Athenagoras. Nebst einem Exkurs über das Verhältnis der beiden Apnlngieen des hl. Julim ;u einander. ., - , > H r o g r a m m des iigl. humanistischen Gymnasiums St. Stephan tN A ugsb lt r g zunr Schlüsse des Schnlssrlires. 18O4/O3 verfaßt ! i - ?. Anselm Eberhard. Augsburg. Druck v a n PH. I. Pf e i ff e r. I89Ü. I. Nie Apologie des Athenogoros. 1. Entstehnngszeit; Aulaß und Zweck; Überlieferung. doä. Karis. 4SI enthält eine christliche Apologie (/z^LoMla , welche nach dem Zeugnisse eben dieses Codex von Athenagoras aus Athen, einem christlichen Philosophen, verfaßt, und wie aus inneren Gründen unwiderleglich hervorgeht, an die Kaiser Mark Aurel und Lucius Kommodus gerichtet ist. Das Jahr, in welchem diese Apologie geschrieben wurde, läßt sich aus der Schrift selbst mit Sicherheit erkennen. Die Angeredeten werden als bezeichnet (eo. 1, 12, 18) und verhalten sich zu einander wie Vater und Sohn (eo. 18, 37). Die Kaiser, Vater und Sohn, sind Mark Aurel und Kommodus. Da letzterer den Titel (Imperator) erst Nov. 176 erhielt, muß die Apologie nach Nov. 176 verfaßt sein. Ferner ist in derselben eine Zeit tiefen politischen Friedens vorausgesetzt (?) rst isti-crxo« crvrecrLt «7co/t«poi?c7t L. 1); eine solche Friedenszeit war faktisch vorhanden vor dem Ausbruch des zweiten Markomannenkrieges, d. i. vor Aug. 178, wo sogar eine Münze geprägt wurde mit der hoffnungsfreudigen Inschrift LXX TcLNIZRXT; also ist die Apologie zwischen Nov. 176 und Aug. 178 geschrieben worden. Noch näher läßt sich die Abfassungszeit bestimmen, wenn man Lusöb. bist. oeot. V 1, 14 herbeizieht. Athenagoras weiß noch nichts von jener Christenverfolgung, welche im 17. Negierungsjahre des Mark Aurel, d. i. im Jahre 177, in Gallien ausgebrochen war; sonst hätte er e. 35 nicht schreiben können: xai rotirco?' (80. r« r?^<,x«üra (80. xc» «n1>^w?ro;?»gtai') x«rL!//xvo'«?:o; denn jene Christenverfolgung war, wie der von Eusebius mitgeteilte Bericht der gallischen Gemeinden an ihre Brüder in Asien und Phrygien angibt, 4 gerade dadurch veranlaßt worden, das; einige Sklaven über ihre christlichen Herrschaften Gvecrrei« ckecTru« xai Oickt?r»ckL/'oue und anderes der Art ausgesagt haben; man muß also die Entstehung der Apologie in eine Zeit verlegen, wo die gallische Verfolgung noch nicht ausgebrochen oder wenigstens eine nähere Kunde von ihr noch nicht nach Rom gedrungen war, also noch in das Jahr 177 selbst. Den Anlaß der Schutzschrift des Athenagoras bot, wie aus dieser selbst erschlossen werden kann, nicht ein einzelnes Vorkommnis, sondern die allgemeine Notlage der Christen. Im weiten Reiche, klagt der Apologet, steht es allen andern frei, über die Gottheit zu reden und zu schreiben, was sie wollen, nur auf den Christen lastet ein Verbot srot? ,«,«>> e?r' «4et«s /k/erl- /cai roü .'/cä/v a c^k«!r^r«, Ooecerei,« 4er?rv«, 0. 3) und die rücksichtslosesten Verfolgungen sc^«ü^c<7lt«r -cai F>c^cock>«r x«i däciixecec/a/, e. 1) gefallen lassen. Schon soweit ist es gekommen, daß der bloße Name Christ als tvdeswürdiges Verbrechen gilt und man es gar nicht mehr für nötig hält, den Lebenswandel des Angeklagten zu untersuchen soox kt //4tx^k7Li/ ri, a rwi- L?r/^roi^r«v, «/t/t' xic ro w? kt? ääix-^t« o 2). Unter solchen Ilmständen sind die Christen ein wehrloses Schlachtopser der Delatoren sorro crvxa^«rrwr> e. l). Daß solche Christenprozesse in erstaunlicher Zahl vorgekommen sein müssen, zeigt, selbst eine rhetorische Übertreibung angenommen, die Äußerung in o. 34: roag x«?.«?rk^?ro^tLno!>s Der Apologet hat nun die Aufgabe, jene Verleumdungen als grobe Unwahrheiten zurückzuweisen und dem Zerrbildc, welches die Phantasie des heidnischen Volkes vom Christentum sich entworfen hatte, das reine, wahre Bild der christlichen Religion cntgegenzu- stellen. Vor allen andern müssen diejenigen, in deren Händen die Gewalt ruht, die Herrscher Roms, von der Unschuld der Christen überzeugt werden. An sie wendet sich Athenagoras. Dem wüsten, verbrecherischen Treiben der Angeber soll ein Ende gemacht und bei den Verhandlungen der Christen soll eine Untersuchung über den Lebenswandel der Angeklagten stattfinden, der Name nicht mehr als Verbrechen gelten fit rwn x^ui'NMi'c,ii' kLLLtttVo'Vi,! ro s'UnM o. 2), Namentlich dringt der Apologet auf einen diesbezüglichen gesetzlichen Erlaß («?ronxLn«nat. ?/>uc,iv -rchi- e, 2), woraus zu ersehen ist, daß die früheren Gesetze, welche den Christen einigen Schutz gewährten, nicht mehr beobachtet wurden. Daß überhaupt solche Gesetze vorhanden waren, geht daraus hervor, daß die Apologeten des zweiten Jahrhunderts wiederholt auf dieselben sich berufen (vgl, NortuU. axol, oe, 2 ot 5; ckustiu, ax I 68; Nslito nx, Unssb, Ii, s. IV 26, Iv; ^tliövnA, suxxt, e. 34), So sicher wir über Zeit, Anlaß und Zweck der Apologie des Athenagoras unterrichtet sind, ebenso unsicher fühlen wir uns hinsichtlich des Verfassers. Es finden sich nämlich in der ganzen Patristischen Litteratur bloß zwei Zeugen, die den Athenagoras kennen oder wenigstens nennen. Der um 312 gest. Bischof Methodius hat in seiner Schrift aV«nr«nLc,,c eine Stelle aus der Apologie citiert mit dem Znsatze: xattairk^ x«t Ein Jahrhundert später wird von Philipp Sidetes, dem Verfasser einer christlichen Geschichte, ein Athenagoras erwähnt und dargestellt als x«ra rnnc x«t Anrwi'tnon, »Ix ("??) xai roi- ?r^LN/?Knrrxvn Tr^iNL^wni/Neu, und als nvsto Li< anr« r« ; ferner wird er als erster Vorsteher der alexandrinischen Katechetenschule und indirekt auch als Athener bezeichnet. Von diesen zwei Zeugnissen ist das des Philipp Sidetes wenigstens zum Teil unrichtig sHarnack, Geschichte der altchristlichen Litteratur, I, T. S. 253); denn Athenagoras kann nicht schon unter Hadrian und Antonin auf dem Höhepunkt seiner Wirksamkeit gestanden sein; auch ist seine Apologie nicht diesen beiden gewidmet; ebensowenig war er erster Vorsteher der Schule zu Alexandria. Seit Philipp Sidetes verschwindet Athenagoras völlig aus dem Andenken der kirchlichen Schriftsteller. Erst dem sammelcifrigen und auch um Platvs Schriften hochverdienten Erzbischof Arethas von Cäsaren blieb es vorbehalten, den 6 Athenagoras der Vergessenheit zu entreißen und in den Kreis der theologischen Litteratur wieder einzuführen. Der für Arethas im Jahre 914 geschriebene eoä. ?ar. 451 ist, wie Otto, Harnack, Schwnrtz dargethan haben, für alle übrigen Athenagorashandschriften der Archetypus. Er enthält als Werke des Athenagoras die Schutzschrift für die Christen, dann eine Abhandlung über die Auferstehung der Toten «i<«<7r«. I 12 tin.: r/reo roä Trema«, rou? ^r/la/tsiA-ers a/i-mau y-m/ecu) und Tr^oi^LTreaÄai, (azn I 13 lim: « Tr^arm'^x«.,' isimc si/rwu Tr^nr^LTrä^e^a) und kehrt überall den Belehrungszweck 12 sap. I 37 init.: II-« Fx 5 »Ii- M>«i-r^>oi- z-ei^ron; 33 tin.: ra roceaür« z-av^- sl^wzcLi-« TretAco xai ?rtccrcu 5ni? c/.t-«r«t; 67 tin.: r«üra, «Tre» ei? x??^xxi/75i- x«i u/.t7i- «i-LÜüixa/rer) und den Bekehrungszweck sap. 1 3 tin.: «i-a/ra^o/^ron /«j? ^,,' ü,« 75,-5«? ««„>-,'«>- Lj?/a^er«t) hervor. Man könnte daher seine Schrift ebensogut einen ^.oh-o? Tr^ar^e/rrix«? als eine a/rn/io/,« nennen. Ja es sieht fast aus, als ob dieselbe nicht so sehr für die Christen geschrieben worden wäre als für die Heiden, damit sie zur Einsicht kommen, sich bekehren und der ewigen Strafe entrinnen. Ein anderer Unterschied zwischen beiden Apologieen liegt in der Handhabung des didaktischen Moments. Athenagoras teilt aus dem Schatze der christlichen Lehren den Heiden nur solche Wahrheiten mit, welche zur Widerlegung der den Christen zur Last gelegten Verbrechen unumgänglich notwendig sind. So eröffnet er, um die Anschuldigung des Atheismus zu widerlegen, den heidnischen Zuhörern oder Lesern einen Einblick in die erhabene Gvtteslehre der Christen; mit überzeugenden Worten spricht er von der Einheit und Geistigkeit Gottes, von dem Unterschiede zwischen Gott und Materie, von der Drcipersönlichkcit des göttlichen Wesens, vom übernatürlichen Ursprung der christlichen Religion. Die übrigen Verleumdungen entkräftet er dadurch, daß er die Hauptsätze der christlichen Sittenlehre vorführt, die brüderliche Nächstenliebe, die Heiligkeit der Ehe, und daß er die Heiden auf die Eschatologie der Christen hinweist, ans Auferstehung und ewiges Leben. Leute, die so glauben und so hoffen, so leben und so lieben, verdienen nicht Verfolgung, sondern Achtung und Schutz, — das ist der Gedanke, welchen der Apologet einzuschärfen sucht. Nicht damit ist er beschäftigt, recht viele Lehrsätze und recht geheimnisvolle vorzulegen und alles recht erschöpfend zu behandeln, sondern er gibt wenige, einfache, aber um so kräftigere Züge; ans dem kleinen Teil, den er mitteilt, sollen die Zuhörer aus die Vortrefflichkeit des Ganzen schließen. „Auch bei einer Honig- oder Molkenprobe prüfen wir an einem kleinen Teile des Ganzen, ob das Ganze gut ist so. l2 lin.)." Ein ähnlicher Gedanke findet sich bei Jrenäus aäv. imsr. II 19, 8: „Wer erfahren will, daß das Meerwasser salzig ist, braucht nicht das ganze Meer auszutrinken." — Bei Justin hatte sich das didaktische Moment, entsprechend seiner Tendenz, 13 anders gestaltet. Er wollte tn seiner Apologie vornehmlich den Nachweis liefern, daß der christliche Name allein noch kein Verbrechen sei. Dadurch war ihm Anlaß gegeben, ausführlich über die Herkunft dieses Namens und über den Stifter des Christentums zu sprechen. Daher herrscht bei Justin die Christologie (Lehre über die Person und das Wirken Christi), bei Athenagoras aber die Theologie (Lehre über das Wesen und Schaffen Gottes) vor. Justin, welcher die Messianität und Gottheit Christi beweisen will, zieht Weissagungen der Propheten in beträchtlicher Zahl herbei; dieselben nehmen samt den daran geknüpften Erklärungen einen großen Teil seiner Apologie ein (oo. 32 — 55); Athenagoras dagegen widmet nur ein Kapitel (o. 9) der Anführung prophetischer Stellen. Justin führt die Heiden, das ist sehr zu beachten, viel tiefer in christliche Dinge ein als Athenagoras; ja er wagt es sogar, denselben Aufschlüsse zu geben über den Gottesdienst der Christen, über Taufe und Eucharistie (oo. 61, 65 — 67). Hiemit waren die Schranken der Arkandisziplin durchbrochen. Am meisten aber unterscheiden sich die Apologieen Justins und Athenagoras' dadurch von einander, daß Athenagoras in seine Schrift ein Moment aufgenommen hat, welches bei Justin gänzlich fehlt, nämlich das panegyrische. Justin greift in seiner Entrüstung zu Ausdrücken, an welche das Ohr der gewaltigen Cäsaren nicht gewöhnt war. Schon der Anfang seiner Apologie (o. 2) enthält kühne Äußerungen. „Ihr werdet genannt Lncrx/Skte --at xat ob ihr es aber seid, muß sich erst zeigen. Umbringen könnt ihr uns, aber nicht uns schaden." Bald darauf (o. 12) wagt er den scharfen Vergleich: „Ihr scheint zu befürchten, es möchten (so. wenn das Christentum durchdränge! alle recht handeln und ihr so niemanden mehr abzustrafen haben; so etwas jedoch steht Wohl Henkern zu, nicht aber guten Herrschern", und: „Herrscher, welchen der Wahn mehr gilt als die Wahrheit, vermögen gerade soviel als Räuber in einer Wüste (ocrnv xai, öo/^tt'»)." Ebenso derb ktingt der Schlußsatz seiner Apologie (o. 68): „Wir sagen euch voraus, daß ihr nicht entrinnen werdet dem künftigen Gerichte Gottes, wenn ihr in eurer Ungerechtigkeit verharrt; und wir werden dazu rufen: p rw roüra — Und nun betrachten wir Athenagoras! Wie ängstlich hütet sich derselbe, auch nur mit einer Silbe das Mißfallen der Machthaber zu erregen. Ja er geht sogar 14 soweit, daß er ein Lobredner der kaiserlichen Tugenden, eine Pane- gyriker, wird. Er schildert Mark Aurel und Kvmmvdus als Herren der Welt und als Herrscher von Gottes Gnaden (,) 4,uk«,^« o/xou- o. 1; e. 18); in ihnen sind alle Herrschertugenden vereinigt: Wohlwollen und Wohlthun («s <7<ßt7raok xc4 75^4x «drttvr« xai 'x<7ra5av? «kra? o, 9); überragender verstand skk 4k 4t,' 4?rk^/?»4.«sk <7iN'ec7L<Äc <7xo?rk?v L/'rkto't.k v. Ii); omoko'kt, ?r«i«rax vTre^zpAa«>ovvres o, 31); ausgebreitetes Wissen l«4t/?oötl Tra^x«^ x ^ttkrktrk 7r«c?t, x«t UTrc^ Tra^ra? ro7? c7a//tr4^kvok o. 17; 4 a^lx«>ov r« 7t«t/ kxaNtNtc rcüv 7rL^.iit7to^a/»^x«rwi' ot4«rk e, 22; 7t^4c 4,u4s Trtti'l« /l4/«k xkx»-^x4ras e, 24); das platonische Herrscherideal ist in ihnen verwirklicht (x/U ^«ca.).ewt' o. II); sie sind würdige Herrscher (r^ f?«nk1ktae «5t,m e. 37); ihre Herrschaft hat Ähnlichkeit mit der himmlischen Herrschaft des Vaters und des Sohnes (c4s 7r«r^i xai ulw ?r««-ta Xk/kt'^wrst, ttilttue xztt xat r<4 ?ra^' «4ro? ^4/w «441 Trcli'ra «vrorx- ?«xrat. e. 18; vgl. auch das ehrfurchtsvolle Wort: rk),- ^a<7t/llxi)k xk>/,«/t'k k7rk«-k4>7«rL o. 37). Es ist für Athenagoras bezeichnend, daß er zu solchen Lobeserhebungen der heidnischen Regenten sich herbeiließ. Man sieht sich unwillkürlich nach Gründen um, welche ein derartiges Auftreten entschuldigen. Und da findet man allerdings nicht weniges, was zur Rechtfertigung des Athenagoras beiträgt. In der Zeit, wo Athenagoras schrieb, wurde bereits der panegyrische Ton üblich, wenn man mit den Herren Roms Verkehren wollte; Athenagoras aber konnte als Eingebildeter Rhetor nicht umhin, sich der allge- 15 meinen Gepflogenheit zn fügen. Dann kommt vor allem sein Charakter in Betracht; er zeigt sich eben als eine milde, irenische Natur; wir können Justin wegen seiner Unerschrockenhcit bewundern wie eine Antigene des Sophokles, doch werden wir auch dem Athenagoras, der behutsam abwagenden Jsmene, nicht alle Anerkennung versagen. Endlich mochte Athenagoras auch bedenken, daß durch freundliche Worte und höfliche Rede für die Sache der Christen mehr zu erlangen sei als durch gewaltiges, stürmisches Wesen. Auch darauf kann noch aufmerksam gemacht werden, daß er das panegyrische Moment ganz in den Dienst des apologetischen gestellt hat; bei jeder einzelnen Tugend, die er an den Herrschern preist, läßt sich nachweisen, daß er es deshalb thut, um die Machthaber zu gemahnen, dieselbe auch gegen die Christen zu üben, die doch auch ihre Unterthanen seien. Man muß es einem Apologeten selbst überlassen, in welchem Ton er schreiben will; doch wird sich im allgemeinen der milde Ton besser empfehlen als der herbe, eine ruhige, sachgemäße Beweisführung besser als zürnender Eifer; auch der göttliche Heiland hat nur einmal zu den Stricken gegriffen r'x tinAolluin 6X tnuiöulis, Joh. 3,15). Der heftige Apologet kann nur im eigenen Lager gefallen; auf Seite der Gegner, wo das Verständnis für seine Heftigkeit fehlt, wird er weder Achtung noch Erfolg erzielen. Wir werden es daher dem Athenagoras nicht verdenken, wenn er lieber eine friedliche Hirtenpseife von den Fluren Bethlehems sein wollte als eine mauerbrechende Posaune von Jericho. 16 II. Nie Auferstchungsschrift des Athrnagsras. 1. Dieselbe ist in der Apologie nicht angekündigt. Nach eoci. Naris. 461 erscheint Athenagoras nicht nur als der Verfasser der im vorigen Abschnitt besprochenen Apologie, sondern auch als Verfasser einer Abhandlung «rc-crräo'bw? r-Lx^wi>. Die Lehre von der Auferstehung der Toten war in altchristlicher Zeit ein sehr beliebtes Thema. Sowohl bedeutende Schriftsteller wie Clemens von Alexandria, Tertullian, Origenes beschäftigten sich mit diesem Gegenstand, als auch viele unbedeutende, deren Namen längst vergessen sind (vgl. ^tdonapr clo rssnrr. mort. 0. 14: ?50//ni ron r/fs «naa /ttt'^mic); nachdem er eine kurze Andeutung darüber gegeben, wie er die Auferstehung seinerseits beweisen würde, wenn er es für passend hielte, an diesem Orte näher daraus einzugchen, bricht er ab mit den Worten: «/i7/ /tä/»?. Es besteht nun der Verdacht, daß man aus diesen Worten die Ankündigung eines Tre^t «vacrrax?c,>?ro5s «ünoarnr ü'kcn ünonrno svgl. Mtth. 19, 26; Lnk. 18, 27), o. 10nrscl.: 19 7r«o^5 (vgl. 3töm. 8, 21), o. 19: /W/L«- (1 Kor. 9, 27) und ebenfalls e. 19 das aus Jsaias (22, 13) und Paulus (1 Kor. 15, 32) bekannte Wort: --at 7rtw,nL»', welches die Dogmatil und Moral aller Lebemänner einschließt und ein geflügeltes Wort gewesen zu sein scheint, da man ihm öfter begegnet; so in der Apologie des Athena- goras o. 12 und >bei Tcrtnllian äs rssurr. earnis o. 59: man- ctnosmns st bibamns, sras snim morismnr. Indem also der Verfasser auf die positiven Beweise für die Auferstehung verzichtet, schlagt er ein Verfahren ein, welches später der Vater der Scholastik, der hl. Anselm, gerechtfertigt hat mit dem bekannten Ausspruch: Lient rsotus oräo exi^it, nt xrotnncla otunstianao ttäsi srsclamus, prinsguarn sa prassumamns ratious cliseutsrs, ita nealigwntias midi victstnr, si, postguam eonttrinati sumno in ttcis, non stnctsmns, guoä ersäinrns, intsUsosrs (our Dens domo o. 2). Die Schrift über die Auferstehung trügt also einen exegetischen Charakter (Ui/o-, rste es. 1, 11), insofern es sich um die Darlegung einer christlichen Lehre handelt, aber zugleich auch einen polemischen (/Uff -o-, SS. 1, 11), weil sie sich an die Ungläubigen und Zweifelnden wendet, um diesen zu zeigen, daß sie keinen haltbaren Grund für ihren Unglauben und ihre Zweifel haben, sondern unrecht handeln, wenn sie es wagen ralc «/rtcrrots a/rtMtLN' (s. 2 init.). Um die philosophische Bedeutung der Auferstehungsschrift zu ermessen, ist es notwendig, sich den Inhalt derselben zu vergegenwärtigen. Im ersten Teil (so. 1-19) soll die Möglichkeit der Auferstehung der Toten dargethan werden. Daher wird hervorgehoben, daß die Stofsteile des früheren Erdenleibes noch vorhanden sind und ebenso Gottes Allwissenheit und Allmacht, mit welchen Eigenschaften Gott die Stoffteile wieder zusammenzufinden und zusammenzufügen vermag. Auch wird gezeigt, daß durch die Auferstehung der menschlichen Leiber keiner Kreatur ein Unrecht widerfahre und daß Gott nicht etwas seiner Unwürdiges Ihne, wenn er die Toten auferwecke. Der zweite Teil (os. 11-25) ist ungleich länger; es soll ja nun auch die Wirklichkeit der Auserstehung erwiesen werden i'ov tti'aaracrLme e. 11). Dieselbe ergibt sich auf vierfache Art: 20 a) «7ro its? «trt'ax, x«ö' »sn xcri llll o Tr^llirn? «I^9«7roc ol' rb ^xr' LxL»-or. Der Mensch ist nämlich nicht geschaffen^ als ob der Schöpfer seiner bedurft hätte; ebensowenig ist er zum Gebrauchsdicnste eines andern Geschöpfes bestimmt; er ist also für sich selbst geschaffen, damit er sei; sich eines vernünftigen, auf Gott gerichteten Daseins zu erfreuen, ist seine einzige Bestimmung; dieser Zweck des Daseins sichert dem Menschenwesen eine ewige Fortdauer. b) «?ro -xsft xvt,i-ll? Trtti'rwi' «s ai>ö^w?r-<»,roll Trotftcrarros zum menschlichen Leben; denn auch der Schlaf ist ein anomaler Znstand sowie alle jene Wandlungen, welchen der Körper von seinen: ersten Anfange an durch die verschiedenen Altersstufen hindurch unterworfen ist. es «7ro rr? roll /ro<,ffa«rros ll:x«t«s Der Schöpser ist wie aller Geschöpfe Erhalter und Fürsorger, so auch der vernünftigen Geschöpfe Richter. Nun aber kommen Tugenden oder Laster nicht der Seele allein zu, sondern dem aus Leib und Seele bestehenden Menschen. Das Gericht hat sich daher auch auf den Leib zu erstrecken; der ganze Mensch als art-a/t^orL^o^ von Leib und Seele muß Lohn oder Strafe erhalten, nicht die Seele allein. ck) «?ro roll rll^or^ roll arH ^co'?roo. Das Ziel des Menschen, d. h. des LeibeS und der Seele, ist die Glückseligkeit. Der Leib kann kein anderes Ziel haben als die Seele; denn beide zusammen erst bilden den Menschen. Das Ziel des Menschen würde nicht erreicht, wenn der Leib in Verwesung und Trennung bliebe. Eine Glückseligkeit der Seele in ihrer Lvstrennung vom Leibe gibt es Überhaupt nicht (oll alläll ^t«x«^t,or^? cha/ift xL/co^o^tLV^s crco/raros e. 25 inik.). Das sind in Kürze die Beweise, welche der Verfasser gegen die 21 Ungläubigen und Zweifler für die christliche Auferstchungslehre ins Feld schickt. Der Übersetzer des Athenagoras in der Kemptcner Bibliothek der Kirchenväter findet (Athenag. S. 147 Anmerk.) all das mächtig und großartig. Allein an diesen Beweisen ist, so mächtig und großartig sie auch in ihrem äußeren Aufputz erscheinen, doch manches zu beanstanden. In e. 4 erheben die Gegner folgenden Einwand: Menschenleiber werden manchmal von Tieren verzehrt und diese Tiere dann von Menschen; so werden Teile eines menschlichen Leibes Nahrung und Teile eines andern menschlichen Leibes; ein und derselbe Teil wird also verschiedenen Menschen zu eigen; es müßte nun bei der Auferstehung ein und derselbe Teil verschiedenen Menschen zugleich rttckerstattet werden, was unmöglich ist. Dieser Einwand ist in der Auferstehungsschrist ungeschickt widerlegt mit der physiologisch unhaltbaren Behauptung, daß sich Menschenflcisch als eine widernatürliche Nahrung dem tierischen oder einem andern menschlichen Organismus nicht assimiliere, sondern ungebraucht wieder ausgeschieden werde. Vergebens bietet der Verfasser seine ganze anthropologische Wissenschaft auf (cm. 5—8), um die Gegner zu beschämen. Er Hütte zeigen sollen, daß nicht alle Stofsteilc, welche jemals den Bestand des Leibes gebildet haben, für den Anferstehungsleib notwendig sind. Die Dogmatiker der heutigen Zeit wissen sich da besser zu helfen; sie unterscheiden eine formelle und eine materielle Identität des Anferstehungsleibes mit dem früheren Erdcnleib; erstere besteht darin, daß der Anferstehungsleib mit dein früheren Erdcnleib dieselbe gestaltende Form, dieselbe Seele, in sich hat; die materielle Identität braucht bloß eine teilweise zu sein, und eine solche ist auch dann da, wenn vom früheren Erdcnleib nur noch einige Stoffteile nnvermischt übrig sind; denn diese, ja eine einzige Zelle davon, sind hinreichend, den Anferstehungsleib daraus hervorzubilden. — Sämtliche Beweise für die Wirklichkeit der Auferstehung gehen von der Anschauung ans, daß das ganze Wesen des Menschen, also nicht bloß die Seele, auch der Leib, zu ewiger Fortdauer bestimmt sei. Allein woher weiß dies der Verfasser? Ans der /rcsiuA roö Trotsiwai-rttc! Aber wer hat ihm den Blick in dieselbe eröffnet? Erst wenn man die Lehre von der Auferstehung der Toten kennt und anerkennt, läßt sich davon ein Rückschluß machen auf die ursprüngliche Absicht des Schöpfers. So aber nimmt der Verfasser einen Satz, den er eigentlich nur aus der Auferstehungslehre ableiten kann, zum Aus- 22 gangspnnkt seiner Aufcrstehungsbeweise nnd bewegt sich svmit in einein allerdings gut verhehlten oirculns vitiosns. — Auch jene Behauptung, daß die gegenwärtige Verbindung der Seele mit dem Leibe ein wäre, wenn es keine Auferstehung des Leibes gäbe, ist nicht stichhaltig. Denn es widerstreitet dem vernünftigen Denken nicht, auch ans einer bloß temporären Verbindung der Seele mit dem Leibe einen weisen Zweck des Schöpfers herauszulesen, nämlich den, daß sich die an den Leib gebundene Seele ans diesem Zustand der Unvollkvmmenheit durch eigene Thätigkcit herausarbeite und so gleichsam als Frucht ihres Strebens die körperlose Existenz gewinne. Das ist ja gerade der Gedanke der ideal angelegten platonischen Philosophie. Dieselbe ist daher von einer Nuferstehnngslchre soweit entfernt, daß sie umgekehrt in der Abstreifung der Körperlichkeit das Ziel des Menschen, die Erlösung der Seele und die Aufgabe des Philosophen erblickt o'cchuaros Phädon xü? ÜNI'«/«? Ur«i> rx»- eAlUnl 7« z-at ja. t!) init.). Das Bestreben, deutlich zu sein, herrscht überall vor und veranlasste wiederholt Zusammenfassungen, sowohl Rückblicke als Ausblicke. 2. Die Auferstchungsschrift ist wirklich eine Schulschrift, ein akademischer Vortrag, wie er ohne weiters vor einer Versammlung lernbegieriger Jünglinge gehalten werden könnte. Der Verfasser selbst spricht von Zuhörern (rmc , welchen er in Umrissen lxx»i-rüii-) angepaßt habe so. 23 ttn.). 3. Die Abhandlung ist zunächst für Heiden geschrieben. Leuten, welche sich in die christliche Auferstehungslehre nicht hilleinfinden konnten sratp cK «iUwl' clvi'liUlü pni'aMi'lns o. l5 init.), sollte durch eine philosophische Beweisführung das Verständnis dieser Lehre eröffnet werden. Die Schrift ist also Heiden gegenüber eine Auseinandersetzung über einen christlichen Gedanken, wie es der Tendenz der alexandrinischen Katechetenschule angemessen ist. 4. Noch zwei andere Punkte bestätigeil den alexandrinischen Ursprung. Das in o. l2 gebrauchte Wort ax«/i, ist nach eiller Anmerkung bei Otto ein vsrbum krognsils Ubiloni; Philo aber, der große Vertreter der jüdisch-hellenistischen Philosophie, hat gerade zu Alexaudria seine Gedanken ausgestreut; so mag jenes Wort Philos auf alexandrinischem Boden noch eine Zeit lang fvrtgewuchert haben und als einheimische Pflanze in die Auferstehungsschrift hineingekommen sein. Ebenfalls in e. l2 werden dann als Beispiele jener Tiere, für welche der Mensch Behausungen baut, die Rinder lind Kamecle angeführt; wäre nun die Schrift an einem Orte entstanden, wo es solche „Schiffe der Wüste" als Haustiere nicht gab, etwa in Rom oder in Griechenland, wie sollte dann der Verfasser dazu gekommen sein, gerade neben den Rindern die Kameelc zu nennen? Da die Katechctenschule zu Alexandria um das Jahr 180 schon bestand, so kann die Auferstehungsschrift zeitlich recht gut ans jenen Athenagoras zurückgehen, welcher im Jahre 177 an die Kaiser Roms eine christliche Schutzschrift eingereicht hat und von eoä. ?ar. 451 auch als der Verfasser der Auferstehungsschrift bezeichnet wird. Sie kann aber auch örtlich auf Athenagorns zurückgehe»; dcuu derselbe wird van Philipp Sidetes (Harnack, Gesch. d. altchr. Litt. I. T. S. 258 u. 294) thatsächlich mit der alexandrinischen Katechetcn- schule in Verbindung gebracht und sogar, was wiederum auch zeitlich stimmen würde, als Lehrer des Clemens genannt. Man sieht, das Zeugnis des eoct. 45l fängt au, au Glaubwürdigkeit zu gewinnen. Wir haben nur noch zu zeigen, daß die Auferstchungs- schrift auch inhaltlich dem Athenagoras zukommen kann, oder mit andern Worten, daß zwischen ihr und der Apologie des Athenagoras kein einziger so weit gehender Unterschied besteht, daß man berechtigt oder genötigt wäre, die Identität des Verfassers in Abrede zu stellen. 4. Vergleichmig der Aufcrstehungsschrift mit der Apologie des Athenagoras; Identität des Verfasscrs- Es ist, wie schon oben bemerkt, befremdend, daß die Auferstehung der Toten in der Auferstehnngsschrift auf ganz andere Art bewiesen ist, als man nach e. 36 der Apologie erwarten muß. Aber trotzdem kann Athenagoras der Verfasser beider Werke sein. Er konnte ja wichtige Gründe haben, jene Skizze zu verlassen und einen andern Bcweisgang zu wählen. Er mochte das, was er beim ersten Blick für vorteilhaft hielt, nämlich in platonischer Weise von den Itters und und deren Zusammensetzung auszugehen, bei näherer Betrachtung der Sache für unbranchbar befinden, weshalb er dann andere Hebel in Bewegung setzte. Vor den Herrschern Roms war es ihm darum zu thun, die Existenzberechtigung des Christentums zu zeigen; daher wies er nach, wie die Hauptlehren der Christen mit den Lehrmeinungen und Aussprüchen berühmter Dichter und Philosophen im Einklang stünden, also nicht etwas Unerhörtes und Staatsgeführliches seien; zu diesem Zwecke aber bedurfte es verschiedcntlicher Citate. In der Aufcrstehungsschrift sind derartige Citate geflissentlich vermieden, sei es mit Rücksicht ans die Fassungskrast der neuen Zuhörer oder deshalb, weil sich Athenagoras inzwischen von dem inneren Unwert solcher Citate für die Auferstehungslehrc überzeugt hatte. Weiterhin fällt es auf, daß in der Auferstchungsschrift nicht mehr von Christcnverfolgnngen gesprochen wird. Zwar werden in 27 o. 18 denjenigen, welche bis nn ihr Lebensende von allem Ungemach verschont bleiben, obwohl sie nicht an Gott glauben und jegliche Ungesetzlichkeit und Schlechtigkeit verüben, solche gegenübergestellt, welche leben /U c7nxo ?r«a' nnran xxaamac; die Propheten dagegen haben vom göttlichen Geiste inspiriert xttt ?rL^t, ran Aeon x«t rwn ran Usan gesprochen. Daher ist es unvernünftig, an menschliche Meinungen sich zu halten, statt zu glauben r« roö Uran Tri'rn/tart, wx xrx«'//- xort, r« raln /r^a^raU crrä^ara (vgl. Justin, ovllort. Nct Aönttt. L. 8: ra Ak5ar an^«i-nn x«rtan rr/stxr^ar- cao'TrLL a^/ai-ai ^n^ccc ra7c ck^xat'at? «i ^klcrt. nan). Ebenso ist in e. 9 von den Propheten gesprochen als von Männern, m xar' Lxcrracrti' twi' xt.t-zjo'tti'ro? «ilravs rav Ulion Trversttara-; « em^/aöi-ro c7n//j?»zcra/t«'an raö 7ri-x,stt«ra?, cacrxl xcrt Lzt/ri-Lilaoa,. Wie eine doppelte Quelle der Erkenntnis gibt es für Athenagoras auch eine doppelte 29 Wissenschaft, eine menschliche und eine göttliche und >!/ko>ara, Aen-Mai-ra e. II), und eine doppelte Weisheit so. 24 ttn.), eine weltliche, erdhafte snoyzta e?rt/ttoe) und eine himnilische, mit göttlichen Dingen erfüllte LTroi^cU-,»?, Axo>la/rxh); jene bringt es bloß zur Wahrscheinlichkeit (7rrl/«ro,>), diese besitzt die Wahrheit stl/lhlUt«-'), — Im Gegensatz zurApologie tritt nun in der Auferstchungsschrift die Übernatürlichkeit der christlichen Lehren sehr zurück. Der Verfasser bemüht sich, die Auferstehung der Toten in das Gebiet der natürlichen Erkenntnis herabzudrücken, und scheint so einer Anschauung zu huldigen, nach welcher der Mensch sich selbst der Schlüssel ist zum Eingang in das Heiligtum der Dogmen. Denn fürs erste ignoriert er die positiven Beweise bis zu dem Grade, daß er nicht einmal die Auferstehung Christi erwähnt, welcher doch der erste und letzte Grund aller Auferstehung ist (A/w ,) avao-rtt-z-rs --at ^ 5-,-h Joh, II, 25). Ferner erblickt er die sichere Bürgschaft für die Auferstehung in der Vernunsterkenntnis; nach seiner Darstellung liefert den unumstößlichen Beweis erst das logische Denken rwv rhe rar? ?rtwr!,r> aüx Trollen ?r^wr« rülr , >lo/o?rotLli^ ^tn^o?rote ?Nz t7k,N!-07rot,Li>, ; Abhandlung: a^a^uaro^o^ctn, /Li>e«/la/c«', Ü»^Y)0- ^o-^c-z'üi/xtn, ^»Tsn/?/"?>, «ctoT?-«??«', Tr^-irn/r«,'>?<->>, /s^l,>rn- a-rackt,^ ^ti^c<)'w)/tti), bemerklich, Die größte Übereinstimmung findet aber hinsichtlich der Diktion statt; die Art der Gedanken- darlegung, des Rcdeschmuckcs, der Periodisierung ist dieselbe, was sich freilich leichter herausfühlen als herauszählen läßt. Was vom Verfasser der Auferstehnngsschrift gesagt wurde, gilt auch vom Verfasser der Apologie: er ist ein selbstdenkender Philosoph (vgl, den topologischcn Gottesbeweis in o. 8 und die tiefe Auffassung der Trinitätslehre in o. lv) und ein redegewandter Schriftsteller svgü die ganze Anlage der Apologie, wo überall Klarheit und Übersichtlichkeit herrscht), Athenagvras kann also der Verfasser der ihm beigelegten Auferstehnngsschrift sein. (loci. ?ar. 45t versichert uns, daß er es wirklich ist, und die angestellten Betrachtungen haben gezeigt, daß das Zeugnis dieser Handschrift, wenn auch einige Bedenken sich dagegen erhoben haben, doch nicht als unglaubwürdig erscheint. 33 III. K X k u r s über das Verhältnis der beiden Apologieen des hl. Justin zu einander. In der altchristlichen Geschichte nimmt der hl. Justin als Apologet und Philosoph eine Heroorragende Stellung ein. Das ist schon aus den Lobeserhebungen ersichtlich, mit welchen die Kirchenschriftsteller der nächstfolgenden Zeit seiner gedenken. Tatian nennt ihn (or. all draso. 18), Tertullian gibt ihm den Ehrentitel Ulntosoxtnm st Nartz-r (ackv. Vatsnt. ö); Methodius preist ihn als oore r« wn rcöv aörx (Vonwetsch, Nteth. I. S. 232) und Eusebius bezeichnet ihn als 7-"iMox rste y>,Uar70A)tas (ll. 6. IV 8, 3). Um so bedauerlicher ist es, daß die Schriften eines solchen Mannes, welche nach Eusebius (IV 18) ?ra^? w^>x^xt«x waren, nur in oerderbtem Zustand ans uns gekommen sind. Selbst die beiden Apologieen Justins, über deren Echtheit im allgemeinen kein Zweifel besteht, tragen Spuren der Verwilderung an sich. Daher herrscht auch noch immer Unklarheit über deren gegenseitiges Verhältnis. Da bei den Untersuchungen über Athenagoras stets nur von einer einzigen Apologie Justins die Rede war, während die landläufige Überlieferung zwei justinische Apologieen kennt, so sollen nunmehr die Gründe für diese Ausdrucksweise vorgelegt werden. — Dieselben liegen in der Überzeugung des Verfassers, daß die kleinere Apologie Justins durch umfangreiche Interpolationen entstellt ist, welche auszuscheiden sind, und daß die echten Teile derselben ursprünglich nicht eine eigene Schrift bildeten, sondern die Einleitung zur größeren Apologie. Diese Gedanken sollen im folgenden entwickelt werden. 34 1. Die Interpolationen der kleineren Apologie; Unselbständigkeit der echten Teile. Um die Interpolationen der kleineren Apologie lax, II.) nachzuweisen, ist es nötig, dieselbe einer inhaltlichen Betrachtung zu unterziehen und die Echtheit oder Unechtheit der einzelnen Teile Schritt für Schritt durch innere und wenn möglich auch durch äußere Gründe darzuthun. d, 1 teilt den Anlaß der Schrift mit: die Vorgänge in Rom unter Urbikus und überhaupt das unvernünftige Verfahren der römischen Beamten gegen die Christen haben den Verfasser genötigt, rcöi'ÜL Mit letzteren Worten kann nicht die vorausgegangene größere Apologie gemeint sein; denn es wäre doch sehr ungereimt, die Umstände, welche den Apologeten zum Auftreten berechtigen und nach welchen sich der ganze Gang der Verteidigung zu richten hat, welche also gleichsam „das aufregende Moment" enthalten, erst hintendrein in einem xost- 8orixtmm anzugeben, nachdem 68 Kapitel voransliegen; also bezieht sich jener Ausdruck auf das Nachfolgende, Jene Vorgänge selbst werden dann in o. 2 geschildert: das öffentliche Bekenntnis des christlichen Namens hatte für Ptolemäus, Lucius und einen Ungenannten die Hinrichtung zur Folge. An diesen Märthrerbericht reiht nun Justin in o. 3 die Befürchtung: aöi' xsl KÜ/w chtTra/sti-ca, , rs Justin wird schwerlich zum Scherze so gesprochen haben; die Sachlage war für ihn eine ernste, das zeigt seine eigene um 167 erfolgte Hinrichtung. Ob aber dieselbe wirklich von Crescens, jenem „Freund des Lnrmens und Prahlens", veranlaßt wurde, steht noch dahin; die Märtyrerakten erwähnen des Crescens nicht. Nur Tatian lorä. ack. Crase. 19) bezeichnet den Crescens als Anstifter der Hinrichtung Justins. Dasselbe erzählt, aber abhängig von Tatinn, auch Eusebius (Ii. /,tkN'0!,, und ihnen ist es gegeben, r« e. 121 ün.). Man wird daher alle jene Stellen der sp. II., in welchen die Lehre vom o-TsxMttrtxüc enthalten ist, als Interpolationen zu betrachten haben, welche aus einer späteren Zeit stammen, wo die alte Bedeutung jenes stoischen Ausdrucks ohne Aufsehen durch eine neue ersetzt werden konnte. Neben der Logoslehre tritt in sp. II. am meisten hervor die Lehre vom Hasse der Dämonen gegen den Logos und die mit dem Logos lebenden Menschen. Die Dämonen, namentlich der unheimliche rst? erscheinen bei vielen altchristlichen Schriftstellern als die Anstifter der Häresieen und Christenverfolgungen. Die Kirchenväter suchten für die unnatürliche Wut der Heiden gegen alles Christliche eine übernatürliche Erklärung, und zu einer solchen waren sie berechtigt durch den göttlichen Heiland selbst, welcher von den Pforten der Hölle Zück»!, Mtth. 16, 18) redet und vom Fürsten dieser Welt (4 rao 37 Joh. 12, 31), svwie auch durch deic hl. Paulus, welcher Vau einem Kampfe der Christen spricht gegen die Weltherrfcher diefer Finsternis roüs xoozuax^ccro^ac roü c7x»r»vs rnprv!') und gegen die Geister der Bosheit r« 71 r5a/.cart.x« rsts Eph. 6, 12). Es kann daher die Dämvnenlehre der ap. II. dein Gedanken nach auf Justin zurückgehen. Doch ist sie mit diesem unvereinbar in ihrer Form. Das Gemälde, welches in ap. II. von der Wirksamkeit der Dämonen entworfen ist, ist viel zu feurig und erinnert mehr an die tatianische als an die justinische Darstellungsweise. Außerdem berichtet Eusebius, daß Justin seine Dämonenlehrc im /tü/o? ?r^ws dargelegt habe sb. o. IV 18, 3), woraus man schließen kann, daß jene grellen Töne in ap II. auf Rechnung eines Jnterpolators zu setzen sind. Ein Zusammenhang mit dem echten Crescenskapitel begegnet uns erst wieder e. 11 bei den Worten x«t'rm xak r» Fr,'»- y-wi-r-nov Lxkiw». Justin bringt hier die aus Xenophons Memora- bikien II 1, 21 ff. bekannte Geschichte vom Herkules am Scheidewege und knüpft daran die Erzählung von seiner eigenen Bekehrung, tch 12 und o. 13 sind mit Ausnahme des Anfangs ebenso verdächtig wie oo. 14 und 15. In o. 12 wird es als Zweck der Schrift bezeichnet, die Heiden zu bekehren; das aber widerspricht dem in o. 1 angegebenen apologetischen Zweck. C. 13 enthält nochmals die Lehre vom (77rk9/tk»,.xv?. In o. 14 wird an die Herrscher die naive Zumutung gestellt, das Schriftstück zu veröffentlichen, damit alle sich bekehren; solche Hofsnungen von solcher Schrift zu solcher Zeit! Auch in o. 15 wird der Bekehrnngszwcck als der einzige hingestellt /x /täi'nv roütrckL roll? ^x>); der Schlußsatz verrät sich sowohl durch die sprachliche Konstruktion als auch wegen der unverständlichen Kürze (vgl Cramer, ebd. S. 408-411) als unecht. Wie aus dem völligen Mangel einer planmäßigen Anordnung des Stoffes so erweist sich np. II. als eine verdorbene Schrift auch aus der Unsicherheit über die angeredeten Personen. Einmal ist der Kaiser angesprochen (aot rcst o. 2); in allen übrigen Fällen wendet sich der Schreiber an mehrere. Mit -sicecc sind aber bald mehrere Herrscher gemeint xc» isiccüi- xm-owi-L-v rwi' tHwrsiaL«»' ö' «c- eist x«i roöro a. 3), bald das ganze römische Volk (cd- rj) w a. I), bald das ganze griechische Volk cke ^/Lvx«7.two« o. 6). Eine sv planlose und konfuse Schrift sollte jemals praktischen Zwecken gedient haben? Sie sollte gar auf Justin, den geübten Denker und gebildeten Schriftsteller, zurückgehen? Das glaube, wer es kann! Nach Ausscheidung jener Stellen, welche sich als unecht dar- gethau haben, bleiben von ax. II. nur mehr einige Kapitel und Kapitelteile übrig (vgl. das Programm von Gründl). Ans denselben läßt sich genugsam die Zeit ermitteln, in welcher sie geschrieben wurden. Obwohl nämlich mehrere als Herrscher angeredet sind, so ist doch nur einer davon Kaiser (out r« o. 2). Die Spitze ist gerichtet gegen den Stadtpräfektcn llrbikns und dessen Centurio; diese sind die „Irtt/tc-u/rrvai,, von welchen Justin Schlimmes fürchtet; sie müssen also noch gelebt haben, als Justin jene Worte schrieb. Durch verschiedene Untersuchungen ist nun festgestellt worden, clack Ordious staclLpraököet is Aörvoost tmssollön cks jnron 144 sn 160 (Cramer, ebd. S. 417). So werden wir aus eine Zeit verwiesen, wv ein einziger Kaiser regierte und llrbikns noch lebte, also in die Zeit des Antvninus Pius. Mit Recht hat G. Krüger (vgl. die Einleitung zu seiner Ausgabe der Apvlogieen Justins, Freiburg 1891) die kleinere Apologie in diese Zeit verlegt. Weder mit Einschluß der Interpolationen noch nach Ausscheidung derselben erweist sich ap. II. als eine selbständige Schrift. Erkennt man sie nämlich in ihrer gegenwärtigen Gestalt als echt an, sv muß ucan ihr doch den Charakter der Selbständigkeit absprechen. Denn es werden in ihr christliche Begriffe wie selbst der Sohn Gottes und die Sündflut als den Heiden schon bekannt vorausgesetzt und dann wird öfters mit auf ax. I. hingewiesen; wäre aber ax. II. selbständig, sv müßte doch bei ein bestimmender Zusatz stehen wie LI- 't'Ä n^»rL5>tt da dies nicht der Fall ist, erscheint klp. II. als Teil von np. I. Ferner ist ap. II., man beachte nur deren Inhalt, viel zu unbedeutend, um eine christliche Schutzschrift repräsentieren zu können. Wenn nämlich Justin, nachdem er die Hinrichtung dreier Christen zu Rom unter llrbikns als Ausgangspunkt genommen, nichts Besseres zu sagen wußte, als was np. II. enthält, dann hätte er besser gethan, ganz zu schweigen. Anfang und Ende der np. II. passen nicht zusammen: vorn die blutige Szene und die Befürchtung ähnlichen Schicksals, hinten zclvtischer Eifer und Hoffnung allgemeiner Bekehrung. Gerade aus dem Mangel einer fach- 39 gemäßen Besprechung der in jenen Vorfüllen liegenden Willkür »nd Ungerechtigkeit ergibt sich die Unselbständigkeit von ay. II. — Und wenn ax. II, eine selbständige Schrift ist, warum findet sich dann in ihr keine Andeutung von einer schon früher eingereichten Apologie, warum keine Entschuldigung oder Rechtfertigung dafür, daß der Apologet es wage, zum zweiten Male mit einer Schutzschrift sich zu nahen? Auch aus dem Dialog ist ersichtlich, daß Justin nur einmal an Autoninus Pius sich wandte /öata-aot. o. 120 tin,). — Auch ist das, was nach Abzug der oben besprochenen Interpolationen übrig bleibt, keineswegs eine für sich bestehende Schrift. Denn es ist nicht einzusehen, wie die vier Teile, welche sich als echt darthun, nämlich der Bericht über die römischen Märtyrer, die daran geknüpfte Besorgnis Justins, die Geschichte vom Herkules am Scheidewege und die Erzählung von Justins eigener Bekehrung, ein abgerundetes Ganze bilden könnten. Dieselben sind weder eine Apologie für die Christen noch eine Apologie für Justin selbst; hätte er nämlich in seinem eigenen Interesse sprechen wollen, um sich gegen die Anfeindungen des Crescens zu schützen, warum beginnt er dann mit den römischen Märtyrern? und hätte er im allgemeinen Interesse sprechen wollen, um die Christen vor ähnlichen Ungerechtigkeiten zu schützen, warum geht er dann auf einmal mit solchem Nachdruck zu seiner eigenen Person über? Da es also nicht angeht, ap. II. für eine selbständige Schrift zu nehmen, so erblickte auch schon Harnack sÜberliefrg. der gricch. Apologeten in der alten Kirche und im Mittelalter, Leipzig 1882) in ihr einen noch vor Veröffentlichung der ay. I. zu dieser hinzugefügten Nachtrag, also ein postserixtum zu ax. I. Und so fest ist er von der Richtigkeit seiner Annahme überzeugt, daß er meint, hierüber sei kein Wort mehr zu verlieren. Wenn kein Wort darüber zu „verlieren" ist, so ist doch noch manches darüber zu sprechen. HarnackS Annahme wird aus ap. II. selbst widerlegt; diese will abgesehen von o. I iuil. ein eigenes so. 14) sein. Warum sind ferner, wenn sie ein Nachtrag ist, wiederholt Dinge besprochen, die schon in ax. I. klar genug behandelt waren? Und sollte Justin den Crescens, seinen Hanptgegncr, in der Apologie selbst vergessen haben, weil er ihn erst im Nachtrag erwähnt? Freilich könnte man sagen, daß die Vorgänge unter Urbikns erst eingetreten seien, nachdem ax. I. schon fertig war, und daß so ein Nachtrag notwendig geworden wäre. Konnte aber Justin einen Nachtrag einleiten mit 40 dem Ausdruck rsii- ruli' 7rntsin«n/>a, ? Wird uicht hiemit eine selbständige uud nicht gar kurze Schrift augedeutet? Mau hat aus dieser Klemme eiucu Ausweg gesucht uud gesagt, dieser Ausdruck beziehe sich eben auf das ganze Werk, nämlich auf up. I. und II. zusammengenommen. Allein wäre es dann nicht eine Lüge, wenn Justin up. I. schon fertig hatte, als die Vorgänge unter llrbikus eintraten, und nun auch von up. I. behaupten wollte, er wäre erst durch diese Vorgänge zu deren Abfassung genötigt worden? Und wäre es uicht viel natürlicher gewesen, jene Vorfälle, wenn sie sich wirklich erst nach Abfassung von up. I. ereignet hätten, in Form einer Weiterführung oder Fortsetzung zu besprechen, statt in Form eines so ungefügen Nachtrages? Die Nachtragshypothese ist auch dann unhaltbar, wenn man up. II. als einen „selbständigen Nachtrag" (Überweg, Grundriß der Geschichte der Philosophie, 7. Aufl. II. T. S. 44) hinstellt. Denn daß sie ein Nachtrag sei, wurde soeben, und daß sie selbständig sei, kurz vorher widerlegt. 2. Die echten Teile der kleineren Asivlogie bildeten die Einleitung znr größeren. Da up. II. nach Ausscheidung der Interpolationen weder eine selbständige Schrift ist noch auch ein Anhang zur größeren, und da sie doch wiederum in die Zeit des Antvninus Pius fällt wie die größere Apologie (up. I.), so liegt die Vermutung nahe, daß sie vielleicht die Einleitung zu up. I. bildete, und diese Vermutung bestätigt sich durch überraschende Wahrnehmungen. Bei up. I. fehlt die Angabe des Anlasses. Der Apologet weist weder auf Persönliche Verhältnisse hin, welche sein Auftreten rechtfertigen, noch auf irgend welche historische Vorkommnisse. Auf die Widmung der Schrift (o. I) folgt mit e. 2 zuerst der allgemeine Gedanke, daß die wahrhaft Frommen und Weisen sich nicht von Vorurteilen beherrschen lassen dürfen, und dann das kühne Wort, ob die Angeredeten wahrhaft fromm und weise sind, das werde sich zeigen. Daran schließt sich in o. 3 die Forderung, die Herrscher möchten sich von den Grundsätzen der Wahrheit und Gerechtigkeit leiten lassen und niemanden verurteilen, ohne dessen Lebenswandel geprüft zu haben. Hieraus ist zwar ersichtlich, was Justin will, aber nicht, wie er eigentlich dazukommt, diese Apologie einzureichen. II Was nu» am Anfang von ap. I, fehlt, das enthält ap. II, Der Stadtprüfekt Urbikus hatte drei Christen, denen man nichts anderes nachweisen konnte als das freimütige Bekenntnis des christlichen Namens, hinrichten lassen. Ein ähnliches Schicksal erwartet Jnstin für sich selbst, wohl durch die Ränke des Crescens; aber er wird handeln, wie einst Herkules am Scheideweg gehandelt hat und wie er schon bei seinem Übertritt zum Christentum handelte, er wird es mit der Wahrheit und Gerechtigkeit halten, selbst wenn der Tod ihm bevorstehen sollte. So müssen überhaupt alle sich verhalten, welche Freunde der Wahrheit und Gerechtigkeit sind. Nun aber widerstrebt es diesen Eigenschaften, jemanden ohne Untersuchung über dessen Lebenswandel zu verurteilen. Richtet die Leute nach ihren Werken! Wir müssen also ap. II, an den Anfang von ap. I, verlegen; das fordert auch der Ausdruck rstv rcöi- (ap, II. I), welcher für die kleine ap, II, viel zu gewichtig und feierlich klingt. Daß vor ap. I, manches ausgefallen ist, beweisen folgende 4 Beobachtungen. d. 3 init. enthält den Satz ra «lUwn x^Lra^xc7/>«t. Unter aorwv sind offenbar die Christen verstanden; nun aber kommt in o, 2 das Wort Xotwrtavoi gar nicht vor; es wäre aber sehr auffallend, wenn anrcöi- auf die in o. 1 genannten «ckt'xco; MkroiiMvo!, xcU sich bezöge; denn e, l ist die Adresse, die also zur eigentlichen Apologie noch gar nicht gehört, und dann steht o. 2 dazwischen. — d 4 init. beginnt mit den Worten »voMr»? MV oän Sowohl der ganz unvermittelte Ausdruck oi-echiarac als auch das Mo aoi-, mit welchem bereits Erwähntes wieder aufgenommen zu werden Pflegt, deutet darauf hin, das von einer Verurteilung einiger Christen auf Grund des bloßen Bekenntnisses ihres christlichen Namens im Vorhergehenden schon die Rede war; nun aber findet sich in eo. 1—3 keinerlei derartige Andeutung. Erst wenn man ax. II, vor np, I, stellt, wird der Anfang von o, 4 verständlich; ohne dies erscheint er abrupt und unmotiviert. Mit ovchtarns oiU jap. I, 4) wird also das im Vorausgehenden (ap. II.) stehende cke Tr^oo'wi-NMao /aöi-r» jap. II. 2 tin.) wieder aufgenommen, weil jetzt die eigentliche Verteidigung beginnt, welche an das jenen drei Christen zugefügte Unrecht anknüpft. Der Apologet will zunächst zeigen, wie unvernünftig es ist, jemanden wegen seines bloßen Namens zu ver- 42 dämmen, - Mit der Annahme, daß np, II, Einleitung ist zu np. I., fällt auch auf eine andere bisher dunkle Stelle der np. I. Licht, nämlich auf L. 7 init.: xai /ro^^axtc, Lxaonore räii' rot- /Zt'or ^era^rx, 4ta roüe ?r^»- ^.L/9eiu«c, xar«? gemeint? Darüber zerbrechen sich die Erklärer den Kopf, Nun lese man statt 6-,' a, und dann ist der Sinn der Stelle dieser: Auf den Nachweis eines verbrecherischen Lebenswandels hin, aber nicht wegen solcher Dinge, wegen welcher r«5r«, 6-,' «) die Vorgenannten, verurteilt ihr viele. Die Vorgenannten aber sind die ax. II, 2 angeführten Märtyrer, welche bloß wegen ihres christlichen Bekenntnisses zum Tode verurteilt worden waren, ohne daß eine Untersuchung über ihren Lebenswandel vorausgegangen wäre. — Auch andere Stellen der ap, I. zeigen, daß sich Justin fortwährend nach ap. II. richtet; so erinnert na/»z'Ltn o. 8 sehr an die Vorgänge unter Ilrbikus, o^u/Zc-o-t- e. 10 und ^^oow'axäli-ras o. 11 an den Schluß Von nx. II 2. Die Apologie Justins an Antoninus Pius umfaßte also ax. II, und ap. I. Dem Eusebius lag sie in dieser ursprünglichen Gestalt noch vor. Was derselbe von der ersten Apologie Justins sagt, trifft in allen Teilen nur von einer solchen Schrift zu, welche ax. II. und np. I. miteinander enthält. Das zeigt folgende Zusammenstellung, Das Citat bist, sool, II 13, 3 — 4 steht nach Eusebius tu rst ?r^»; roll xaD' üä/ztaro? a7rn),oznn; es findet sich jetzt ap. I 26. Von dem Cit b. ö. III 26, 3 gibt Ens. nicht den Fundort an, aber es steht nx. I 26. Das Eit, b. s. IV 8, 3 steht nach Ens. tr rst «/s«- es findet sich jetzt nx. I 29. Daß das Cit. b. s. IV 8, 4 in derselben Apologie stand, deutet Ens. an mit raär« es findet sich jetzt Up. I 31. Dasselbe gilt von dem Cit. b. s. IV 8, 5, wie aus dem Zusätze kv lle raüra z^«^>kn ersichtlich ist; es findet sich jetzt np. II 12. Ens. teilt dann b. o. IV 8, 7 n. IV 9 den Schluß von nx. I. nüt (von x«i au); er leitet dieses Cit, ein mit 5-» <)' allr»? wodurch er zu verstehen gibt, daß es in der nämlichen Apologie stand wie die übrigen Citate b, s. IV 8. H. e. IV II, 9 u, 19 bringt Ens, zwei Cit, aus np, I 26, ohne anzugeben, aus welchem Werk Justins er sie genommen habe. Er zieht hier aus den Worten: 4/«oxtWn« 43 Ab rt«>« x«t vin- brt rurl AtFao'xwi- und ?«7eb A« xnt cröi-raz^ta xar« Traawi- rwi- /L/Li^^Li-wo «l^LULwi- amorera/- den Schluß, daß dieses ani-ra/M auch ein gegen Marcion enthalten habe. Um seinen Schlich zu rechtfertigen, nicht aber um sich, wie Harnack will, den Anschein zu geben, als citiere er aus dem selbst, teilte Ens. jene Stellen mit; hätte er diesen Schein erregen wollen, so hätte er tu s. IV 18, 9 schwerlich zu Irenaus seine Zuflucht genommen. H. s. IV 12 enthält die Adresse der Apologie an Antoninus Pius. H. s. IV 16, 1 wird eine zweite Apologie Justins erwähnt, welche an Mark Aurel und L. Berus gerichtet gewesen sei. Bald darauf folgt ein Citat st 6, 3—6), welches gestanden sei Li- rst ckLckr//icoMi'>; a/rtt/Vi/7«. Hiemit ist keineswegs jenes ÜLi-rL^ai- /?-/?//»>' gemeint; denn das' selbe wurde 16, 1 überhaupt nicht als a/ral«/,'« bezeichnet und kann daher 16, 2 nicht eine ckLäch/i«,genannt werden; geht vielmehr zurück auf IV 11 u. 12, wo die Apologie Justins an Antoninus Pius charakterisiert ist. Daß letztere zu ^ verstehen sei, wird zur Gewißheit aus tu s. IV 17, 2—13, wo von einem längeren Citat (— ap. II 2) gesagt wird, daß es mit dem Citat in o. IV 16 verbunden gewesen sei und Li- cj) «/ra- gestanden habe. Eusebius hatte also ap. II. und ap. I. als eine einzige Apologie vor sich; er citiert aus beiden wie aus einer und nennt diese die Tr^ar-P«. Allerdings erwähnt er auch eine ckevrx^a; aber diese war, wie tu o. IV 16, 1 u. 18, 2 hervorgehoben wird, nicht an Antoninus Pius gerichtet. Da aber ap. II. unter Antoninus Pius fällt, Justin aber nach dem Zeugnisse des Eusebius nur eine einzige Apologie an diesen Kaiser geschrieben hat (vgl. besonders Ii. o. IV 8, 3: LL rjj «Trn/lazVn), so muß Up. II. ein Teil von ax. I. sein. Auch Harnack (Gesch. d. altchr. Litt. I. T. S. 164) gibt zu, daß sich aus inneren Gründen die beiden Apologieen als eine darstellen und daß sie Eusebius als eine citiert. ^ Aber auch dafür, daß ax. II. die Einleitung zu ax. I. bildete, läßt sich aus Eusebius ein beachtenswertes Argument gewinnen. H. s. IV 17, 1 wird nämlich der Bericht über die römischen Märtyrer 112) eingeführt mit den Worten rij xal Diese Bemerkung des Eusebius will sicherlich nichts anderes sagen als dies, jene Vorfälle in Rom unter Urbikus boten . dem Justin einen passenden Ausgangspunkt für seine Apologie, 44 eine geeignete historische Grundlage, auf welcher er seine Verteidigung aufbauen konnte. Auch die uacheusebianische Tradition kennt 'nur eine einzige Apologie Justins an Antoninus Pius (vgl. die Citate bei Harnack, ebd. S. 112). Daß nx. II. vor ap. I. zu stellen sei, wird durch kein litterär- geschichtliches Zeugnis entkräftet. Allerdings erregen zwei Stellen des cocl. Huxol., nämlich k. 39 und k. 238, einiges Bedenken. ES handelt sich beidemal um ein Citat aus np. II II, welches eingeleitet wird mit lx /I' r,/c Man mochte nun schließen, daß, wenn ax. II. ist, dann ap. I. « sei, daß also ap. II. hinter nx. I. zu stellen sei. Allein dieser Schluß wäre voreilig. Es kann nämlich nx. II. (15 Kapitel) nicht mit ax. I (68 Kapitel) koordiniert werden durch den Ausdruck das verbietet die Ungleichheit hinsichtlich des Umfangs beider Schriften. Man muß sich daher die Sache so denken, daß die eine justinische Apologie in mehrere Abschnitte tzuc^) geteilt war; der erste Abschnitt mag die Adresse und ax. II 1—3 umfaßt haben («' zu'xnc), der zweite Abschnitt (// M^ac) ap. II 11 — 15 (nach Abrechnung der Interpolationen); in entsprechendem Verhältnisse mag die Teilung weiter gegangen sein; so also konnte jenes Citat aus np. II II einerseits in /?' zcchn- und anderseits doch vor ap. I. gestanden sein. Diese Erklärung wird dadurch gestützt, daß cocl. Hupst, t. 72" sogar ein x' erwähnt wird. Auch nach der handschriftlichen Überlieferung ist ap II. vor ap. I. zu setzen. In cocl. Uaris. 450, also in jener Handschrift, durch welche allein die Apologicen Justins aus uns gekommen sind, steht ax. II. vor nx. I. - In cocl. Ottob. Cr. 274 saoo. XV. findet sich ein Fragment aus nx. I mit der Aufschrift ex rst? // «Trtt/tazVttL wonach also Up. I. als zweite Apologie erscheint und ap. II. als erste. — Beachtung verdient ferner der Katalog von Jwirvn (Athos) nr. 1280 (T. n. U. XII, 1. Zur Überliefernngsgcschichte der altchristl. Litt. von Harnack, 1894. S. 7), wo es heißt: Xttl r>) > sic) Ui-rwitVag (sie) xal apran (sio) . ruln Vonckc-tcoi' sti- tTr^a^e»- x«t erkA«. Die zuerst genannte Schrift ist offenbar mit np. II. (in ihrer interpolierten Gestalt), die an zweiter Stelle aufgeführte mit ap. I. (an Antoninus 45 Pius und seine Adoptivsöhne Mark Aurel und L. Berus, welche proleptisch ck-Ado/ai, genannt sind), die dritte mit dem Dialog identisch. Schließlich sei noch ans einen Umstand aufmerksam gemacht. Hinter ap. t, schob sich frühzeitig ein urkundlicher Beleg ein, nämlich das Schreiben Hadrians an Minucius Fundanus, Dasselbe mag immerhin von Hadrian stammen, doch wird Justin selbst dasselbe schwerlich seiner Schutzschrift beigefügt haben. Wenn er sich wirklich darauf berufen wollte, so Hütte er es überall besser untergebracht als am Schlüsse seiner Apologie, wo es keine andere Wirkung hervorbringt, als daß es die Kraft der Schlußworte abschwächt, Außerdem würde sich Justin auf ein Schriftstück berufen haben, das nichts weniger ist als ein Toleranzedikt für die Christen. Nur solche sollten hiedurch in Schutz genommen werden, welche 0-10-09?« i-ri«- also fälschlich, als Christen angeklagt würden, gegen die wirklichen Christen sollte als ??«^a ro-P vchnons 750«5- 7.005«!,' keine Schonung geübt werden; nur das tumultuarische Verfahren wurde verboten. Wäre nun np, II. hinter nx, I, gestanden, so wäre jener Brief Hadrians an nx, II. angeschlossen worden; diese aber war vor einem solchen Anhängsel geschützt; denn sie bildete nicht einen Nachtrag, sondern die Einleitung zu ap. I. Justin hat also an Antoninus Pins eine Apologie eingereicht, welche ap. II, als Einleitung und np. I, als eigentliche Verteidigungsschrift umfaßte, Dieselbe lag dem Eusebius ohne wesentliche Veränderungen noch vor, Eusebius erwähnt allerdings eine zweite apologetische Schrift Justins an die Nachfolger des Antoninus Pius; diese aber hat mit nx. II, nichts zu schaffen; wenn Justin überhaupt eine solche geschrieben hat, so ist sie verschollen. Da sich später nur mehr eine einzige Apologie Justins vorfand, die an Antoninus Pius, Eusebius aber von zwei Apologieen Justins spricht, so hat man jene eine Apologie in zwei scheinbar getrennte Schriften, np, I, und ax, II, (oder nach der Ordnung der ooclioos ap. II. und nx, I,), zerlegt, So sind in ox, II, eine Menge von Interpolationen hineingekommen, — In welchem Jahre Justin seine Apologie verfaßt hat, läßt sich nicht mehr bestimmen; es muß uns genügen, zu wissen, daß dies zwischen 144 und 160 (Zeit des Ürbikns) geschehen ist. Doch hat man gute Gründe (vgl, Barden- hewer, Patrologie 1891, S, 89), als wahrscheinliche Abfassnngs- zcit das Jahr 150 zu bezeichnen. 46 Aus unserer Annahme ergeben sich auch wichtige Gesichtspunkte für die Erklärung von ap. k. — Die Apologie Justins ist sehr bald nach jenen Vorkommnissen unter llrbikus verfaßt; denn diese werden als etwas erst jüngst Vergangenes hingestellt ()-,'>!< ro xal ap, II t). Der Apologet ließ sich also nur wenig Zeit zu ihrer Abfassung, wahrscheinlich um weiteren Christenermordungen zuvorzukommen. Aus der Eile aber, mit welcher die Apologie geschrieben wurde, erklärt sich am besten die schon oft daran gerügte und wirklich auffallende Vernachlässigung des Stils. Dann aber steht der Apologet auch unter dem Eindruck der Aufregung. So läßt sich auch die übermäßige Heftigkeit einzelner Ausdrücke, der scharfe Ton der ganzen Schrift, das öftere Abspringen von einem Gedanken, der dann später wieder aufgenommen wird, begreifen. Wäre Justin nicht durch ganz bestimmte Umstände, nämlich durch die Vorfülle unter Urbikus, zu rascher Arbeit gedrängt worden, so hätte er als philosophisch und rhetorisch gebildeter Mann auf Disposition und Diktion gewiß mehr Gewicht gelegt. Und wäre er durch die allgemeine Notlage der Christen, nicht durch ganz neue empörende Ereignisse zu seiner Verteidigungsschrift bewogen worden, warum schreibt er dann mit solch frischer Aufregung, Gereiztheit und Erbitterung? Es ist klar, daß mit dieser Untersuchung noch keine absolute Gewißheit in der bekannten Justinfrage erreicht ist. Verfasser legt sie daher den Kennern zur Einsicht vor, ohne in dem Wahne zu leben, hierin ein letztes und entscheidendes Wort gesprochen zu haben. Es gibt vieles, worin es menschliche Forschung überhaupt nicht mehr zu absoluter Gewißheit bringt. Das letzte und entscheidende Wort hat, wie in den größten Fragen, so auch in diesen kleinsten hier, wohl niemand anders als die ewige Wahrheit selbst, welche allein den Anfang aller Dinge kennt, aller Dinge Verlans und Ende. I N h N t t- Seit- I. Dir Apologie dos Athenogoroo. 1. Eutstchungszeit; Anlaß und Zweck; Überlieferung 3 2. Versuche, das Zurücktreten des Atheuagoras in der nltchristlichen Littcratur zn erklären , - . 6 3. Vergleichuug der Apologie des Atheuagoras mit der Apologie Justins 11 II. Die Auferstrhungsschrift des Athrnagorno. 1. Dieselbe ist in der Apologie nicht angekündigt 16 2. Der Charakter der Auferstehungsschrift; ihre philosophische Bedeutung 18 3. Der alexaudrinische Ursprung der Auferstehungsschrift ... 24 4. Vergleichuug der Auferstehungsschrift mit der Apologie des Atheuagoras; Identität des Verfassers 26 III. Erburs über das Mrrhnltnis der beiden Flpologiren des hl. Justin zu einander. 1. Die Interpolationen der kleineren Apologie; Unselbständigkeit der echten Teile 31 2. Die echten Teile der kleineren Apologie bildeten die Einleitung zur größeren 46