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Allein dieses ist eine Sache, sv ehe gewü nschet als gchoffetwerdenHH,dem die Hof-Leute, gröstcn Theils, sich nach denen ?Momli,i8ihrer 8ou-veiai^richten, und nichts anders reden, dann was solche gerne hören - dieWahrheit aber ,öffters zum grösten Schaden des Landesamd folglich auchzum höchsten Nachtheil des Landes-Herrn, in ihrem Munde verfaulenlassen. Habe ich es treu und wohl mit der Million gemeinet, muß ich Eiv.Majestät gleichfalls treu und ergeben gewesen seyn, indem Dero Hoheitund Macht, welche der stolhe Ludwig in Franckreich so nachdrücklich ge-fuhlet, anders nicht, als in der Wohlfarrh, Ueoihenrät nnd Sicherheit derKaüou, welcher Haupt Dieselben gewesen, ihren rechten Glantz haben kön-nen. Darum geschiehet mix zuviel, wann mich Ew. Majestät einende,publicaiier nennen, und zwm, weil ich Dieselbe gleich unter dem Namender gantzen Nation mit begristen; Denn ich halte davor, es seye daß imer-ells eines 8ouvi.-r^in8, gantz und garinteparable von deml'ini- und Wohl-stand seines Volcks, und thöricht gehandelt, dasselbe als etwas besonderszu cytlliäeriren.
Nkvloi-ä, ihr habt in so weit recht. Allein euere ?i-incipia taugen sonstnicht viel; allermassen ihr jederzeit ein Haupt derer ^ibgs gewesen, undzwar derer Schärffsten einer, die man insgemein ke^ublicauer zu nennenpfleget.
Es giebet allerdings Leute, welchevermeinen, es würde Größ-Bri-tanien und Jrrland alsdann erst vollkommen glückselig seyn, wann sie ineine ldepublic verwandelt werden könten. Gleichwie aber dergleichenLeute, den allorwenigsteii T heil von der ganhen Wb^-schen Parthey aus-machen, und auch von dieser daselbst nicht einmal ihrer Lwpidns wegen,und da sie als üble k'olinci l-Mruiren, «üiiniret werden: Also mag manniich,M't Fug und Recht, aufkeineWeise unter sie rechnen indem ich sehrwohl begreisse, und vollkommen überzeuget bin, daß ein gemischtes Xlo-Hlilvkisch>.'s, ^liliocnitish. und Oeiiiooralisches Regiment, vor Engelanddas Glückseligste und Beste sey. Es ist wundersam, daß die WIE,in de-nen letzteren Jahren E w Majestät Regierung, auf einmal ihren (Hieverliehe ',, kö meu, da sie doch, von der Regierung Ew. Majestät an, biß
zum Tod Dero Gemahls,Ihr» Hoheit VeSPrintzenLeyi-Lü von Danne-
rnarck,