Anleitung MM Privntstudiuln
für
die deidm öderen Massen des hiesigen Gymnasiums.
Aer mit Beginn des nächsten Halbjahres in Kraft tretende Lehrplan des hiesigenGymnasiums, welcher besonders Uebereinstimmung über das Ziel des gesammten Unter-richts, Einheit und Zusammenhang der Methode und einen stetigen Fortschritt in denUnterrichtsgegenständen herbeizuführen bezweckt, enthält an die Zöglinge der beiden oberenKlassen die Forderung eines geordneten und ununterbrochenen Privatstudiums vornehmlichin den beiden alten Sprachen. Diese Forderung ist an sich nicht neu; vielmehr habendie Schüler der gedachten Klassen die private Beschäftigung mit dem Alterthume schon inden Kreis ihrer pflichtmäßigen Thätigkeit ausgenommen und zweifelsohne auch nach Maaß-gabe ihres Eifers sich hierdurch in ihrer Gesammtbildnng gefördert gesehen. Es erhelltdemnach, daß unter dieser Privatthätigkeit nicht eine solche zu verstehen sei, welche jenach Belieben unternommen oder unterlassen werden könne, sondern sie ist bis zu gewissenGrenzen Gesetz für alle und unterscheidet sich nur dadurch von den übrigen Aufgaben derSchule, daß sie wesentlich durch die eigne Kraft des Schülers und zum Theil auch nachseiner freien Wahl vollzogen wird. Diese Selbständigkeit soll unfern Zöglingen auch fernererhalten bleiben, zumal durch dieselbe ein gedeihlicher Erfolg wesentlich bedingt wird. Gleich-wohl bedarf auch dieser Theil der Gymnastalerziehung einer genaueren Anordnung, umvor Mißgriffen in der Wahl und Behandlung des Stoffes zu sichern, zugleich um denZusammenhang zwischen dieser freien Thätigkeit und dem Schulunterrichte zu vermitteln undum der Jugend den Erfolg ihrer Anstrengung gewisser und anschaulicher zu machen.
Diese Anordnung des Privatstudinms ist der Zweck des nachstehenden Aufsatzes,welcher somit ganz eigentlich nur für die oberen Klassen hiesiger Anstalt bestimmt ist. Kei-neswegs will derselbe eine allgemeingültige Anleitung zum Privatsludium bieten, welche vorihrer Anwendung auf andern Schulen nicht erst nach den Umständen selbst wesentlicheAbänderungen zuließe. Mag immerhin in unserm Staate allen Gymnasien dieselbe Aufgabegestellt sein und selbst über die Mittel und Wege zur Lösung derselben keine wesentliche