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Die officinellen Heilmittel. Pharmakopoe.
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die neue Pharmakopoe aufzunehmen, bezw. aus der früheren Ausgabe derselbenauszuscheiden wären, vom Ministerium des Innern den politischen Landesbehördenmit dem Auftrage übermittelt, die Landessanitätsräthe, Vertreter des ärztlichenund des Apotheker-Standes darüber zu vernehmen, ob der Inhalt des Entwurfesbezüglich der in den Apotheken vorräthig zu haltenden Arzneimittel dem Be-dürfnisse entspreche oder einer Aenderung bedürfe.
Unter Berücksichtigung der hierüber erstatteten Gutachten stellte dasRedactionscomite ein Verzeichniss jener Arzneikörper zusammen, welche in dieneue Ausgabe der Pharmakopoe aufzunehmen wären. Dieses Verzeichniss wurdeauch den Primariatsgremien der drei k. k. Wiener Krankenanstalten und denklinischen Professoren der Wiener Universität zur Ueberprüfung mitgetheilt,um Auskunft zu erlangen, ob die in den verschiedenen Zweigen der Medicinin Anwendung kommenden wichtigeren Arzneikörper in der neuen Pharmakopoevertreten sind, und welche Bereitungsvorschriften aus der sechsten Ausgabe nichtmehr aufzunehmen wären.
Unter Berücksichtigung aller dieser Gutachten und Aeusserungen mass-gebender Persönlichkeiten aus den verschiedenen Theilen des Reiches wurdevom Redactionscomite der Entwurf endgiltig fertig gestellt und vom OberstenSanitätsrathc gutgeheissen.
Der neuen Pharmakopoe sind nachstehende Principien zu Grunde gelegt:
Für die Auswahl der aufgenommenen Arzneikörper waren vor Allemwissenschaftliche Gesichtspunkte und die klinische Erfahrung massgebend. Eswaren daher in die neue Ausgabe der Pharmakopoe jene Artikel, welchegegenwärtig keine oder nur mehr eine beschränkte Anwendung finden, imletzteren Falle durch andere rationellere Mittel ersetzt werden können, fernerArtikel, welche wegen ihrer wechselnden Beschaffenheit eine ungleiche Wirkungäussern, endlich Rohstoffe, welche nicht Bestandtheile von Heilmitteln sind,sondern nur hie und da zur Bereitung einzelner Präparate dienen, nicht auf-zunehmen.
Aufgenommen wurden nebst den bereits in der gegenwärtigen Pharmakopoeenthaltenen und bewährt befundenen älteren Arznciartikeln jene neueren, derenWirksamkeit nicht blos durch die klinische Erfahrung, sondern auch durch dieexperimentelle Forschung erprobt ist, welche sowohl rücksichtlich ihrer Herkunft,sowie ihrer constanten Zusammensetzung sicher bestimmbar sind und daher aufihre Beschaffenheit zuverlässig geprüft werden können.
In Anbetracht des Umstandes, dass die therapeutisch angewendetenchemischen Verbindungen in bester Beschaffenheit im Handel vorkommen undauf diesem Wege leicht beschafft werden können, dass ihre Herstellung in denApotheken grössere Kosten verursacht und doch kaum in derselben guten Be-schaffenheit erzielt wird, wurden die ohnehin nicht zahlreichen Vorschriften fürBereitung chemischer Präparate nicht aufgenommen.
Umsomehr erschien es angezeigt, alle Kennzeichen und Merkmale an-zuführen, an denen die besonderen Eigentümlichkeiten eines jeden Präparateszu erkennen sind. Deshalb wird bei Beschreibung jedes chemischen Präparatesin der Reihenfolge vorgegangen, dass zunächst dessen charakteristischen undphysikalischen Eigenschaften, dann die chemischen Keactionen für Identität»-,Qualitäts- und Quantitäts-Proben angegeben, ferner die sogenannten speeifischenReactionen vorgeschrieben werden, durch welche die betreffende im Handelnicht selten einer Fälschung oder einer Verderbnis« unterliegende Substanz sichererkannt oder bestimmt werden kann.
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