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2 (1898)
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420
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2. Körperliche Ausbildung und Gesundheitspflege an Mittelschulen.

gewöhnungen der Schüler nicht aufkommen zu lassen und bei Wahrnehmungeiner anomalen Erscheinung auf ärztliche Berathung dringen. Die Schultafelsoll entsprechend gross, nach der Höhe verschiebbar und zu den Augen derSchüler thunlichst passend gestellt sein. Auch bei Aufstellung der Wandkartenkommt die Schonung der Augen in Betracht.

5. Auf die Beinlichkeit des ganzen Schulgebäudes, demnach der Schul-zimmer, Corridore, Stiegen, des Vestibüls und der Anstandsorte, ist stete Sorgfaltzu verwenden. In dieser Beziehung zähle ich auf die Energie der Directionengegenüber dem Dienerpersonal. Ausreichend grosse Scharreisen und Matten zurReinigung der Schuhe dürfen nicht fehlen; die Schüler müssen consequent an-gehalten werden, derselben sich zu bedienen und die Beinigung der Beschuhungzur Gewohnheit zu machen.

Die Fussböden, Stiegen und Corridore erfordern zur Beseitigung des un-vermeidlichen Staubes wöchentlich ein mehrmaliges nasses Aufwischen und öfteresScheuern im Jahre. Für die Reinhaltung der Holzfussböden ist das Tränkenderselben mit heissem Leinöle vom Vortheile. Zur Verminderung der Gefahrder Verbreitung von Infectionskrankheiten erscheint es wichtig, das Ausspuckender Schüler auf die Fussböden möglichst zu bekämpfen, zu welchem Zwecke injedem Schulzimmer eine hinreichende Anzahl von Spucknäpfen anzubringen seinwird. Auch die häufige Beinigung wird schon durch die Bücksicht auf die Stärkeder Beleuchtung der Zimmer geboten sein.

Zur Verminderung der Stauberzeugung werden auch möglichst reine Ab-wischvorrichtungen für die Schultafel beitragen, und es empfiehlt sich zu dem-selben Zwecke die Benützung von mit Papier überklobter Kreide.

6. Die Classenvorstände haben die Mängel des Gehörs und der Augender Schüler, wo ihnen fachmännische Information erwünscht ist, durch Empfeh-lung ärztlicher Berathung wahrzunehmen und bei der Bestimmung der Sitz-ordnung dieselben thunlichst zu berücksichtigen.

7. Die Schule ist verpflichtet, die ihr anvertraute Jugend, so weit es inihrer Macht liegt, und ihre Aufgabe es zulässt, nicht blos vor physischen Ge-brechen und gesundheitlichen Störungen zu bewahren, sondern auch in demBetriebe geistiger Arbeit solche Einrichtungen zu treffen, welche die Gefahr derUeberbürdung möglichst fernhalten. In dieser Beziehung wird bei Verfassungdes Stundenplanes auf eine zweckmässige Vertheilung für die Wochentage sowie auf die richtige Aufeinanderfolge an jedem einzelnen Tage die thunlichsteBücksicht zu nehmen sein.

Das von der Schule Geforderte wird als geringere Belastung empfunden,wenn eine wohlthuendo Abwechslung in der Beschäftigung der Schüler zwischenanstrengender Denkarbeit und vorwiegend auf Anschauung beruhender Beob-achtung oder reeeptiver Thätigkeit herbeigeführt, wenn ferner anhaltende In-anspruchnahme der Augen (z. B. Schreiben und Zeichnen in unmittelbarerFolge) hintangehalten wird.

Unter denselben Gesichtspunkt stellt sich die bestehende Anordnung, be-treffend die Notwendigkeit gioiehmässiger Vertheilung der schriftlichen Aus-arbeitungen zu Hause und in der Schule, und es müsste insbesondere als päda-gogischer Fehlgriff bezeichnet werden, mehr als eine Schularbeit an demselbenTage zu verlangen.

8. Um bei Aufführung von neuen Gebäuden für Mittelschulen in der Aus-führung eines Bauprojektes die Verwirklichung möglichst günstiger sanitärerVorbedingungen zu sichern, wird angeordnet, dass jedem zur Leitung und Ueber-wachung eines solchen Baues bestellten Comite ein wo möglich hygienisch ge-