Druckschrift 
Zweyter Theil (1773)
Entstehung
Seite
41
URN (Seite)
  
Einzelbild herunterladen
 

< 2 om Uebergang in den seligen Gnadenst. 41

nicht in den Stand/, dieselbe gebührend zu erfüllenEs ist in dieser Absicht gleich einem aufdenStraßenflehenden Wegweiser, der zwar dcn Reisenden zei»get- wohin sie gehen sollen, aber er gehet nicht mitihnen, vieiwenigcr tragt er ihre Last, oder giebtihnen frische Kräfte, wenn sie durch die Reise ermü-det worden. Dieses nun zusammengenommen,überführet uns zur Gnüge, daß der Uebergang inden sciigenGnadenstand nickt aus demGesetzund durchdas Gesetz geschehe. Dieses kan weder die Recht-fertigung noch die Heiligung wirken, ohne welcheWohlthaten doch an keinen evangelischen Gnaden-stand gedacht werden kan- Zugleich kan daraus diefalsche und irrige Lehre derer beurtheilet werden,welche diLRechlsertiaung vor Gott im Gesetz und inden Werken desselben suchen, oder wohl gar meynen,daß sie mehr leisten könnten, als von ihnen gefor-dert worden. Das war der Begrif, den sich jenerPharisäer von dieser wichtigen Sache machte, unddiese stolze Sprache führetc: Ich danke dir Gott,,daß ich nicht bin wie andere Leute, Räuber, Unge-rechte- Ehebrecher, oder auch wie dieser Zöllner;ich faste zweymal in der Woche, und gebe den Zehn-ten von allem, was ich habe Luc. «8, n« 12. Oderauch, wie jener Jüngling Matth. 19,20. der zuJesu sagte: Er habe alle Gebote Gottes von seinerJugend ausgehalten; zu dem aber Christus demohn-geachtet sagte: Eins fehlt dir noch. Eben diesesmag man auch zu denen sagen, die in der vestenMeynung stehen, als ob sie ihre Rechtfertigung indcn von ihnen verrichteten guten Werken und beob-achteten Pflichten hätten.

§. iz.

Nun entstehet eine andere Frage: Woher es Ursache da.

C 5 nemlich