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1 (1848)
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Leute den Anstrich eines Wunderthälers erhielt; war er nunzugleich ein sittlich guter und ein gebildeter Mann, so müssteder meiner Leser ein gar schlechter Menschenkenner sein, dereinen Augenblick zweifeln könnte, dass ein solcher Geheimarzt,in den Augen des Publikums, unter welchem er wirkte, weithöher geschätzt gewesen, als sei er mit allen Orden aller Für-sten Europens geschmückt.

Die chemischen Aerzlc halten also ihre Ehrbegierde demVerstände ganz richtig untergeordnet. Es ist nämlich weit,weit verständiger, dafür zu sorgen, dass man in den Umge-bungen, worin man lebt, welche doch unwidersprechlich denbedeutendsten Einfluss auf die Annehmlichkeit unseres Daseinshaben, für den klügsten und erfahrensten Mann gelte, als dassman mühevoll stiebt, sich diesen guten Namen in weiter Fernezu sichern; seine Mitbürger und Nachbarn hingegen in demWahn lässt, man sei ein beschränkter Kopf, schlechter Heil-meister und alberner Gesell.

Dass der Ehrgeiz der Chemiker aber auch der Sittlichkeituntergeordnet war, daran wird gewiss keiner zweifeln, der sichdessen erinnert, was ich oben gesagt. Kurz, alles wohl erwo-gen, war es den scheidekünstigen Aerztcn auf keine Weisezu verdenken, dass sie sich selbst zu wirklichen geheimen Me-dicinalräthen machten: Kaiserlich oder Königlich war ihnendieser Ehrenname freilich nicht verbrieft, aber er war ihnenauf das bündigste verbrieft in den Herzen und Köpfen ihrerMitbürger.*)

*) Heut zu Tage, wo durch das Verbot des Selbsldispensirens, durch denZwang, alle Verordnungen in die Apotheke zu schicken, das Geheimhaltenirgend einer Sache unmöglich geworden, Ist den Aerzten von dem Gesetz-geber ein ll.iuplpjiss, ihren Ehrgeiz ZU befriedigen, verbauen. Sie «erden

also andere Wege suchen müssen, und wir wollen boiren, dass sie immer

auf rechtes wandeln. l'ohrigons kommt es mir so vor, als stehe diesesVerbot in dem grellsten Widerspruche mll dem Staatsrechte. Die Aerztesind ja dadurch von der WohUhat des Grundgesetzes alles bürgerlichenVereins, des Elgenthumsrechtes, ausgeschlossen und zu »anklingen desStaates erklart. In dem Schosse civtlisirter, aufgeklarter Staaten befinden

sich die Aerzte In einer well unheimlicheren Stellung, als sie sieb imrohen Naturzuslande belinden würden, wo jeder sein Eigenthum durchGewalt oder List vertheidigen kann. Wer verschuldet diese Unbill? —