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Erster Theil (1772)
Entstehung
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280
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Vierter Abschnitt

§. 70.

- Es wurde erstlich dem Volke befohlen, sich zweyTage hinter einander auf diese grosse Begebenheit zu-zubereiten, und sich aller äußerlichen und leiblichenBefleckung zu enthalten. 2 Mof. 19, is. n. Siemusten zu dem Ende auch ihre Kleider waschen, undals Gereinigte am dritten Tage an dem von Gott be-stimmten Orte erscheinen, wo ihnen allen der HErrsich offenbaren wollte; wodurch ein immerwährenderEindruck von dem gebührenden innerlichen und äußer-lichen Verhalten bey allen denen gcwirket werden sollte,die vor dem HErrn erschienen, um von seinemWillenunterrichtet zu werden. Die evangelische Haushal-tung ist zwar nicht mit einer solchen schreckendenBangigkeit verbunden, als das Gesetz war. Gottreder in demseldigen nicht mit einer Stimme, die dermenschlichen Natur unerträglich ist. Er erschüttertdie menschliche Natur nicht mit fürchterlichen Don-nerschlägen , sondern er redet mit uns durch Men-schen , die, nach Pauli Ausdruck, den in sie gelegtenSchatz in irrdenen Gefäßen tragen. Dadurch aberwird den Wahrheiten, die wir von ihm bekommen, nichtder geringste Abbruch gethan; es ist immer eben der-selbige Gott, der mit uns redet, und ob sie wohl nichtdieselbigen fürchterlichen Zeichen der Majestät an sichhaben, die dem Gesetz eigen sind, so behalten sie docheben die Würde, und sind mit andern Umständen ver-bunden, die sie bey uns unvergeßlich machen können,welches denen gar begreiflich werden wird, welchePauli Vorstellung Hebr. r, 1-4. mit gebührenderUcbcrlegung nachlesen. Es wird zum andern bemer-ket , daß der Berg, auf welchem der HErr erscheinenund sein Gesetz geben wollte, mit einem Gehege um-zogen werben müssen, damit sich niemand demselben