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1 (1896)
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647
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Kranken-Anstalten.

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Bedürfnissen des kranken Menschen, der hier entsprechende Pflege und Behand-lung erwartet, so vollständig als möglich gerecht zu werden.

Der Kranke benöthigt vor allem anderen Kühe und Stille, ferner vomgeräuschvollen Treiben des täglichen Verkehres, er braucht in seinem Zimmereine angemessene Quantität reiner und stets frisch erneuerter Luft, daher auchAlles, was die Atmosphäre verunreinigt, aus dem Hause und der Umgebungentfernt werden rrmss ; er braucht eine angemessene Temperatur und Beleuch-tung, trockene, helle, freundliche Zimmer, eine ununterbrochene Pflege und Be-aufsichtigung, eine nach wissenschaftlichen Grundsätzen geleitete ärztliche Be-handlung, die grösste Ordnung und Peinlichkeit, eine rücksichtsvolle Bequem-lichkeit auf den Stiegen, Gängen und Aborten; für viele Kranke ist der Ge-brauch von Bädern unerlässlich und zwar in einem Badezimmer, welches derKranke leicht und ohne sich grösseren Temperaturdifferenzen auszusetzen,erreichen kann ; höchst erwünscht sind endlich für Reconvalescenten währendder Winterzeit heizbare Corridors, während der wärmeren Jahreszeit ein schat-tiger luftiger Garten. Der Wasserbedarf ist für Kranke ein weit grösserer alsfür Gesunde.

Wenn Kranke mit ansteckenden Krankheiten in das Spital aufgenommenwerden, müssen die übrigen Kranken vor der Ansteckung geschützt werden.Endlich muss für die Unterbringung der Verstorbenen ausserhalb des Spital-gebäudes Sorge getragen werden. Daraus geht schon hervor, dass auf alle dieseBedürfnisse schon in der Anlage und dem Bau eines Krankenhauses sorgfältigeRücksicht genommen werden muss.

I. Bauplatz.

Die Grösse des Platzes, auf welchem ein Krankenhaus errichtet werdensoll, muss sich nach der Zahl der im Krankenhause unterzubringenden Krankenund nach der Art der Erkrankungen richten, u. zw. soll für jeden Kranken einFlächenraum von 30 bis 50 QMeter entfallen, unter 30 [jMeter pr. Kopf jedochdarf bei einem Spitale für nicht ansteckende Krankheiten, und unter 50 [J M.bei einem Spitale für Infectionskrankheiten nicht herabgegangen werden.

Die Lage desselben sei ringsum frei, und am äusseren Umfange der Ort-schaft, entfernt von geräuschvollen Plätzen und Strassen, vom Betriebe lärmen-der Gewerbe, von Erzeugungsstätten übelriechender oder gesundheitsschädlicherDämpfe, von Friedhöfen, Sümpfen und stagnirenden Wässern.

Der Untergrund soll trocken und durchlässig sein, darf nicht aus ange-schüttetem, an organischen Substanzen reichem Materiale bestehen, nicht aufehemaligen Friedhöfen oder Aasplätzen gelegen und nicht der Ueberschwemmungausgesetzt sein.

IL Form und Richtung des Gebäudes.

Das Spitalgebäude soll ein Längstract sein, mit 1 oder höchstens 2 Stock-werken, allenfalls mit einem Mittel-Risalit; wenn beiderseitige Flügel ange-bracht werden müssen, sollen diese höchstens etwa l j s so lang sein als derLängstract, und müssen so weit von einander liegen, als die doppelte Höhe desLängstractes bis zum Dachsaume beträgt. Es kann aber auch in Pavillonsgetrennt nach Krankheitsfällen, erbaut werden; derlei Pavillons müssen abermindestens 30 Meter von einander entfernt stehen, wenn sie mehrstöckig sind;bei blossen Erdgeschossen genügen 18 Meter Entfernung. Die zweckmässigsteRichtung des Gebäudes ist derart, dass die Krankenzimmer der Hauptfrontmöglichst nach Osten zu liegen kommen.