Alkibiades Vater und Solm in Rlietorensclmle Dr. Rudolf Hoyer.*) Es ist als feststehend und unbestreitbar anzuerkennen, dass des Andokides vierte Rede (Kuvü :'AXxißicldov ) in Wahrheit nie gehalten worden ist oder überhaupt wirklich gehalten werden konnte. (Yergl. Blass, Attische Beredsamkeit I s. 325 ff., Zurborg, Iiermes XII und XIII s. 141, sowie die Ausgaben.) Vielmehr ist diese Eede, welche zweifellos der sogenannten epideiktischen Gattung angehört, wohl abgefasst Avorden von irgend einem Ehetoren oder Sophisten, vielleicht nur von einem Schüler, und ist der Andokideischen Sammlung offenbar aus dem Grunde einverleibt worden, weil sie am Schlüsse, der sich auf das Leben des Redenden bezieht, Dinge enthält, welche zweifellos aus echten Reden des Andokides entlehnt sind. (Yergl. § 40 und 41 mit Andokides I §§ 144, 149, 150 u. s. w. II §§ 10, 18, 19.) Einer genaueren Betrachtung ist die genannte Rede deshalb wert, weil man an ihr mit leichter Mühe das Charakteristische einer Schul- oder Übungsrede erkennen kann und so sichere Anhaltspunkte für das Wesen der letzteren gewinnt. Es bedarf nur einer Zerlegung der Rede in die gegebenen Abschnitte, um den Plan und die Absicht des Verfassers klar hervortreten zu lassen; es möge daher eine kurze Disposition der Rede folgen: § 1 und 2: Es ist die Pflicht eines guten Bürgers, für das Wohl des Staates und seiner Mitbürger zu sorgen. *) Wissenschaftl. Beilage zu dem Jahresbericht des Kg]. Gymnasiums zu Kreuznach. 1887 Nr. 415. / 6 /// _ 2 — Obwohl nun der vorliegende Fall besonders gefährlich ist und der Redner viele Feinde besitzt, hat er sich doch der Sache unterzogen, § 3—6: Das Gesetz des Ostrakismos ist allgemein zu verwerfen. § 7: Die Richter werden angeredet und ermahnt. § 8 und 9: Der ganze Prozess wird als ein ungesetzlicher hingestellt. § 10—40: Anekdoten und Nichtswürdigkeiten aus dem Leben Alkibiades werden aufgezählt. § 41 und 42: Mit der Erwähnung der Verdienste des Redenden selbst schliesst die Abhandlung. Man erkennt sofort, dass der Inhalt in zwei Hauptteile und das übliche Beiwerk zerfällt. Neben der kürzeren Abhandlung über den Ostrakismos, welche ganz in dem Tone der Sophistenschulen gehalten ist, bildet der Abschnitt über das Leben des Alkibiades den Ilauptteil der Rede, er nimmt s / 4 des Ganzen für sich in Anspruch. Er besteht aus einer Folge von Anekdoten und Geschichtchen aus dem Leben des berühmten Staatsmannes, untermischt mit Schmähungen aller Art ohne tieferes Eingehen auf den vorschwebenden Sachverhalt. Die Absicht des Yerfassers ist unverkennbar. Er knüpft an das geschichtliche Ereignis vom Jahre 417 v. Chr. Geb. an, in welchem das Yollc unter Alkibiades, Nikias und Phaeax den Yerbannungswürdigsten auszuwählen hatte. Ob er dabei die Rolle des Phaeax (Yergl. Blass a. a. o. s. 329 und Plut. Alkibiades s. 13) oder die eines verteidigenden und anklagenden Andokides spielen will, dies ist eine Streitfrage, der kaum irgend ein Wert beizulegen ist; ebensowenig wird man sich wundern, sachliche Ungenauigkeiten und Irrtümer vorzufinden. (Yergl. § 13 und § 33 ; Blass s. 330.) Die Hauptsache war dem Verfasser, Anekdoten auszukramen, und dies hat er in ausgiebigster Weise von § 10 bis § 40 gethan. Im übrigen hat Blass a. a. o. dies Sophistenmachwerk hinreichend charakterisiert; es möge nur noch hervorgehoben werden, dass der ziemlich ungeschickte Be- — 3 — arbeiter des Thema mit offenbarer Vorliebe an seinem Anekdotenschatze hängt. Ungleich feiner und besser durchgearbeitet sowohl in Bezug auf den Inhalt wie auf die Einkleidung als die dem Andokides untergeschobene Rede ist eine des Isokrates, aus deren sachlicher Ähnlichkeit mit der bisher besprochenen man schliessen darf, dass sie vielleicht einer gleichen Rede- gattung angehört. Es ist die XYI des Isokrates mit dem Titel ttsqI tov £evyovg. Eine kurze Ubersicht des Inhalts wird auch hier dienlich sein: § 1. Es handelt sich um einen Privatprozess des Sohnes Alkibiades, welcher wegen eines vom Yater Alkibiades dereinst dem Tisias nach der Anklage entwendeten "Viergespanns verantwortlich gemacht wird. § 2. Die Kläger werfen Privat- und Staatsangelegenheiten durcheinander, sie schmähen den Yater und halten dessen Thaten dem Sohne vor. § 3 und 4: Besonders hat Tisias die Flucht des Yaters behandelt, der Sohn muss daher auf alles eingehen und nichts unberührt lassen, denn er würde sich schämen müssen, wollte er den guten Ruf seines Yaters nicht höher stellen, als die Gefährdung, des eigenen Wohles. § 5—44: Darnach folgen Geschichten und Thaten des Alkibiades, in einer der Tendenz der Rede entsprechenden Auffassung. Dieser Abschnitt zeugt von rhetorischer Kunstfertigkeit und Geschicklichkeit, er scheint gründlich durchgearbeitet zu sein. § 45—50: Zum Scliluss kommt der Redner noch einmal kurz auf die Sache und seine eigene Person zurück und spricht mit auffällig ruhiger Sicherheit die Zuversicht aus, straflos aus dem Prozess hervor zu gehen. Übersieht man die ganze Rede, so erkennt man sofort, dass der Hauptteil, welcher sich mit dem Leben des Alkibiades beschäftigt, mit dem Übrigen nur in losem Zusammenhange steht, und man wird nicht zweifeln, dass er neben dem 1 j 5 Beiwerk der Rede das eigentliche Thema bildet. Dieses würde nun mit einer Verteidigung oder Rechtfertigung des Alkibiades gleichsein. Unter dieser Annahme wird es verständlich, dass der Redner, welcher die Rolle des Verklagten übernimmt, die sachlichen Fragen des Prozesses nur kurz, man kann selbst sagen, leichtfertig berührt. Aus den Worten § 45: 'AX /.cc yriQ mal fxhv rü>v Tiai 'cc TcenoXiTsvfisvmv l'ocos tt 6 t ev to T c tovtov xivd'vvotg syysvrjasrai xal diu /.laxgort'giov sin:stv' vfiag d'd'SiM iifj nootollai /.is i'oTg tyOooTc, fjirjd 1 ccvr/xs- aroig (Jv/K/oocac TcsQißcch -iv scheint hervorzugehen, dass der Sprecher über die Persönlichkeit des Tisias nicht nur nichts hat sagen wollen, sondern auch nichts hat sagen können, und so ist überhaupt wahrscheinlich, dass nachlässigerweise sogar der Name Tisias mit dem des Diomedes verwechselt ist (vergl, Diodor. 13, 74. Plut, Ale. 12. Andok. IV § 26), wenn man nicht zwei Wendungen ein und derselben Anekdote annehmen will, Wendungen, in denen selbst einer der Hauptnamen verschieden ist. Der ganzen Tendenz der Rede, in welcher das Gesuchte einer Verteidigung des Alkibiades deutlich genug hervortritt, entspricht es nun, dass der Verfasser die Form der Deuterologie wählte» Um dieses gegen Blass, Att. Bereds. II s. 206 behaupten zu können, muss man auf die Frage eingehen, ob eine Verstümmelung oder der Verlust eines grösseren Teiles unserer Rede stattgefunden hat. In den Handschriften ist kein genügender Anhaltspunkt gegeben, um mit Bestimmtheit das Fehlen eines grösseren Teiles der Rede annehmen zu müssen; denn dass im ürbinas der Schluss von der XV Rede sowie § 1 und § 2 der vorliegenden fehlen, genügt nicht zu einer derartigen Vermutung. Auch darf man sich nicht so fest an den Ausdruck (iccqtvqov'vtwv im § 1 hängen um daraus zu schliessen, dass das Zeugenverhör, sowie der andere Teil der Rede unmittelbar vorhergegangen seien. Die betreffende Redewendung beweist dafür nichts, falls ihr einschlagende Gründe entgegenstehen und sie sich auch anders fassen lässt, als Blass und viele mit ihm sie gefasst haben. Beides ist der Fall. Wenn nämlich die Rede in ihrem jetzigen Bestände ein Teil einer grösseren Verteidigungsrede wäre, so könnte sie nur den Schluss einer solchen "bilden. Dieser Scliluss verlangte aber eine ihm entsprechende Ausdehnung der übrigen Rede, und man käme so auf einen Umfang des Ganzen hinaus, der aller Wahrscheinlichkeit widerspricht. Andrerseits geht aus dem Worte {.hxqtvqovvzuiv nur hervor, dass die eigentliche Gerichtsverhandlung sowie das Zeugenverhör bereits vor sich gegangen sind, keineswegs aber, dass sich diese Rede unmittelbar an letzteres anschliesst. Man wird im Gegenteil lieber an einen zum Schlüsse neu auftretenden Redner denken, wenn man die Einleitung einmal versuchsweise vom Gesichtspunkte einer Deuterologie aus liest. Denn es heisst hier: § 1 „Dass mein Yater das Gespann der Rosse dem Tisias nicht entwendet, sondern vom Staate der Argiver gekauft habe, das habt Ihr, o Richter, nach dem Zeugnisse der von dort gekommenen Gesandten, sowie der anderen Wissenden bereits vernommen; auf gleiche Weise nun pflegen sie alle zusammen mich anzuschwärzen." Dann geht es dem Sinne nach so weiter: Die Ankläger werfen persönliche und politische Angelegenheiten durcheinander; sie nutzen jede Gelegenheit aus, meinen Yater zu schmähen, um mir dadurch zu schaden; besonders aber da Tisias sich mehr um meine Familienangelegenheiten als um seinen vorliegenden Fall kümmert, ist es nötig, dass ich mich verteidige. Diese Einleitung ist für eine Deuterologie so passend, wie nur eine sein kann. Deutlich genug sagt der junge Alkibiades, dass die streng sachliche Yerhandlung als solche abgeschlossen vorliege, und dass er nur die Absicht habe, die in derselben berührten persönlichen Angelegenheiten seines Yaters sowohl wie die eigenen zu behandeln. Es ergiebt sich somit als beabsichtigter Yorwurf der Rede die Yerteidigung des Alkibiades, ein Stoff, der lockend genug ist, um mit rhetorischer Kunst behandelt zu werden. Die Form ist aus naheliegenden Gründen die der Deuterologie; denn in einer Protologie musste der Redner viel mehr auf 6 — die sachlichen Einzelheiten eingehen und durfte nicht geschichtliche Beilagen in so umfangreicher Weise herbeiziehen, während hier eine skizzenhafte Darstellung des vorschwebenden Sachverhaltes genügte, um sodann dem Ehetoren Gelegenheit zu bieten, in den historisch interessanten Rahmen glänzende Bilder seiner Kunstfertigkeit einzufassen. — In der Isokrateischen Rede wird noch dazu das gewöhnliche Thema einer Verteidigung des Alkibiades dahin variiert, dass dem eigenen Sohne die Worte in den Mund gelegt werden, Dass aber Isokrates wirklich für denselben eine solche Rede angefertigt habe, erscheint aus vielen Gründen sehr unwahrscheinlich. Neben manchen allgemeinen Zweifeln sind es wesentlich die folgenden Punkte, welche der Rede den Untergrund einer geschichtlichen Thatsache entziehen. Es fragt sich schon, ob es überhaupt möglich war, dass ein solcher Prozess, wie er vom Rhetoren angenommen wird, vor einem athenischen Gerichtshofe zur Verhandlung kommen konnte. Die Klage wird wegen ßXa'ßrjg, vielleicht auch s'^ovlrfi gestellt sein und würde ins Bereich der Thesmo- theten gefallen sein, aber die Zeitverhältnisse sind so merkwürdige, dass man an der Wahrheit der Sache zweifeln muss. Die Entwendung des Gespannes fällt in das Jahr 416 v. Chr., während Isokrates nach dem Urteile der meisten Gelehrten die Rede 397 oder 396 geschrieben haben soll. Es liegen also ungefähr 20 Jahre zwischen der That lind dem Prozess. Während derselben müsste Verjährungsfrist eingetreten sein, auch wenn für das Vergehen eine grössere 1 Verjährungsfrist angenommen werden sollte, als die von fünf Jahren. (Vergleiche Meier-Schömann, Der Attische Prozess 1824 s. 636). Leider weiss man in dieser Frage keine entscheidende Antwort zu geben, jedenfalls aber muss man sich hüten, die vorliegende Rede des Isokrates als Beweismoment für die Verjährungsfrage zu benutzen. — Ferner ist es kaum glaublich, dass nach dem allgemeinen Amnestie-Erlass, welcher der Vertreibung der Dreissig folgte,, noch ein Ereignis gerichtlich verhandelt wurde, das A r or so — 7 — langer Zeit geschehen war, und class nun gar noch der Sohn des Thäters verfolgt wurde. Letzteres verdient an und für sich in Frage gezogen zu werden. Es muss jedem Unbefangenen im höchsten Grade befremdlich erscheinen, dass der Sohn verklagt worden sein soll, weil der Vater einst eine Sache entwendet hatte. Schliesslich würden nach dem Amnestie-Gesetze die Ankläger selbst sich gefährdet haben, wenn sie den Alkibiades so geschmäht hätten, dass sein Sohn eine solche Verteidigung nötig gehabt hätte. — Dass aber Isokrates die vorliegende Anekdote zu einer gerichtlichen Fiction benutzt habe, wird keinem Gelehrten wunderbar erscheinen, der auch nur einen Blick in das Rhetorenwesen gethan hat. Kann man nun im Vergleich mit der Pseudo-Andokidei- schen Rede in der Isokrateischen einen Fortschritt der Rhetorenkunst erblicken, so möchte man in den zwei Reden, welche jetzt noch behandelt werden sollen, bereits charakteristische Anzeichen des Verfalls der Kunst erkennen. Sie sind nicht so plump und roh, wie die Andokideische Rede, sie haben nicht die elegante Einfachheit der Isokrateischen, auch nicht deren Ruhe und Glätte; sie sind vielmehr überladen, sie streifen hart an eine übertretende Kunstfertigkeit und lassen zwischendurch eine auffallende Stümperhaftig- keit in der ganzen Anlage fühlbar werden. Es sind die zwei dem Lysias zugeschriebenen Reden XIV und XV, xcaa 'AXxißiced'ov "kmoxaiiov und xarcc 'AÄxißiccöov dacoarsiaq. Letztere ist übrigens aus der ersteren entlehnt, wie jeder zugeben wird nach Vergleichung folgender Stellen: XIV 4, 14 XV 1; — XIV 21, XV 3; — XIV 7, XV 6; — XIV 10, XV 7; - XIV 22, XV 8; — XIV 4, XV 9; — XIV 12, 15 XV 9; — XIV 4, XV 11; — XIV 2, 3, 19, 47, XV 12. — Eine ähnliche Abhängigkeit besteht bekanntlich auch zwischen der XI und X Rede. Die Untersuchung kann sich also auf die umfangreichere und inhaltsvollere XIV Rede beschränken, von welcher zunächst eine kurze Übersicht gegeben werden muss. § 1. Bei einer Anklage gegen Alkibiades fragt man nicht lange nach einem Grunde. § 2. Zwischen dem Angeklagten und dem Kläger besteht ein älterer Familienzwist, bereits ihre Yäter lebten in Feindschaft. § 3, Archestratides hat nun im übrigen die Anklage zur Genüge geführt und Gesetze wie Zeugen nachgewiesen. Das, Avas er ausgelassen, will der Redner jetzt nachholen. § 4. Die Richter werden ermahnt. § 5. Üeber das Gesetz der Xsinotci^ici. § 6, 8. Da dies Gesetz zu Kriegs- und Friedenszeiten gilt, so ist Alkibiades zu bestrafen. § 9, 10. Alkibiades ist einer der verworfensten Menschen. § 11. Seine Mchtbestrafung könnte eine Gefahr für die Gesetze sein. § 12, 13. Zum Beispiel für andere sind gerade bekannte und hervorragende Leute zu bestrafen. § 14, 15. Während die übrigen Soldaten alle nicht an das eigene Wohl dachten, sondern sehr tapfer waren, benahm sich Alkibiades äusserst feige. (Man kann nicht bestreiten, dass diese Paragraphen im vollen Widerspruch stehen zu dem, was Frohberger in seiner Ausgabe s. 5 § 4 zu erzählen weiss). §16. Da die Gegner über das Gesetz wie über die Sache selbst nichts Rechtes zu sagen wissen, so fangen sie an, den Vater des Alkibiades zu loben, als ob er sehr viel Gutes angestiftet habe und man daher doch keineswegs den Sohn eines solchen Mannes wegen Feigheit verurteilen könne. § 17. Aber der Yater war in Wirklichkeit ein ganz verworfener Mensch. § 18, 20. Es ist nicht recht, mit Geschichten von den Vorfahren auf die Richter einwirken zu wollen. § 21. Auch dürfen die Archonten dem Angeklagten keine besondere Gunst schenken. — 9 — § 22. Der Gerechtigkeit muss freier Lauf gelassen werden. § 23. Das Thun und Treiben des Sohnes Alkibiades genügt, um zu erkennen, dass er an und für sich schon den Tod verdient hat. § 24—47, Es folgen nunmehr allerhand Schandthaten des Alkibiades selbst wie auch die seines Yaters. Auf diesen Abschnitt soll später näher eingegangen werden, um zu zeigen, wie die dem Sohne vorgeworfenen Thaten denen des Yaters teils entlehnt, teils nachgebildet sind. Wie in den vorher behandelten Reden nimmt auch in dieser der Teil, welcher sich mit Alkibiadeischen Thaten beschäftigt, den grössten Umfang ein. Über die Hälfte des Ganzen bezieht sich auf persönliche Angelegenheiten des Alkibiades, auf Geschichtchen und Anekdoten von demselben, Dass diese auch hier das eigentliche Motiv der Rede bilden, wird man nicht bezweifeln, wenn auch das Beiwerk umfangreicher erscheint, als in den anderen Reden. Besteht es doch lediglich nur aus einer Zurückweisung sachlicher Momente, aus einer dürftigen Besprechung eines Gesetzes, ähnlich wie in der Andokideischen Rede § 3—6, sowie aus recht allgemeinen Redewendungen, wie sie für jede Gerichtsverhandlung passend sein würden. Wenn aber auch von dem Rlietor sein Auftreten als das in einer Deuterologie angedeutet wird, so dürfen wir ihm doch nicht ganz glauben. Denn in eine Deuterologie passen die Dinge schlecht hinein, welche § 5—15 auseinandergesetzt werden. Sollte Archestratides (siehe § 3) das Gesetz der ksinoTaZ-i'a nicht erwähnt haben? Sollte er alles das, was den sachlichen Untergrund bildet, übersehen haben? Man kann nicht bestreiten, dass § 5 — 15 zu § 3 einen Widerspruch bilden. Warum aber konnte der Rhetor diesen nicht so leicht vermeiden? Die Erklärung liegt nicht weit vom Wege ab, wenn man an die anderen, den Alkibiades behandelnden Redeu denkt. Hier haben wir weder eine Protologie noch eine eigentliche Deuterologie vor uns, sondern eine epideiktisclie Rede, in welcher es die Hauptaufgabe war, sowie wir es bei Andokides und Isokrates gesehen haben, das Leben und die Thaten des Alkibiades mit rhetorischer Kunstfertigkeit sei es tadelnd oder lobend zu behandeln. Alles andere ist lediglich Beiwerk und kann sich sowohl an geschichtliche Ereignisse anlehnen, als auch vollständig frei von dem Rhetor erfunden sein. Im vorliegenden Falle ist es neben dem Mangel aller anderen Zeugnisse höchst wahrscheinlich, dass Lysias den ganzen Gerichtsfall erdacht hat, um sich einen Untergrund für seine rhetorische Kunstübung zu bilden. Die Anschauung nun, mit welcher wir bisher die verschiedenen Reden behandelt haben, wird wesentlich verstärkt, wenn wir verfolgen, wie das Leben des Alkibiades in der That reichlichen Stoff für anekdotenhafte Behandlung geboten hat und wie er von den Rhetoren und anderen Künstlern ausgebeutet wurde. Die ganze Fülle alkibiadeischer Geschichten hat Hertzberg in der Lebensbeschreibung des Alkibiades gesammelt; wenn man das Buch liest, muss man staunen über die Menge der Anekdoten, welche das vierte und selbst schon das fünfte Jahrhundert v. Chr. an die Persönlichkeit des Alkibiades geknüpft hat. Zur Charakteristik der Erfindungsweise derselben sollen nun einige Punkte hervorgehoben werden, und zwar zunächst die Art und Weise, in der Lysias den Anekdotenschatz ausgebeutet hat. Von § 23 an zählt er eine Reihe von Schandthaten des Sohnes auf, welche wie schon bemerkt, denen des Vaters entweder entlehnt oder nachgebildet sind. Bald wird dem Sohne der gleiche Vorwurf gemacht wie dem Vater, bald kommt zu der Schlechtigkeit des Vaters bei dem Sohne noch etwas hinzu. Schon die grosse Zahl der Schandthaten muss Zweifel in uns erwecken, und wir werden heute nicht mehr mit der Gläubigkeit Hertzbergs an die Geschichten hinantreten. Unsere Zweifel finden aber auch ihre Gründe. Lesen wir z. B. § 25, so werden wir uns auf eine ähnliche Geschichte besinnen, die im Platonischen Symposion (s. 219 — 11 — b. c.) erzählt wird. Natürlich wird sie beim Lysias ins Extreme getrieben. "Wie nämlich der Vater einst dem Sokra- tes zugesellt war, so verkehrt hier der Sohn mit einem sehr verworfenen und verrufenen Gesellen, dem Arched'emus (vergl. Aristoph. Ran. 417; 538; Eupolis, Schol. Aristoph, Vesp. 937, Dind.) und erfreut sich dessen Gunst und Liebe. In Bezug auf schwelgerische Gelage und galante Abenteuer tritt dann der Sohn würdig in die Pussstapfen seines grossen Yaters. (Yergl, die Notizen bei Hertzberg s. 24, 122 ff. 138.) Dann heisst es § 26 : [icitiTTtiujjdrj ( djtsTräfKfO-r ] Frohbr.) c t'vnd 'AXxtßiddov, snsidi) (f unomg i'§rjjM(Qravs. Der Taugenichts wird also fortgeschafft. Wann und wie dies aber geschehen ist, lässt sich nicht angeben. Aus dem Folgenden ergiebt sich nur, dass Alkibiades der Jüngere nach dem Chersonnes ging, um dort seine schlechten Streiche fortzusetzen. In die geschichtliche Zeitfolge lässt sich dieses Ereignis nicht bringen, und gegen die Annahme Frohbergers ist zu bemerken, dass ein anerkannter Sohn des Alkibiades frühestens 416 oder 415 geboren sein kann (vergl. Hertzberg s. 140 n. 61), also von einer Fortschickung desselben vor der Yerbannung des Yaters nicht die Rede sein kann. Recht unklar ist die nun folgende Geschichte dargestellt: § 27 Ov nollw ßh XQovqi vozsqov xa- Tcxxvßsvaag rd ovrcc ex Asvxijg dxrfjg oQfXoöfJbsvog rovg cpdovg xa- TSTTÖvri^ev. Den bisherigen Erklärungen schliessen sich diejenigen leicht an, welche in den Freunden athenische Kauffahrer erblicken. Aber müssen nicht, um der That mehr Nachdruck zu geben, diese Freunde dieselben sein, mit denen A.lkibiades Würfel spielte und an welche er sein Vermögen verloren hatte ? Und um des Ausdrucks xccisnovcit^ev willen brauchen diese Freunde doch keine Kaufleute gewesen zu sein. Man kann der Stelle passend den Sinn geben, dass Alkibiades, nachdem er im Würfelspiel an seine Genossen sein Vermögen verloren hatte, über dieselben herfiel und sie vom Leukischen Felsengestade ins Meer warf. — Man wird bei dieser Anekdote an die Sagen erinnert, welche sich an die von der Wurzel Xvx gebildeten Wörter anknüpfen. (Yergl. die Sage von — 12 — Sappho, Phaon und dem Leukadischen Felsen, sowie K. 0. Müller, Die Dorier, I. s. 231 ff.) Eine Anlehnung der alkibiadeischen Anekdote an bekannte sagenhafte Erzählungen hat dabei nichts Auffallendes; man begegnet denselben sonst häufig und hat Beispiele vom Yater Alkibiades. Yergl. Plut. Alkib. c. 16; Athen. XII 534 d; Plin. N. H. 35, 4, 11; Hertzberg Alkibiades s. 139 note 48. Was § 28 vom Hipponikos und der Schwester des Alkibiades erzählt wird, ist eine offenbare Nachbildung der Geschichte, welche über den Yater Alkibiades und einer Tochter v des Hipponikos verbreitet war. Yergl. Hertzberg. s. 125; Andok. Alkib. § 14 Plutarch u. a. Mit dieser Nachbildung, die wohl kaum sehr fein genannt werden mag, schliesst der Rlictor die Aufzählung der vom Sohne begangenen Schand- thaten, um auf die des Yaters Alkibiades überzugehen. Dieselben werden dann in üblicher Weise behandelt und füllen den übrigen Teil der Rede aus. Dass der Rhetor nun diese Geschichten vom Yater herbeigezogen hat und damit fast 2 / 5 des Ganzen ausfüllt, kommt offenbar davon, dass es ihm an Stoff für den Sohn gefehlt hat. Von den Einzelheiten mag eine genügen um den Wert aller dieser Geschichten zu kennzeichnen. Da steht § 38: xal %6 teXsvtuTov co cirdosg dixceOTcci, iinsgßoXrjv TcoirjOa/Lisvog rrjg noottnag 7iovr]Qiccg szoXfirjGs Tag vctvg AvguvSqm fisra 'Aäetfidvzov ttqo- dovvai. Es ist dies eine schmähliche Lüge gegen den Alkibiades, der im Gegenteil seine Landsleute warnte vor dem drohenden Unglück. Zugleich wird er einem verworfenen Menschen (vergl. Xenopli. Hell. II 1,32; Lysias XII 36; Aristoph. Ran. 1513) zugesellt in gleicher, verdächtigender Weise, wie wir es bei dem Sohne Alkibiades gefunden haben. Weist man nun die bisher betrachteten Reden der epideiktischen Gattung oder einer bestimmten Art Übungsreden zu, so erklärt es sich leicht, woher die Parallelstellen in denselben stammen. Der Übersicht wegen soll hier angeführt werden, in welchen Punkten sich die XIY Rede des Lysias mit den andern berührt: § 3 —j— Lys. XV 12; — — 13 — § 4 + Lys. XV 1, 9, 11; — § 7 + Lys. XY 6; — § 10- -|- Lys. XY 9; — § 12 —j— Lys. XY 9, Andok. IY 40; — § 14 + Lys. XY 1; — § 15 + Lys. XY 9; § 16 -f Isokr. XYI 2, 3; — § 18 —f- And. 34, Isokr. 24, 25; — § 19 + Lys. XY 12; — § 21 + Lys. XY 3; — § 22 + Lys. XY. 8; — § 23 + Isokr. 22, 23; — § 29 + Isokr. 10; — § 31 + Isokr. 11, 49; — § 32 -f- Andok. 19, 23,. 27, Isokr. 12, 13, 36, 37, 41; — § 36 + Isokr. 20, 21; — § 37 —{— Isokr. 10; — § 38 —{— Isokr. 40; § 39 —)— Andok. 34, Isokr. 24,25; —• § 40 -j- Isokr. 41; — §41 —{— Andok. 39 ; — § 44 + And. 5; — § 45 + Andok. 40; — § 47 -j- Lys. XY 12. Yergl. noch Blass, Att. Bereds. II s. 207 note 8 und Sachse diss. Hall. 1873 s. 30 ff. — Aus dieser teilweisen Übereinstimmung der Reden darf man nun aber nicht auf eine bewusste Bezugnahme der verschiedenen Bhetoren auf einander schliessen, sondern man muss daraus folgern, dass die Anekdoten und Geschichten in damaliger Zeit und den betreffenden Kreisen eben allgemein verbreitet und bekannt waren. Wir wissen jedenfalls, dass ausser den Bhetoren auch Philosophen und Sophisten sich mit den Geschichten von Alkibiades befasst haben. Mit einer gewissen Liebe ist er von Piaton und in den Xenophontischen Memorabilien (vergl. A. Krohn, Sokrates und Xenophon, Halle 1875 über die Zusammensetzung derselben) behandelt worden; Antisthenes soll ihn in herber Art durchgehechelt haben (vergl, Athen. Y s. 220, XII s. 534 c; Eusthat. Odyss. K s. 378 (1645, n ); Hertzberg s. 14), sowie Aeschines und Satyrus (in den Bioi) ihn auch keineswegs übergangen haben (vergl. Hertzberg s. 14). Dabei ist es höchst wahrscheinlich, dass es bestimmte Sammlungen wie thesauri und florilegia von Alkibiades gegeben habe, wie sie für eine Rhetorenschule so willkommen waren. Zu dieser Art von Schriften würde das Büchlein mit dem Titel loidoQica 'Akxißiad'ov gehören, welches passend dem Rhetorenlehrer Antiphon untergelegt ist, und welches Plut- arch (vita Alkib. 3, 1.) vielleicht selbst benutzte, wenn er nicht vielleicht andere zur gleichen Schriftengattung ge- hörige Erzeugnisse zur Hand hatte» — Den bislang in Betracht gezogenen Reden reiht sich eine unter dem Namen des Lysias mit dem Titel rroog 'AXmßiaärjv rrtni oixt'ag an, von welcher ein Bruchstück bei Athen» XII s. 534 F. (Scheibe frgm. IY) erhalten ist, in dem das schmutzigste und gemeinste Yerbrechen dem Alkibiades und einem üblichen Spiessgesellen zugeschoben wird. Es bedarf keines weiteren Nachdenkens, um diese Schmutzgeschichte als Erfindung gemeiner Bosheit zu erkennen» Das eigentliche Thema der Rede wird sich wohl an die Hausgeschichte angelehnt haben, welche bei Plutarch und bei Andokides IY 15 erwähnt wird» Wir haben nun drei Reden, eine des Pseudo-Andokides, eine des Isokrates, sowie eine des Lysias eingehender betrachtet; vergleicht man dieselben miteinander, so wird man finden, dass sie sich sowohl in dem Stoffe, wie auch in der Art der Behandlung mannigfach berühren. Im allgemeinen ist der Gegenstand der Behandlung in allen drei Reden derselbe, nämlich die Persönlichkeit des Alkibiades, und zwar ■des Yaters, denn dieser überwiegt auch in den Reden, in welchem der Sohn Alkibiades die Hauptrolle spielen sollte. Ebenso ist in den drei Reden die Art und Weise, in welcher die Persönlichkeit des Alkibiades benutzt wird, die gleiche; Jede Rede gipfelt in einer Ausbreitung alkibiadeischer Scandalgeschichten. Und auch die Form der Reden ist dieselbe, sie gehören alle der epideiktischen Gattung an, in welcher der Rhetor die Form einer Deuterologie wählte, welche sich von einer wirklichen Deuterologie zunächst darin unterschieden haben wird, dass in der Einleitung mehr auf die thatsächliclie Unterlage, welche der Rhetor dem Thema gab, eingegangen wurde, als es in einer wirklichen Gerichtsrede nötig gewesen wäre. Wir finden in den genannten Reden jedesmal den Rechtsfall in kurzer Knappheit voraufgeschickt, dann wird Alkibiades von verschiedenen Standpunkten aus betrachtet. Es lässt sich also für die ganze Redegattung als allgemeines Thema aufstellen: „Alki- — 15 — biades in den verschiedensten Rechtsfällen." Ist diesen Pro- ducten rhetorischer Übung einerseits kein allzugrosser Wert beizulegen, muss man sich hüten, die in ihnen erwähnten Ereignisse so ohne weiteres als historische Thatsachen anzusehen, und muss man vorsichtig sein in der Heranziehung solcher Reden zur Bestimmung geschichtlicher Rechtsfragen, so entbehren sie andererseits doch nicht eines gewissen Kunstwertes, der sich innerhalb dieser Redegattung verschiedentlich abstuft. Ungeschickt ist es, wenn Pseudo- Andokides den Alkibiades einfach an die Stelle einer geschichtlichen Person setzt und in dem leicht geAvonnenen Rahmen die Lebensbilder seines Helden ausspinnt. Einfach wäre es zu nennen, wenn Lysias den Alkibiades des Hauses wegen anklagen lässt; mehr Geschicklichkeit brauchte er, den Sohn, der selbst der Fahnenflucht angeklagt sich verteidigt, auch auf die Verteidigung seines Yaters übergehen zu lassen; noch kunstvoller ist der Rahmen des Isokrates, welcher den Sohn wegen eines Vergehens des Yaters anklagen und dabei diesen seinen Yater verteidigen lässt. Doch genug hiervon! Fassen wir das Ergebniss der bisherigen Betrachtung dahin zusammen, dass die mit dem Leben und den Thaten des Alkibiades Yater wie Sohn sich beschäftigenden Reden zum yevog stiiSsixvixov gehörig rhetorische Übungsstücke sind, denen geschichtlicher Glaube nur bedingungsweise gezollt werden kann. Welchen Wert haben nun die Nachrichten, die uns sonst über die beiden Alkibiades erhalten sind? Was den Yater angeht, so bedarf es nur eines Einblicks in die erwähnte Schrift von Ilertz- berg (Alkibiades, der Staatsmann und Feldherr), in welcher das meiste zusammengetragen ist, um zu erkennen, dass nicht alles wahr sein kann, was man vom Alkibiades erzählte. Seine Lebenszeit hätte Alkibiades verdreifachen müssen, um hinreichend Gelegenheit zu finden, alle die Streiche auszuführen, welche ihm die Erfindungsgabe der Rhetoren und Anekdotenkrämer zugeschrieben hat. Wir haben gesehen, mit welcher Unverfrorenheit ihm Schandthaten auf Kosten seines oft bewiesenen Edelsinns angehängt werden, (Lys. XIY 38) mit welcher Nachlässigkeit die Rhetoren geschichtliche Thatsachen behandeln, indem sie Namen verwechseln (Isokrates XIY Tisias anstatt Diomedes), geschichtliche Ereignisse durcheinander werfen (Andokides IY 13, 33; Lysias XIY 38) und nicht einmal die Perserschlachten im Kopfe haben (Andok. I 107.) Um die Persönlichkeit des Alkibiades hat sich früh der Legendennebel gelagert, und es klingt in der Rede des Demosthenes xard MsidCov , als ob von Alkibiades wie von einer mythischen Figur gesprochen würde. Yergk s. 561,5 Xtysrai TTCiiooc [.ihv Alxi.iaebrviJcSv sivai ... 2» 3 Xb'ysrai . . 2. 19 tftffavrjfjLai rov loyov .... Denn dass Demosthenes mit Absicht oder aus Ironie, wie einige Erklärer annehmen, Unkenntnis in den Familienverhältnissen des Alkibiades verraten habe, scheint mir höchst unwahrscheinlich; er spricht eben von einer Persönlichkeit, über welche sich bereits eine Menge Geschichten und Legenden ausgebildet hatte, so dass der klare Einblick in seine Yerhältnisse getrübt war. Jedoch soll nicht weiter auf die Anekdotenfülle über den Yater Alkibiades eingegangen werden, mag einiges wahr, anderes unrichtig sein, zweifellos bleibt es, dass vieles auf Erfindung beruht. Unsere Untersuchung hat es wesentlich mit dem Sohne zu thun, um dessen Rolle in den Rhetorenschulen noch schärfer zu beleuchten. Wir wollen daher die Zeugen, welche von ihm zu erzählen wissen, anhören. Dabei sollen aber die übrigen Kinder des Alkibiades, deren nicht wenige genannt werden, ausser Betracht bleiben, und nur der Sohn, welcher den Namen des Yaters getragen haben soll, möge behandelt werden. Die meisten Nachrichten über ihn liefern uns die Rhetoren in den besprochenen Reden; zu ihnen kommen ganz vereinzelte Erwähnungen, so zunächst im Leben des Alkibiades von Plutarchos 12, 3 : . . . cfccivsrcci 8 h xcu 8i'xr] ov- Oiätjct Tis nl rovrov, xal Xoyog 5 Igoxqutsi yhyoaniM tceql rov £svyovg vnto rov 'AXxißiüdov rcmdog, sv w Tiotag eoriv ov — 17 — JiO[irj6rtg o Sixaadcfisvog. Aus diesen Worten, welche Plutarchos der den Diomedes betreffenden Erzählung anfügt, lässt sich erkennen, dass Plutarchos erst aus dem Vorhandensein der Hede des Isokrates auf den Prozess geschlossen hat, denn man muss dem Sinne nach übersetzen: es ist offenbar auch zum Prozesse deswegen gekommen, wenigstens schrieb Isokrates eine Rede über das Gespann für den Sohn des Alkibiades, in der allerdings Tisias und nicht Diomedes der Kläger ist. — Der Alkibiades, welcher Plut. 23, 7 genannt wird, kann unmöglich mit dem von den Rhetoren genannten gleich gestellt werden — es ist eine Klatschgeschichte, der der Stempel der Erfindung deutlich genug aufgeprägt ist. Eine einzige Stelle bleibt noch übrig (1,4) wo Plutarchos des Sohnes Erwähnung thut, über diese aber soll zum Schluss gesprochen werden. Beiläufig sei hier, um den Wert seiner Nachrichten zu beschränken, nur noch darauf hingewiesen, wie sehr Plutarchos von der Rhetoren- überlieferung abhängig ist. Er citiert § 3: i'v dt icag 'Avn (jtoi'Toc XotfSoQiiac ykyQiiixxM ... 8, 2 svioi 3s (pctoiv ov% 'Itv7t 6 vixov u/j.d Ka/J.fctv tov viöv ccvtov dovvui tu 'AXxi- ßnidrj Ti]f 'I/T;ragsT>]v xrX. (vergl. Andok. § 13—15). Ferner vergl. Plut, 12 mit Andok. 29, 30 (Isokrates § 32—35.) Weiter citiert Plutarchos 12,3: xcci Xdyoc 'laoxoüxsi yiyqvm- tui . . . 13,2: ( pt 'qstcti xal Xdyog nc xae 'Akxißiad'ov xccl (Pafaxos ytyQafifiivoc . . (vergl. Andok. § 29) 16,4 vergl. zu Andok. § 17, § 20, § 23. 35,1: avzog fih' ovv ixsvvog rjv si%s dicevoiav ttsqi Trjg zvQccvvi'dog, utirjhit' sdriv. vergl. zu Andok. § 13, Isokrates § 25, § 36 etc. Es ist wohl zweifellos, dass Plutarchos entweder selbst die Werke der Redner nachgelesen, oder, was viel wahrscheinlicher ist, Handbücher, sogenannte Compondien benutzt hat, welche nach jenen Reden und den ihnen zu Grunde liegenden Anekdotensammlungen zusammengearbeitet waren. Yergl. Blass, A. B. I s. 327; Sluiter, Lect. Andok. s. 217; Hertzberg s. 9. — Auf jeden Fall aber können Nachrichten des Plutarchos nur mit grösster Vorsicht und nur bedingungsweise zur Verstärkung der Rhetorenüberlieferung verwandt werden. Aristoteles (Rhet. II 15 s. 83 ed. Bekker) und Lysias XIY 52 reden nur allgemein von Kindern des Alkibiades, ohne einen gleichnamigen Sohn zu erwähnen. Xenophon in den Memorabilien I 3, 8 ff. erzählt von einem Liebesverhältnis zwischen Kritobulos, des Kritons Sohn und Alkibiades dem Sohn. Nähere Angaben über den Alkibiades werden dabei aber nicht gemacht, er dient nur als Beispiel in einem sokratischen Gespräche. Mit dieser Stelle steht jedoch eine andere des Xenophon Conviv. IV 23 im "Widerspruch, indem hier Kritobulos, des Axiochos Sohn, den Kleinias, des älteren Alkibiades Bruders Sohn, also den Yetter unseres Alkibiades liebt. Man könnte an zwei verschiedene Liebes- affairen denken, aber die teilweise Gleichheit der Namen, sowie die Ähnlichkeit der Sache selbst weisen darauf hin, dass wir es mit zwei Wendungen ein und derselben Anekdote zu thun haben. Ob Xenophon beide oder auch nur eine von beiden selbst in dieser Form verfasst habe, scheint zweifelhaft. Unbedenklich jedenfalls kann man mit Krohn (Sokrates und Xenophon s. 98) die Stelle in den Memorabilien als nicht von Xenophon selbst seiner Apologie eingefügt ansehen. Und dann wird man sie aus derselben Quelle herleiten, aus welcher die Rhetorengeschichten geflossen sind. So kann auch diese Stelle zum Beleg dienen, wie neben der Rhetorenscliule auch in den Schriftwerken der Philosophen und Sophisten die Person des Alkibiades reichen Stoff für anekdotenhafte Beispiele bot. Es bleibt uns noch' übrig, die übergangene Erwähnung des Alkibiades Sohnes bei Plutarcli I 4 zu betrachten. Hier wird gesagt: xal "Aoyjnnog rov v'iov tov AXxißidcdov axwncm' ßaih'Qei' (ftjal tfotijur.iov Vlxwv, nrroog sfMpsQrjg jia/.icjnx toi nc.cgl Sö^sisv elvcci, y.'krx.ßavytvfv svai rs xal roavli'Qf tici" Der Komödiendichter Archippos blühte ungefähr um 415 v. Chr. Geb., das heisst, er trug Ol. 91 einen Sieg davon, (viergl. Suidas; Eudokia 68), eine Nachricht, welche die Lexikographen von den Biographisten und Gramatikern — 19 — übernommen haben werden. Sodann wissen wir, dass noch Ol, 94,2 = 403 v. Chr. Geb. eine 'tx&vs betitelte Komödie von ihm aufgeführt wurde. Diese Komödie würde im späteren Alter von Archippos verfasst sein müssen, da nach allgemeiner Annahme die angegebene Blütezeit gewöhnlich mit der höchsten Leistung und den mittleren Jahren zusammenfällt. Archippos stand also auf seinem Höhepunkte zur Zeit, als Alkibiades eine rechtmässige Ehe einging (416), er kann dem entsprechend einen rechtmässigen Sohn des Alkibiades nur als Knaben auf die Bühne gebracht haben, denn dass er noch bis in das vierte Jahrhundert hinein gelebt habe, ist kaum anzunehmen. Für einen Knaben sind aber die bei Plutarchos angeführten Worte durchaus nicht passend; besonders das xXaGavxeveveGÜ-ai, die schwankende, unsichere Haltung des Kopfes kann nur für einen abgelebten Taugenichts angewandt worden sein, der Sohn Alkibiades war zu Lebzeiten des Archippos dazu noch zu jung. Auch bleibt uns die Frage immer unbeantwortet, welche Rolle der Sohn gespielt haben mag, um so das öffentliche Theaterinteresse auf sich zu ziehen. Das Wort, sowie der Sinn der ganzen Stelle weisen uns vielmehr auf den Yater, den berühmten Staatsmann. Wird doch in dem Sohne nur der Yater durchgehechelt und bedient sich Plutarchos selbst jenes Citates, um das des Aristophanes zu verstärken, welches sich unmittelbar auf den Yater bezieht. Und sehr nahe lag dem Komödiendichter der Yorwurf, in der Figur eines gleichnamigen, gleichgearteten Sohnes den Yater auf der Bühne vorzustellen. So ist es im höchsten Grade wahrscheinlich, dass Archippos vielleicht unter dem Titel o veog 'AXxißimhj; in der Figur des Sohnes die Schandthaten des Yaters gezeigt hat, das heisst, dass er eine erdachte Person benutzte, um gleichsam durch einen Spiegel den Alkibiades selbst anzugreifen, wozu möglicher Weise die in betreff der Komödie erlassenen Gesetzvorschriften Yeranlassung boten. Erhöht wird diese Wahrscheinlichkeit durch eine naheliegende Vermutung. Über die Person des Sohnes Alkibiades haben wir — 20 — nämlich ausser den erwähnten, keine Nachrichten. Diese werden nur überliefert durch die Komödie, Sophisten und Rhetoren, von den letzteren ist Plutarchos abhängig. Nun haben wir gesehen, wie durchweg die Figur benutzt wurde, um auf Umwegen den berühmten Staatsmann anzugreifen oder überhaupt dessen Verhältnisse in verschiedener Weise zu behandeln. Alle Nachrichten, die wir über den Solin haben, sind, wie man aus den betreffenden Reden erkennt, entweder den Anekdoten über den Yater entlehnt oder unverkennbar nachgebildet. Neues wird so gut wie nichts von ihm gemeldet. Da ist es denn eine naheliegende Polgerung, dass die Person des gleichnamigen Sohnes, wie sie uns in der vorgeführten Überlieferung entgegentritt, überhaupt fingiert sei. Der junge Alkibiades der Komödie ging von der Bühne in die Rhetorenschule über und hat dort sicherlich noch weit umfangreicheren Stoff zu Übungsreden geboten, als uns durch wenige der letzteren, die viele Jahrhunderte ausgemustert haben, erhalten ist. Ob Alkibiades, der athenische Staatsmann, überhaupt einen gleichnamigen Solin gehabt hat, lässt sich so wenig behaupten, wie verneinen. Der Alkibiades wenigstens, welcher seiner Nachkommenschaft in den Reden zugeteilt wird, hat keinen An- - spruch darauf, als wirklicher Sohn beglaubigt zu werden. Es mag ein Komödiendichter oder ein findiger Rhetorenineister ihn entdeckt haben. Die Erfindung der Person selbst aber ist ein charakteristischer Zug der Reden, welche unter die epideiktische Gattung fallen und für geschichtliche Forschung nur einen zweifelhaften Wert haben. Ii -y nämlic' werden I Ehetor haben um aul oder zu hell hahen, entwecj verkenil von ihil rung, dl in der fingiert I der Bü| lieh no| boten, hundert! der atlil Sohn g(| neinen. kommeil sprueh Es mag ihn entd ist ein epideiktl nur eincl Ichrichten. 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