln verwahrt, oder in Tücher,welche ebenfalls mit Desinfectionsflüssigkeit angefeuchtet sind, eingeschlagenwerden, damit die mit dem Hantiren der Gegenstande vor der eigentlichenDesinfection verbundene Gefahr verringert wird. Auf jeden Fall muss Der-jenige, welcher solche Wäsche u. s. w. berührt hat, seine Hände in der unterII, Nr. 2 angegebenen Weise dosinficiren.

4. Kleidungsstücke, welche nicht gewaschen werden können,sind in Dampfapparaten (I, Nr. 5) zu desinficiren.

Gegenstände aus Leder sind entweder nach Nr. 3, Abs. 1 und 2, zubehandeln oder mit Carbolsäure- oder Carbolseifenlösung (I, Nr. 3) abzureiben.

Pelzwerk wird auf der Haarseite bis auf die Haarwurzel mit einer derunter I, Nr. 3 und 4, bezeichneten Lösungen durchweicht. Nach 12stündigerEinwirkung derselben darf es ausgewaschen und weiter gereinigt werden. Pelz-besätze an Kleidungsstücken von Tuch werden zuvor abgetrennt.

5. Holz- und M e tallth eile der Möbel, sowie ähnliche Gegenständewerden mit Lappen sorgfältig und wiederholt abgerieben, die mit Carbolsäure-oder Carbolseifenlösung (I, Nr. 3) befeuchtet sind. Ebenso wird mit demEussboden von Krankenräumen verfahren. Die gebrauchten Lappen sind zuverbrennen.

Der Fussboden kann auch durch Bestreichen mit Kalkmilch (I, Nr. 1)desinficirt werden, welche erst nach Ablauf von zwei Stunden durch Abwaschenwieder entfernt werden darf.

6. Die Wände der Krankenräume, sowie Holztheile werden mitKalkmilch (I, Nr. 1) getüncht oder mit einer desinficirenden Flüssigkeit(I, Nr. 3, 4) abgewaschen.

Tapeten werden mit Brod abgerieben; die verwendeten Brodkrumensind zu verbrennen.

Nach geschehener Desinfection sind die Krankenräume, wenn irgendmöglich, 24 Stunden lang unbenutzt zu lassen und reichlich zu lüften, imWinter zu heizen.

7. Durch Choleraausleerungen beschmutzter Erdboden, Pflaster, so-wie Ei nn st eine, in welche verdächtige Abgänge gelangen, werden am ein-fachsten durch reichliches ITebergiessen mit Kalkmilch (I, Nr. 1) desinficirt.

8. Soweit Abortc im Hinblicke auf den öffentlichen Verkehr (A, Nr. 14derMassnahmen") zu desinficiren sind, empfiehlt es sich, täglich in jede Sitz-öffnung mehrmals Kalkmilch oder ein anderes gleichwerthiges Mittel in einerder Häufigkeit der Benützung entsprechenden Menge zu giessen. In gleicherWeise sind Pissoirs zu desinficiren. Tonnen, Kübel u. dgl., welche zum Auf-fangen der Entleerungen in den Abtritten dienen, sind nach dem Entleerenreichlich mit Kalkmilch oder einem anderen gleichwerthigen Mittel aussen undinnen zu bestreichen.

Die Sitze selbst sind mit Kalkmilch oder einer öprocentigen Lösung vonCarbolseife oder Carbolsäure, bezw. 2procentiger Lysollösung zu reinigen.

9. Wo eine genügende Desinfection in der bisher angegebenen Weisenicht ausführbar ist, z. B. bei Matratzen und Federbetten in Ermange-lung eines Dampfapparates oder wenn ein Mangel an Desinfectionsmitteln ein-treten sollte, sind die zu desinficirenden Gegenstände mindestens sechs Tagelang ausser Gebrauch zu setzen und an einem warmen, trockenen, vor Eegen ge-schützten, aber womöglich dem Sonnenlicht ausgesetzten Orte, gründlich zu lüften.