Die n B ii zwischen den Pürsten von Brandenburg und Hessen-Kassel bis zum Anfange des dreifsigjährigen Krieges nach archivalischen Quellen dargestellt von Dr. Gustav Waclienfeld, Oberlehrer am Gymnasium zu Hersfeld. (Beilage zum Programme des Königlichen Gymnasiums und Realprogymnasiums zu H e r s f e 1 d.) 1884. Nr. 358. Druck von E d. H o e h 1 in Hersfeld. 1884. X SM/r Vorwort. Die vorliegende Abhandlung ist aus Studien hervorgegangen, welche der Verfasser, angeregt durch die Ereignisse des Jahres 1866, nach und nach in den Archiven zu Marburg, Berlin, Dresden und Weimar gemacht und zum Teile schon im Programme der höheren Bürgerschule zu Kassel von 1873 veröffentlicht hat. Dem geneigten Leser, dem dasselbe entweder nicht bekannt oder nicht mehr erinnerlich ist, wird es wohl nicht unwillkommen sein, hier nicht nur eine Fortsetzung jener vor 11 Jahren erschienenen Programmarbeit, sondern ein dieselbe in ihren wesentlichsten Zügen umfassendes und zusammenhängendes Ganze zu finden, welches, da es sich genau an die Quellen anschließt und möglichst objektiv gehalten ist, vielleicht geeignet sein dürfte, zur Spezialgeschichte Preußens und Hessens ein Scherflein beizutragen und manches auf kirchlichem und politischem Gebiete preußischer- wie hessischerseits noch vorhandene Vorurteil zu beseitigen. Der für ein Schulprogramm vorgeschriebene Raum verlangte thunlichste Kürze und veranlaßte den Verfasser, dies und jenes wegzulassen, was in dem- bei Ed. Hoehl zu Hersfeld erschienenen Separatabdrucke enthalten ist. . r v . -v - .« ; • - - - ".x •• -' ipspiiif ■■ f I 1 ; I «■ « * . ■ ■ I I - . * ' 10 *■ IK- I 1 1 V ■ ||;,:;x;. . gf. '.g •V v \ ■ 1 r f kr R P k >j-, > I Die politischen Beziehungen zwischen den Fürsten von Brandenburg und Hessen-Cassel bis zum Anfange des dreifsig- jährigen Krieges. 1. Kapitel. Brandenburg und Hessen-Kassel bis zum Regierungsantritte der hohenzollernschen Kurfürsten (1415.) Als sich die Landgrafschaft Hessen-Kassel, die Urheimat der tapferen Chatten 1 ), nach einem blutigen Erbfolgekriege von Thüringen losriß und in Heinrich I., dem „Kinde von Brabant", einen eigenen Stammesfürsten erhielt (1265), hatten wohl schon Beziehungen zwischen den Landgrafen von Thüringen nnd Hessen zu den Markgrafen von Brandenburg stattgefunden. Der Askanier Albrecht der Bär und sein Sohn Otto I. hatten gemeinschaftlich mit den Landgrafen Ludwig I., II. und III. von Thüringen und Hessen gegen die eroberungssüchtigen Welfenlierzöge Heinrich den Stolzen und Heinrich den Löwen gekämpft (1137, 1167 und 1180) 2 ). Etwa 100 Jahre später (1276 und 1277) wurden Heinrich I. von Hessen und Otto IV. von Brandenburg zu Schiedsrichtern gewählt zwischen Rudolf von Habsburg und Ottokar von Böhmen 3 ). Aber sonst finden wir während der Askanierzeit, sowie während der Regierung der baierschen und luxemburgischen Markgrafen, also während der ersten 3 Jahrhunderte des brandenburgischen Staates (1134—1415), keine Spur von Beziehungen zwischen beiden Staaten. Erst den Hohen zollern war es vorbehalten, mit dem hessischen Fürstenhause in nähere Verbindung zu treten, und zwar laufen die Fäden dieser Verbindung in die Zeit zurück, in welcher jene noch einfache Burggrafen von Nürnberg waren. Johann II. von Nürnberg, Friedrichs III. Sohn, welcher im Jahre 1300 kinderlos starb, war mit Agnes, der Tochter Heinrichs I. von Hessen, vermählt. 4 ) Margarete von Hohenzollern, Friedrichs V. von Nürnberg Tochter und Friedrichs VI. Schwester, wurde 1383 ') Tac. Germ., Cap. 30 und 31. 2 ) Rommel, hess. Gesch. I., S. 245, 259 und 264. 3 ) Böhmer, regesta imperii von 1246—1313, p. 80, 85 und 88. 4 ) Rommel II, S. 98. Buchholte, Gesch. der Mark Brandenburg, III, S. 12. Riedel, Gesch. des preufs. Königshauses I, S. 180. 1 die Gemahlin des Landgrafen Hermann des Gelehrten 1 ), welcher seinem Oheime Heinrich II. dem Eisernen in der Regierung gefolgt war. Friedrich V. verfügte sogar in einem Haasgesetze von 1387, daß keine territorialen Veränderungen in seinem Lande ohne die Einwilligung seines landgräflichen Schwiegersohnes vorgenommen werden sollten. 2 ) Besonders nahe schlössen sich aber die beiden Schwäger Hermann der Gelehrte und Friedrich VI. an einander an. Sie reisten gemeinschaftlich auf die Fürsten tage, welche der Absetzung des Kaisers Wenzel vorausgingen, sie wohnten beide dem Beschlüsse der Fürsten vom 1. Februar 1400 zu Frankfurt a./M. bei, wonach der zu wählende neue König aus den Häusern Baiern, Sachsen, Meißen, Hessen, Nürnberg oder Würtemberg sein sollte 3 ), sie hatten endlich beide die Freude, ihren Schwager Ruprecht von der Pfalz gewählt zu sehen. Als sich dieser aber seiner großen Aufgabe nicht gewachsen zeigte, schloß sich Burggraf Friedrich VI. dem ritterlichen und vielversprechenden Ungarnkönige Sigismund, Wenzels jüngerem Bruder, an und bewirkte nach Ruprechts Tode, in Begleitung seines Schwagers Hermann von Hessen, unter großen Schwierigkeiten Sigismunds Königswahl (1410). 4 ) Darf man annehmen, daß Burggraf Friedrich VI. jener Hohenzoller war, welcher dem Könige Sigismund in der Tiirkenschlacht bei Nikopolis (1396) das Leben rettete, so war es nur ein Akt der Dankbarkeit, wenn Sigismund im Jahre 1411 den Burggrafen zum Statthalter und im Jahre 1415 zum Kurfürsten von Brandenburg erhob. Die verwandt- und freundschaftlichen Beziehungen der Hohenzollern zum Hause Hessen wurden nun von der Pegnitz an die Spree übertragen und waren nicht ohne Einfluß auf ihre territoriale Politik. 2. Kapitel. Vom Regierungsantritte der Hohenzollern in Brandenburg bis zur Reformation (1415—1517.) Das vertraute Verhältnis, welches zwischen Friedrich I. von Brandenburg und Hermann von Hessen bestanden hatte, ging zwar auch auf dessen Sohn Ludwig den Friedsamen über; aber Friedrich und Ludwig waren doch zu verschiedene Naturen, um auch in Reichsangelegenheiten immer gemeinsam zu handeln. Friedrich I. von Brandenburg, der Mann der großen Politik, stand über seiner Zeit, ein verkannter politischer Reformator, während Ludwig der Friedsame von Hessen, der treue Regent seines Landes und Friedensvermittler der Nachbarn, zwar einer der edelsten Söhne seiner Zeit war, aber nichts weniger als reformatorischen Geist besaß. Jener mühte sich als Feldherr und Staatsmann zur Zeit der Hussitenkriege vergeblich ab, dem deutschen Vaterlande zu nützen, dieser beteiligte sich persönlich nur zweimal (1420 und 1431) an jenen Kriegen und lebte sonst nur seinem Hessenvolke, aber in gutem Einvernehmen mit dem brandenburgischen Oheime. ') Rommel II, S. 21<> und 257. Riedel I, S. 365. '-) Miiiutoli, Friedrich I., S. J1. 3 ) Rommel II, S. 234. Droysen, Gesch. der preufs. Politik I, S. 229. 4 ) Rommel II, S. 253. — 3 — Nachdem der Kurfürst im Jahre 1427 zwischen dem Landgrafen und dem Erz- bischofe Konrad von Mainz einen Frieden vermittelt hatte 1 ), stiftete, zum Danke für diesen Freundschaftsdienst, Landgraf Ludwig am 1. Juni 1439 zwischen Kurbrandenburg und Kursachsen, welche, schon an sich eifersüchtig auf einander, über den Würzburger Kapitelstreit eben zu den Waffen greifen wollten, den Vergleich zu Lichtenfels und vermittelte ein Verlöbnis zwischen dem brandenburgischen Kurprinzen Friedrich und der sächsischen Prinzessin Katharina, einer Schwester des Kurfürsten Friedrich des Sanftmütigen von Sachsen und der Landgräfin Anna. 2 ) Bald darauf, am 2. Februar 1440, schlug der Kurfürst Friedrich L, in Gemeinschaft mit dem böhmischen Abgesandten Heinrich von Plauen, auf dem Wahltage zu Frankfurt den Landgrafen Ludwig von Hessen zum deutschen Kaiser vor 1 ), welche Ehre dieser aber bescheiden ablehnte. Friedrich I. starb bald darauf. Sein Sohn Friedrich II., ein Gesinnungsgenosse des Landgrafen, führte 1441 seine sächsische Braut heim und erneuerte seine Erbeinigimg mit Sachsen 4 ), nachdem der Landgraf noch einmal in dem Würzburger Kapitelstreite hatte vermitteln müssen 6 ). Am 25. Juli 1445 schlichteten die Fürsten von Sachsen, Brandenburg und Hessen einen Streit zwischen den Grafen von Henneberg 6 ), kurz vor dem Ausbruche jenes unheilvollen und mit so großer Erbitterung geführten Bruderkrieges zwischen dem Kurfürsten Friedrich dem Sanftmütigen und dem Herzoge Wilhelm von Sachsen, welcher Krieg, trotz Ludwigs Vermittelung, immer von neuem wieder ausbrach und im Jahre 1449 auch Kurbrandenburg mitzog 7 ). Im Herbste 1448 hatte nämlich Kurfürst Friedrich II. von Brandenburg ohne Wissen und Willen des Kaisers die Landvogtei über die Lausitz von den Herren von Polenz käuflich an sich gebracht. Dem Kurfürsten von Sachsen aber war, während deren Minderjährigkeit, von ihrem Vetter und Vormunde Nickel von Polenz, welcher damals jenes böhmische Lehen verwaltete, dasselbe Land auch versprochen worden. Darüber kam es zum Kampfe zwischen Kurbrandenburg und Kursachsen, welcher unglücklich für letzteres ausfiel. Auf brandenburgischer Seite stand Herzog Wilhelm von Sachsen, auf kursächsischer standen die auf Brandenburg eifersüchtigen Nachbarn, Rostock, Magdeburg, der deutsche Orden, die Herzöge von Schlesien, Braunschweig, Mecklenburg und Pommern. . Der Kaiser Friedrich III., welcher früher selbst das Feuer geschürt hatte, mahnte jetzt im Interesse seines bedrohten Schwagers, des Kurfürsten von Sachsen, zum Frieden, welcher auch am 23. Januar 1451 zu Naumburg abgeschlossen wurde. Brandenburg -behielt, gegen Abtretung von Senftenberg und Hoyerswerda an Kursachsen, im Einverständnisse mit den lausitzischen Ständen, die Vogtei über die Lausitz 8 ). ') Rommel II, S. 276. Droysen I, S. 491. Aschbach, Kaiser Sigismund III., S. 301. -) Riedel, Cod. diplom. Brand. II, 4 pag. 195. Droysen I, S. 639. 3 ) Rommel II, S. 302. Droysen I., S. 642. J ) Riedel II, 4 p. 245. Müller, sächs. Annalen S. 31 führt irrtümlich den 10. Okt. (statt des 11. Juni) als Datum der Erbeinigung an. ') Räumer, Cod. diploin. Brand. I, pag. 173 und 197. Riedel, Cod. diplom. II, 4 p. 216 und 240—243. li ) Schult'es, Diplomat. Gesch. von Henneberg II, Urkundenbuch S. 263. 7 ) Rommel II, S. 304. Joh. Seb. Müller, sächs. Annalen S. 25. Böttger, Gesch. von Sachsen I, S. 323 bis 327. Teuthorn, hess. Gesch. VII, S. 191. ") Riedel II, 4 p. 445. Droysen II, 1. S. 130. Souchay, Gesch. der deutschen Monarchie, IV, S. 283, welcher nur irrtümlich den 23. Juni als Friedensdatum angibt. 1* — 4 — Aber auch zwischen den sächsischen Brüdern wurde nach fünfjährigem Kriege ein dauernder Friede geschlossen. Hierauf ward am 27. Januar 1451 die Erbeinigung zwischen Sachsen und Brandenburg erneuert. Als Friedensvermittler wird wieder der Ländgraf genannt 1 ), welcher im Jahre 1449 auch den Burggrafen Albrecht Achilles, Friedrichs IL jüngeren Bruder, gegen die Stadt Nürnberg unterstützt hatte 2 ). , Bald sehen wir Sachsen, Brandenburg und Hessen noch fester geeinigt. Als die rheinischen Fürsten schon ernstlich daran dachten, den bei den Eroberungen der Türken, dem ganz Süddeutschland und die Schweiz in Aufregung bringenden .Städtekriege, den Anmaßungen der päpstlichen Kurie, sowie bei dem weit und breit eingerissenen Faustrechte gleichgültig gebliebenen und nur das habsburgische Hausinteresse verfolgenden Kaiser Friedrich III. abzusetzen, wußte dieser, schlau wie er war, durch Privilegien und Versprechungen den thatkräftigen Burggrafen Albrecht Achilles von Nürnberg auf seine Seite zu ziehen und die rheinische Fürstenopposition durch den von Albrecht Achilles vermittelten engeren Zusammenschluß sämtlicher Fürsten der Häuser Sachsen, Brandenburg und Hessen zu vereiteln. Es kam zwischen diesen Fürstenhäusern eine Erbverbrüderung zustande, welche Freitag nach Quasimodogeniti (29. April) 1457 zu Naumburg an der Saale abgechlossen wurde 3 ). Brandenburg trat hier als neues Mitglied in die alte, seit 1373 bestehende und von den Kaisern Karl IV. und Sigismund bestätigte Erbverbrüderung zwischen den Häusern Sachsen und Hessen ein. Daher erklärt es sich, daß, während nach dem Aussterben des männlichen Fürstenstammes Sachsen und Hessen sich gegenseitig beerben sollten, Brandenburg erst nach dem Aussterben der beiden anderen Fürstenhäuser erbberechtigt war. Hessen wurde am folgenden Tage (Sonnabend vor misericordias domini) in die sächsisch-brandenburgische Erbeinigung von 1451 (welche nur ein Schutz- und Trutzbündnis war) aufgenommen 4 ). Erneuert und für Brandenburg günstiger verfaßt wurde die schon 1537 so gut wie vergessene Erbverbrüderung von 1457 in den Jahren 1587 und 1614. In der Einleitung der Erbverbrüderungsurkunde liest man die Worte: „Mit sonderlich Erlaubniß und Gunst des allerdurchlauchtigsten und großmächtigsten Fürsten und Herrn Friedrichs römischen Kaisers und unseres gnädigsten lieben Herrn." Diese Worte, sowie ein handschriftlich in verschiedenen Exemplaren erhaltener Entwurf ihrer kaiserlichen Bestätigung, welchen Liinig im Reichsarchiv (VIII. p. 763) hat abdrucken lassen, haben manche Schriftsteller 5 ) zu der Ansicht veranlaßt, daß Kaiser Friedrich III. die Erbverbrüderung von 1457 wirklich bestätigt habe. Allein dieser Ansicht stehen doch zu starke Bedenken gegenüber 6 ). ') Riedel II, 4, p. 457. -) Teuthom VII, S. 20(5. :l ) Die Originale befinden sich in den Archiven zu Marburg, Berlin, Dresden und Weimar und sind abgedruckt in Liinigs Reichsarchiv VIII, S. 764 etc. und bei Riedel II, 5, p. 22. Bei Lünig ist nur irrtümlich das Datum loci Nürnberg (statt Naumburg) angegeben. J ) Riedel II, 5, p. 2<>. Rommel II, S. 319 gibt unrichtig den 27. Mai, Müller, sächs. Annalen, S. 31 den 7. Mai (Sonnabend nach misericordias domini) als Datum der Erbeinigung an. •') Winkelmann, hess. Glesch. I, S. 523. Böttger, Glesch, von Sachsen I, S. 330. Buchholtz, Gesch. von Kurbrandenburg III, S. 108. Hellfeld, Beiträge zum sächs. Staatsrecht S. III. Rommel, hess. Glesch. II, S. 31!). Droysen, Glesch, der preufs. Politik II, 1, S. 130 u. a. 6 ) Wir wollen darauf kein Gewicht, legen, dafs der Kaiser nicht gut an demselben Tage zu Nürnberg eine Urkunde bestätigen konnte, an welchem sie zu Naumburg niedergeschrieben worden war, wie Löning in Die Erbverbrüdening von Sachsen, Brandenburg und Hessen hat-die kaiserliche Bestätigung gewiß nie erhalten. Wahrscheinlich wird dieselbe von den anderen deutschen Fürsten, ohne deren Einwilligung keine territorialen Veränderungen im Reiche vorgenommen werden seiner Schrift über die Ertverbrüderungen zwischen Sachsen, Brandenburg und Hessen auseinandersetzt, da ja, wie dies mehr vorgekommen ist, die kaiserliche Bestätigungsurkunde hinterher vorausdatiert sein kann; aus demselben Grunde auch darauf nicht, dafs der Kaiser, wenn er nach Chmel, Regesta Friderici IV, II, S. 355 am 27. April z« Cilly in Steiermark (nicht in Wiener Neustadt, wie Löning, S. 28 mit Berufung auf denselben Chmel angibt), gewesen ist, nicht wohl am 29. April in damaliger Zeit zu Nürnberg gewesen sein und eine an demselben Tage abgefafste Urkunde bestätigt haben konnte. Aber es mufs doch auffallen, dafs ein Reichsaktensammler wie Chmel, der so viele unbedeutende Sachen anführt, unserer Erbver- brüderung mit keiner Silbe gedenkt. Ferner zeigen die Schlufsworte unserer Urkunde: „Und wir fiirsten alle obgenannte sullen und Wullen undereynauder dar czu getruwelich behulffen und forderlich sein, das diese unser bruderschafft und sampnunge erste und leczte bestetiget werden von unserm allergnedigsten Herrn dem keyser und uns jeglichem fursten besunder bestetigangsbriefe darüber werden gegeben", dal's die kaiserliche Bestätigung erst eingeholt werden sollte, also noch nicht eingeholt worden war. Sodann hat sich bis jetzt nirgends, weder in den Archiven der erbverbrüderten Fürsten, noch in den Reichsarchiven, trotz fleifsigen Nachforschens schon im Jahre 1537 und später, das Original der kaiserlichen Bestätigung gefunden, das doch sonst gewifs den Originalen der Erbverbrüderungsurkunde selbst beigefügt worden wäre. Ferner wird zwar die sächsisch-hessische Erbverbriidernng von 1373 in den Belehnungen für Sachsen (1465, 1487 und 1495) und Hessen (1471, 1495, 1(528 und 1(570) erwähnt, aber von der Erbverbrüderung zwischen Sachsen, Brandenburg und Hessen findet sich, trotz Rommels Versicherungen (III, S. 43, 110 nebst Anm. S. 61) und seiner Berufungen auf Lünig, Reichsarchiv IX., Müller, Reichstagstheater unter Maximilian I., S. 538, und Estor, Orig. juris publ. Hass. p. .145, die davon gar nichts wissen, weder in den kaiserlichen Belehnungen Sachsens und Hessens, noch, was wohl das Auffallendste" ist, in denen Brandenburgs von 1487 und 1495, ja selbst nicht einmal von 1459 (also 2 Jahre nach der unterstellten kaiserlichen Bestätigung der Erb- verbrüderung von 1457) irgend ein Wort. Endlich bezeugen die späteren Korrespondenzen zwischen den erbverbrüderten Staaten, dafs ihnen die s. g. kaiserliche Bestätigung jener Erbverbrüderung mehr als zweifelhaft war. Einige Stellen mögen liier beispielsweise erwähnt werden. In einem Memorial des Landgrafen Wilhelm au Herzog Johann Wilhelm von Sachsen vom 13. Okt. 1571 heisst es, dafs „damals weylandt Kaiser Friedrich die Confirmation und bekrefftigung derselben diffi- cultirt und daher der Vertrag unerneut wäre sitzen geblieben." Nachher lesen wir „dafs die erste Verbrüderung aus mangell Kaiserlichen Consenses unvollzogen geblieben, auch, da andere leutli als obgemelt bey Brandenburgk hefftig sollicitirt, nicht zu erhalten." (Weimarsches Archiv. Reg. I). p. 378. Nr. 18b p. 62). Am 30. August 1703 schreiben von Brandenburg (die Gebietsteile jenseits der Oder ausgenommen) Sachsen '/ 2 > Hessen '/ 2 mit der Kurwürde erben, so daß Hessen jedesmal die Kurwürde miterben sollte 3 ). Eine Folge dieser erneuerten Erbverbrüderung und Erbeinigung zwischen den 3 fürstlichen Häusern von Sachsen, Brandenburg und Hessen ist der Briefwechsel zwischen dem Landgrafen Wilhelm und dem Markgrafen Georg Friedrich von Brandenburg zu Ansbach im Jahre 1588, welche Korrespondenz des Landgrafen, zwar nicht mit dem Kurfürsten von Brandenburg selbst, aber doch mit einem angesehenen und einflußreichen Mitgliede des brandenburgischen Hauses geführt, die verschiedene Stellung der Häuser Hessen und Brandenburg zur Konkordien- formel und zum strengen Luthertume deutlich offenbart. Dieser Briefwechsel, der des Landgrafen freie protestantische Gesinnung deutlich erkennen läßt, endigte mit einer Einladung an denselben nach Bayreuth und mit seiner Vermittlung zwischen dem Markgrafen und der Stadt Nürnberg. Die letzten 12 Jahre des 16. Jahrhunderts weisen zwar keine zusammenhängende Korrespondenz zwischen Hessen-Kassel und Brandenburg auf, zeigen aber doch, daß dieselben immer in Fühlung blieben mit einander und mit den Zeitereignissen. So schreibt der Administrator Joachim Friedrich von Magdeburg (der spätere Kurfürst von Brandenburg) dem Landgrafen Wilhelm IV. in den Jahren 1588 und 1589 über die Bänke der Papisten und bittet ihn, sich nebst den übrigen evangelischen Reichsständen, besonders den Kurfürsten von Sachsen und Brandenburg, mit einem Gesuche an den Kaiser zu wenden um Verhütung des Drucks seitens der Papisten auf die evangelischen Mitglieder des Domkapitels zu Straßburg und des Rates zu Aachen. Am 15. September 1589 schreibt der Kurfürst Johann Georg von Brandenburg an den Landgrafen: „Sonsten conflrmiren sich die Zeitungen von dem schendtlichen Mordt des Königs in Frankreich von allen ortten hero doch mitt ganz ungleichen umbstenden, dann gestern haben wir von einem andern ortt bericht bekommen, das der Mönch Dominicaner Ordens, welcher ') Aus dem Marburger Archive. -) Nicht am 8. Juli, wie der Verfasser der Nachrichteil zur sächs. Gesch., Kopp u. A. annehmen. 3 ) Unrichtig ist es, wenn Löning S. 51, mit Berufung auf Müller (Reichstagstheater IS. 581) und Hellfeld (Beiträge I. S. 77) annehmen, dafs 1587 nur eine Erbeinigung zwischen Sachsen und Hessen abgeschlossen worden wäre. diesen Mord hatt begangen, von einem Engel in einem gesichte hierzu sey ermahnt worden, Welches Er dann mitt seinen Brüdern in guetten Rath gestellt, ob Er demselben gehorsamen sollte oder nicht, die Imme dann solches zu wergk zu richten zum höchsten gerathen, Und Imme zu G-emiith gefuhret, das man einen öffentlichen Tirannen, wie Hennricus 3 gewesen, ob man gleich keinen außtrücklichen Göttlichen befehlich liette, mitt list wol hinrichten möchte, Zugesch weigen, do man einen außtrucklichen befehlich wie ehr von dem Engel liette". Am 7. Sept. 1592 condoliert der Markgraf Georg Friedrich zu Onolzbach dem Landgrafen Moritz von Hessen-Kassel zu dem am 15. August erfolgten Abscheiden seines Vaters und eröffnet mit ihm eine lebhafte Korrespondenz, wie denn auch der Kurfürst Johann Georg von Brandenburg den jungen Landgrafen, mit Bezug auf ihre Verwandtschaft und Erbverbrüderung, im Briefe vom 12. Mai 1593 seiner aufrichtigen Freundschaft versichert. Daß diese Freundschaft, welche der Kurfürst Johann Georg in Aussicht stellte, nicht über die bestehenden guten Familienbeziehungen hinausgegangen sein wird, läßt sich bei einem so schroffen und engherzigen Fürsten, der von seinem exklusiven Luthertume gar nicht abließ, schon erwarten. Die Jiilichsche Erbfolge und die Bedrängnisse der evangelischen Städte Aachen und Straßburg waren die einzigen Gegenstände seiner politischen Korrespondenz mit Hessen. Am 20. Oktober 1594 wohnte Landgraf Moritz der Vermählung des Erbprinzen Johann Sigismund mit Anna von Brandenburg in Königsberg bei. 4 Jahre darauf starb Johann Georg. Da wurde denn der Landgraf angegangen, über einige Punkte des Testamentes zwischen der Witwe des Kurfürsten und ihrem Sohne Joachim Friedrich (1598 bis 1608) zu vermitteln. Auch im Jahre 1599 wurde Moritz um seine Vermittlung gebeten, nämlich zwischen dem neuen Kurfürsten und seinen Stiefbrüdern Christian und Joachim Ernst. Aber auch zwischen Joachim Friedrich und Moritz kam es zu keinem politischen Verständnisse. Jener war wohl nicht so engherzig und fanatisch, wie sein Vater, er sali die Melanchthonianer und die Reformierten auch als evangelische Christen an; aber mit ihnen sich enger zu verbinden, hinderte ihn doch die Rücksicht auf das strenglutherische Kursachsen, so sehr auch Elisabeth von England, Heinrich IV. von Frankreich und der Kurfürst von der Pfalz auf die Gefahren der Uneinigkeit, der katholischen Reaktion gegenüber, aufmerksam machten und zu einer großen protestantischen Union drängten. Die protestantischen Unionsversuche reichen bis in die Jahre 1568 und 1569 zurück. Aber Furcht vor dem Kaiser und Spanien, Mißtrauen gegen Frankreich und Abneigung gegen die Reformierten hielten Sachsen und Brandenburg lange Zeit von einem Bündnisse mit anderen protestantischen Staaten zurück. Ja sie standen sogar im Verdachte, eher mit einem Karl IX. von Frankreich gegen die reformierten Hugenotten, als mit diesen gegen den Jesuitismus zu sympathisieren. Erst in den Jahren 1590 und 1591 wurden zu Plauen und Torgau zwischen den Kurfürsten Johann Casimir von der Pfalz und Christian von Sachsen wirkliche Ansätze zu einer protestantischen Union gemacht. Allein mit dem baldigen Tode dieser beiden Kurfürsten zerrann auch das kaum begonnene Unionswerk. Johann Georg von Kurbrandenburg war nicht der Mann, aus dem gewohnten Geleise herauszugehen und etwas für die Sache des Glaubens zu wagen, was ihn in Unannehm- lichkeiten mit dem Kaiser und mit Kursachsen hätte bringen können; und Hessen-Kassel sah sicli doppelt gebunden, teils durch seine Familien Verträge mit Hessen-Marburg und Hessen- Darmstadt, die streng lutherisch waren und sich nicht gern in gefährliche und kostspielige Unternehmungen einlassen wollten, teils durch seine Eibverträge mit Sachsen und Brandenburg. So verliefen die Unionstage zu Heilbronn (1594), zu Heidelberg (1595), zu Amberg (1596), zu Frankfurt (März 1599) ohne Resultat. Man drohte wohl auf dem Reichstage zu Regensburg (1598) mit der Verweigerung der verlangten Beisteuer zu einem Türkenkriege, wenn nicht die Hofprozesse abgeschafft und einige die Religion betreffenden gravamina berücksichtigt würden. Aber zu einer Vereinigung der Protestanten kam es nicht. Vergebens riefen die Niederländer, Elisabeth von England und Heinrich IV. von Frankreich um Hülfe gegen die Spanier. Selbst als die letzteren unter Mendoza die Jülicher Lande fürchterlich heimsuchten (1598), blieb es bei der Reichsexekution und bei der Aufstellung eines von dem Herzoge von Braunschweig und dem Markgrafen von Ansbach angeworbenen Heeres von 12,000 Mann. Zu größeren Opfern, welche der Herzog von Braunsohweig forderte, — er wollte ein Heer von 30,000 Mann ins Feld gestellt sehen — war auf der Konferenz der korrespondierenden Stände zu Frankfurt, außer Kurpfalz, Kurbrandenburg, Braunschweig und Hessen-Kassel, niemand bereit. Streitigkeiten über den Oberbefehl entzweiten dann wieder den Landgrafen Moritz mit Christian von Anhalt und Heinrich Julius von Braunschweig, so daß Braunschweig und Hessen-Kassel gesondert Trappen in die Rheinlande schickten, welche bei einem Ausfalle der Spanier aus der belagerten Stadt Rees in wilder Flucht auseinanderstoben. Zum Glücke für Deutschland zog Mendoza von selbst weg in die Niederlande (1599.) Auch der Konvent zu Friedberg (Aug. 1599) verlief resultatlos, da Hessen ohne Sachsen und Brandenburg, seine Erbverbrüderten, keinen Sonderbund schließen und Sonderinteressen, wie die Jiilichsche Erbschaft, ausgeschlossen sehen wollte. Dazu kamen noch die Forderungen für die auf dem schmählichen Zuge gegen die Spanier gebrachten Kriegsopfer Hessens und Braunschweigs, welche noch mehr Uneinigkeit säten. Und Kurfürst Joachim Friedrich von Brandenburg wollte lieber seinen Sohn Johann Georg, den gewählten evangelischen Administrator von Straßburg, zum Verzichte auf das Bistum, zu Gunsten des Kardinals von Lothringen, bewegen, als durch einen etwaigen Krieg für ihn in seiner Ruhe gestört werden 1 ). Im Februar 1600 wurde noch einmal eine Zusammenkunft der korrespondierenden Stände zu Frankfurt am Main gehalten, aber auch hier kam es noch nicht zur Union. In den Jahren 1603 und 1604 verlor die Kurpfalz ihre zuverlässigsten Bundesgenossen durch den Tod, den Herzog Johannes von Zweibrücken, den Markgrafen Georg Friedrich von Ansbach und den Markgrafen Ernst Friedrich von Baden. Dann kam sie durch die Umtriebe des Herzogs von Bouillon, jenes unruhigen Hugenottenführers, dessen sie sich gegen seinen König Heinrich IV. von Frankreich annahm, in ein gespanntes Verhältnis zu diesem Monarchen. Allein Heinrich IV. verzieh dem Herzoge von Bouillon, der sich ihm unterwarf (1606), und setzte seine Beziehungen zu den Korrespondierenden fort, nachdem er seit der Reise des Landgrafen Moritz nach Paris (1602) in eine nähere Beziehung zu diesem hochbe- gabten und bei allen protestantischen Ständen hochangesehenen Fürsten getreten war 2 ). ') Ritter, Gesch. der Union, I. Band. S. 222. -) Rommel, Oorrespondance inedite de Henri IV. et du landgrave de Hesse. — 24 — Am 27. Oktober 1602 schrieb der französische König an seinen Gesandten Bongars über den Landgrafen: „Mon cousin le landgrave Maurice de Hesse a pris conge de moy pour s'en retour- ner en son pais. Je suis tres aise et tres content de l'avoir veu. Car c'est un prince tres vertueux, plein de bonne volonte ä l'advancement du bien public, propre et capable pour y servir et encores plus desireux de s'en rendre digne". Auch schreibt der König an Bongars, er habe den Landgrafen zum colonel general des gens de guerre allemands ernannt, die er zu seinem Dienste ausheben wolle, mit einer jährlichen Pension von 36,000 livres 1 ). Leider trat 1603 eine eifersüchtige Verstimmung zwischen dem Kurfürsten von der Pfalz und dem Landgrafen Moritz ein, welche bis zum März 1604 anhielt 2 ). Zu dieser Zeit fand wieder eine Versammlung der Unionsfreunde zu Heidelberg statt, wo der Landgraf den Zutritt der ihm verbündeten Kurhäuser von Brandenburg und Sachsen und ein Verständnis mit Frankreich verlangte. Allein der Kurfürst von der Pfalz glaubte, daß Sachsen nur auf der Grundlage der unveränderten Augsburgischen Konfession zu einer Union geneigt sein würde, und wünschte den Zutritt Hessens und Brandenburgs ohne Sachsen. Hiermit waren aber diese nicht einverstanden und zogen vielmehr, trotz der Bemühungen Christians von Anhalt, im Auftrage des Kurfürsten von der Pfalz die Bedenken des Landgrafen zu beseitigen, eine Erneuerung ihrer Erbeinigung mit Sachsen vor 3 ). Auch Heinrich IV. näherte sich jetzt Sachsen wieder. So resultatlos standen die Dinge der Unionshandlungen noch zu Anfange des Jahres 1607, als das Schicksal einer einzigen Stadt die Gemüter aller protestantischen Länder aufs tiefste erregte. Es war die Stadt Donauwörth, an welchei Herzog Maximilian von Baiern die Reichsacht auf eine unerhörte Weise vollzog. Dieses Ereignis rüttelte selbst Kursachsen aus seiner Ruhe auf. Es vereinigte sich mit den übrigen protestantischen Ständen zu heftigen Beschwerden auf dem Reichstage zu Regensburg (1608). Hier gerieten aber die beiden feindlichen Parteien so an einander, daß die Protestanten den Reichstag verließen und das Schlimmste in Aussicht stand, zumal in den österreichischen Ländern die katholische Reaktion in vollem Gange war. Der hessische Gesandte Otto Wilhelm von Berlepsch berichtete aus Regensburg am 31. März 1608, daß ihm vertraulich mitgeteilt worden sei, der Kurfürst von Brandenburg habe an einen seiner Räte in Regensburg geschrieben, es sei jetzt Zeit, daß die Evangelischen sich zusammenthäten, um die päpstlichen Praktiken abzuwehren, und deshalb sollten die Pürsten selbst in eigener Person mit 2 bis 3 eidlich zum Stillschweigen verpflichteten Räten, etwa in Naumburg oder Erfurt, zusammenkommen, das Unionswerk zum Abschlüsse zu bringen. Er selbst (der Kurfürst von Brandenburg) wolle persönlich den Kurfürsten von Sachsen für dasselbe zu gewinnen suchen 4 ). Allein ehe die norddeutschen Pürsten sich zu einer solchen Einigung entschließen konnten, war die lange besprochene und vorbereitete Union durch den Kurfürsten von der ') Ritter, die Gründung der Union, Einleitung. — Rommel, Oorrespoudance inedite de Henri IV. et du landgrave de Hesse, p. 79. '-) Ritter, Gründung der Union, I, S. 365. 3 ) Rommel, Gesch. von Hessen, VII, S. 290—292. 4 ) Aus dem Marburger Archive, Unionshandlungen von 1604—1610. — 25 — Pfalz zu Aahausen, einem Ansbachischen Kloster, mit dem Pfalzgrafen von Neuburg, den beiden Markgrafen von Ansbach und Kulmbach, dem neuen Herzoge von Wurtemberg Johann Friedrich, dem Markgrafen Georg Friedrich von Baden-Durlach und dem Fürsten Christian von Anhalt, dem oberpfälzischen Statthalter, am 4. Mai 1008 schon abgeschlossen worden, und zwar zunächst auf 10 Jahre, nicht gegen den Kaiser oder die Stände des Reichs, welche sich der Ordnung derselben gemäß erzeigt, sondern zur Garantie der Reichs- und Kreisver- fassung, zum Schutze ihrer Länder, zur Durchführung der gemeinsamen evangelischen, durch die Freiheiten der Stände und die Konstitutionen des Reichs gerechtfertigten Beschwerden und unter der ausdrücklichen Bestimmung, daß „dieser vertrauliche "Verein keineswegs durch ungleichen Verstand in den Religionspunkten gehindert" werden sollte. Der Kurfürst von der Pfalz wurde zum Direktor des Bundes in Friedenszeiten, der Markgraf Joachim Ernst von Ansbach zum Feldherrn, der Fürst Christian von Anhalt zu dessen Stellvertreter ernannt. Es folgten bald Einladungen an die auswärtigen Mächte, besonders Frankreich, England und die Generalstaaten zur Korrespondenz, an die noch übrigen protestantischen Reichsstände, Fürsten und Städte, zur wirklichen Teilnahme. Heinrich IV. mahnte den Landgrafen zur Entschließung. Aber Moritz, der an dem Kurfürsten von Sachsen noch keineswegs verzweifelte, ihm vielmehr zu seiner dem Kaiser kuud gegebenen Entrüstung über die schändliche Behandlung der evangelischen Stände in den österreichischen Landen von Herzen Glück wünschte und nicht nur Verpflichtungen gegen die Erbverbrüderten, sondern auch gegen seine Landstände hatte, bat wiederholt um die Vergünstigung eines Aufschubs 1 ). Wer mochte ihm das verdenken? So lange noch überhaupt ein Verständnis Hessen- Kassels mit Sachsen und den übrigen Hessen, sowie mit Brandenburg möglich war, konnte und durfte nicht der Landgraf, der nichts weniger als ein „eigensinniger Pedant" war, wie Ritter (Gesch. |der Union II", S. 155) ihn nennt, den Erbverträgen zuwider, so sehr er es für seine Person auch wünschen mochte, sich einseitig der Union anschließen. "War freilich ein Verständnis über die einzuhaltende Religionspolitik zwischen ihnen nicht mehr möglich, dann erheischte es allerdings die höhere Pflicht gegen die protestantischen Glaubensgenossen, nach bestem "Wissen und Gewissen selbständig zu handeln. 6. Kapitel. Vom Abschlüsse der protestantischen Union bis zum Anfange des dreissig- jährigen Krieges (1608—1618). Ein paar Monate nach der Gründung der protestantischen Union starb plötzlich der Kurfürst Joachim Friedrich von Brandenburg (18. Juli 1608). Sein Sohn Johann Sigismund (1608—1619) war ein verständiger und wohlwollender, wenn auch nicht immer rasch entschlossener Fürst. Dennoch sind durch ihn, unter Hessen- Kassels Beistande, zwei entlegene, gleichwichtige Provinzen dem brandenburgischen Staate zugeführt worden: Preußen und die Kleveschen Länder. Die hessischen Gesandten wußten schon ') Rommel, Gesch. von Hessen VII, S. 293 und 294. Vergl. den Brief des Landgrafen Moritz an Heinrich IV . von Frankreich vom 7. November 1608. 4 — 26 — 1603 bei der Beleknung Joachim Friedrichs die unerschwinglichen Forderungen des polnischen Oberlehnsherrn über Preußen herabzudrücken 1 ). Im Jahre 1616 vermittelte der von Gustav Adolf angegangene Landgraf ein Bündnis zwischen Schweden und Brandenburg, infolge dessen die Polen es nicht mehr wagten, die brandenburgische Succession in Preußen, nach dem Tode des blödsinnigen Herzogs Albrecht Friedrich, anzugreifen 2 ). Bald darauf bat Johann Sigismund, „im Begriffe, zur Bestrafung einiger durch Polen unterstützten Unruhestifter und Verbrecher einen Landtag in Königsberg zu halten, den Landgrafen zur Erhaltung mehreren Respekts, um Beistand und um Assistenz einiger Räthe oder Adelspersonen 3 ). Am 25. März 1609 war der geistesschwache Herzog Johann Wilhelm von Jülich, Kleve etc., dessen älteste Schwester Marie Eleonore mit dem Herzoge Albrecht Friedrich von Preußen vermählt war, zu Düsseldorf kinderlos gestorben. Bald darauf (am 1. April) schrieb der Kurfürst Johann Sigismund, welcher mit der Tochter der verstorbenen Herzogin Marie Eleonore vermählt war, aus Königsberg an den Landgrafen Moritz 4 ) und bat ihn, sich der brandenbnrgischen Erbschaft in den Jiilichschen Landen als erbverbrüderter Nachbar derselben und Freund des Hauses Brandenburg nach Kräften anzunehmen. Der Landgraf ging bereitwillig darauf ein, so daß der Kurfürst Johann Sigismund schon am 4. April herzlich dafür dankte. Jener begab sich bald darauf nach Dresden und Berlin, um mit den erbverbrüderten Fürsten von Sachsen und Brandenburg diese für alle Protestanten so hochwichtige Sache zu besprechen, während der Markgraf Ernst von Brandenburg im Auftrage seines kurfürstlichen Bruders, der wegen der preußischen Angelegenheiten nicht gut abkommen konnte, in Düsseldorf, der Kleveschen Residenz, die Rechte ihres Hauses wahren und der verwitweten Herzogin einen Kondolenzbesuch abstatten sollte. Wenn der Kaiser Schwierigkeiten machen würde, möge er sich an den Landgrafen Moritz wenden und jenem entgegenhalten, daß er nur im Auftrage seines Bruders, des Kurfürsten, handle, der ein wohl- hegrlindetes Erbrecht auf die Jülich-Kleveschen Lande habe, übrigens aber Sr. Majestät und dem Hause Österreich mit Land und Leuten, Leib und Blut ergeben sei. Indessen verständigte sich Johann Sigismund doch mit dem Pfalzgrafen Wolfgang Wilhelm von Pfalz-Neuburg, welcher als der Sohn der zweiten, aber noch lebenden Schwester (Anna) des Erblassers, trotz ihrer Verzichtleistung bei Eingehung ihrer Ehe, ein näheres Erbrecht zu haben glaubte, daß sie-bis zur endgültigen Entscheidung der Erbschaftsangelegenheit keinen Dritten sich in ihre Sache einmischen lassen wollten. Am 24. Mai verbot aber der Kaiser als oberster Richter und Lehnsherr jede gewaltsame und eigenmächtige Aneignung der erledigten Herzogtümer und forderte die Thronprätendenten auf, ihre Sache binnen 4 Monaten an den kaiserlichen Hof zu bringen. Der Landgraf befürwortete die brandenburgische Erbschaft bei den kaiserlichen Gesandten, dem Kurfürsten von Köln und den Jülichschen Ständen. .Ja, als er merkte, welche Pläne der Kaiser habe, der die erledigten Lehen einziehen oder dem • Erzherzoge Leopold, Bischöfe von Passau und Straßburg, zuwenden wollte, schlug er zu Homburg („an der Trabenden 1 ) Rommel, VII, S. 278. 2 ) Droysen, II, 2 S. 632. 3 ) Rommel VII, S. 346 4 ) Aus den Marburger Archivakten, den Jülichschen Erbfolgestreit betreffend. — 27 — Höhe") an der Bröl bei Gummersbach (in der Rheinprovinz, Regierungsbezirk Köln) 1 ) dem Pfalz- grafen und dem Markgrafen Ernst von Brandenburg, als dem Stellvertreter des Kurfürsten, vor, sich dahin zu einigen, daß bis zu einer rechtsgültigen Entscheidung einer dem anderen einstweilen die Administration der Erblande unter gewissen Bedingungen überließe, oder daß sie sich über eine alternative Verwaltung verständigten, oder „der Landesunion unabbrüchlich", der eine von ihnen der Kanzlei zu Düsseldorf, der andere- der zu Kleve vorstehen sollte. Da der Homburger Vergleich nicht zustande kam, betrieb der unermüdliche Landgraf einen neuen Vertrag zu Dortmund vom 31. Mai 1609, wonach die beiden Pürsten von Brandenburg und Pfalz-Neuburg, unbeschadet der Erbrechte anderer, bis zum rechtlichen Austrage ihres Streites, sich gemeinschaftlich in dem Besitze der Jülich-Kleveschen Länder behaupten und dieselben durch die Räte des verstorbenen Herzogs unter Zuziehung der Stände verwalten wollten. Seitdem unterzeichnete Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg alle seine Briefe an den Landgrafen Moritz mit den Worten: „E. L allezeit dienstwilliger getreuer beständiger und lieber Bruder bis in meinen Tod." Auch erklärte er, was der Landgraf für ihn gethan, sei dem Hause Brandenburg bisher von keinem Freunde geschehen. Anfangs trug der Pfalzgraf von Neuburg freilich Bedenken, daß der Kaiser als Oberlehnsherr in dem Vertrage ausgeschlossen würde und zu Schiedsrichtern des Erbstreites nur protestantische Fürsten vorgeschlagen wären, wodurch sich die katholischen Bürger der Erblande beschwert fühlen könnten, und wünschte deshalb die Entscheidung dem Reichskammergerichte in Speier übergeben zu sehen. Aber der Kurfürst von Brandenburg war dagegen. So wurde der Vertrag zu Dortmund von beiden Teilen angenommen und ausgeführt. Am 16. Juni 1609 dankten die Jülichscheu Stände dem Landgrafen Moritz für seine gütliche Vermittlung, wodurch „diesen betrübten Landen", wie es heißt, „verhoffentlich nunmehr keine vis armorum zu befahren". Aber Erzherzog Leopold von Österreich (Bischof von Straßburg u. s. w.) erhielt schon am 14. Juli die kaiserliche Vollmacht, als Prinzipalkommissar nach Jülich zu gehen und die erledigten Reichslehen in kaiserliche Sequestration zu nehmen. Leopold kam infolgedessen nach Jülich und befestigte alsbald die Stadt. In einem gemeinsamen Schreiben an den Landgrafen vom 21. August klagten schon der Markgraf Ernst von Brandenburg und Pfalzgraf Wolfgang Wilhelm, deren Übereinstimmung man hieraus ersieht, über die Gewalttätigkeiten des Erzherzogs zu Jülich, der dort ihre Wappen und Patente heruntergerissen habe und im Namen des Kaisers zu Gewaltmaßregeln schreiten zu wollen scheine, und fragten bei dem Landgrafen an, ob sie nötigenfalls sich auch einer Waffenunterstützung von ihm zu erfreuen hätten. Inzwischen (in den Monaten Juni und Juli) hatte der Landgraf die Vorwürfe des Hauses Sachsen wegen des Dortmunder Vertrages abzuwehren, welche er mit der Bemerkung erwiderte, daß ihm die Erbansprüche des erbverbrüderten Hauses Sachsen bisher nicht bekannt gewesen wären (wurde doch Kursachsen noch auf dem Dortmunder Nebenabschiede unter den protestantischen Schiedsrichtern genannt), daß er sie aber genau prüfen und sich künftig ihrer Erbverbrüderung gemäß verhalten wolle. Doch konnte er es nicht billigen, daß, wie er erst nachträglich erfuhr, Kurfürst Christian von Sachsen, von seinem Bruder Johann ') Vergl. Neumann, Geogr. des preufs. Staates 1868, S. 578, wonach es noch einen Ort „Drabenderhöhe" gibt. 4* — 28 — 'Georg bewogen, gegen den Eat seines anderen Bruders Johann Kasimir von Meißen seine Ansprüche bereits am 28. April 1609 dem Kaiser zur Entscheidung nach Prag geschickt hatte, ohne sich mit den erbverbrüderten Häusern Brandenburg und Hessen erst vorher verständigt zu haben. Auch der Pfalzgraf war noch im Oktober 1609 geneigt, die Entscheidung über die Erbangelegenheit dem Kaiser zu überlassen. Am 7. Oktober aber baten der Markgraf Ernst von Brandenburg und der Pfalzgraf Wolfgang gemeinschaftlich den Landgrafen um Geschütze, Munition und G-eldunterstützung gegen den Erzherzog Leopold, der nicht bloß durch Jesuitenprediger, sondern auch durch Gewalt die Lande am Rheine, der Ansicht des päpstlichen Nuntius gemäß, dem Kätholicismus unterwerfen wolle. Der Versuch einer gütlichen Verständigung mit dem Erzherzoge hatte keinen Erfolg. Auch eine Vermittlung zwischen Brandenburg und Sachsen, welche der Landgraf im September 1609 zu Annaberg und Torgau angestrebt hatte, war nicht zustande gekommen, weil Sachsen die Antwort auf die gemachten Vorschläge immer hinausschob. Dagegen wurden im Oktober durch eine Druckschrift die Ansprüche des Hauses Sachsen ausführlich und scharf dargelegt. Der Landgraf hatte am 25. September 1609 dem Kurfürsten von Brandenburg geraten, nebst den übrigen evangelischen Interessenten seine Sache den Katholiken gegenüber festzuhalten, der Union beizutreten, den Pfalzgrafen in sein Interesse zu ziehen und sich mit Sachsen abzufinden, zugleich aber sich zum Verteidigungskriege zu rüsten und sich der Hülfe Frankreichs, Englands, Dänemarks und der Generalstaaten zu vergewissern, ohne jedoch selber mit in den Krieg zu ziehen und die Streitsachen durch ein unparteiisches Gericht entscheiden zu lassen. Im Oktober 1609 traten endlich Landgraf Moritz und Kurfürst Johann Sigismund, unter ausdrücklichem Vorbehalte ihrer Erb Verbrüderung und Erbeinigung mit Sachsen, in die Union ein 1 ). In einem fürstlichen Gutachten vom 21. Januar 1610 ward dem Kaiser geraten, nichts gegen Brandenburg und Pfalz-Neuburg, als die wichtigsten Erben der . Jülichschen Lande, zu unternehmen, da hinter diesen Frankreich stehe, welches nur auf eine Gelegenheit warte, seine Grenzen bis zum Rheine auszudehnen, wie man aus der kürzlich gesehenen Einverleibung der deutschen Bistümer Metz, Toul und Verdun deutlich ersehe. Aber der Kaiser, an sich schon der Union nicht hold, wurde von verschiedenen Seiten gedrängt: von der Geistlichkeit, namentlich von dem päpstlichen Nuntius, von den Erzherzögen, von dem Reichshofrate, der die Selbstentscheidung Brandenburgs und Pfalz-Neuburgs für eigenmächtiges Eingreifen in die Reichsjustiz hielt, von Sachsen, das sich mit diesen nicht verständigen wollte. Schon drohten kaiserliche Mandate mit der Acht und Aberacht, und sächsische Mitteilungen sprachen von einer Exekution gegen den Kurfürsten von Brandenburg. Auf die Hülfe der Union konnte derselbe nicht rechnen; denn diese wollte sich in so gefährliche Unternehmungen nicht einlassen. Man habe, sagte man, nur die Gebiete der Teilnehmer zu verteidigen, nicht neue Gebiete zu erwerben. Bei diesem Stande der Dinge setzte sich der Landgraf in Verbindung mit Heinrich IV. von Frankreich als der einzigen Macht, die imstande war, der spanischen und kaiser- l ) Rommel VII, S. 305. f — 29 — liehen Politik die Spitze zu bieten. Heinrich IV. hielt den Zeitpunkt für günstig, durch Unterstützung der Protestanten in Deutschland die habsburgische Macht zu brechen und so einem großen Religionskriege zuvorzukommen. Er schickte Truppen an den Rhein, um die Österreicher aus den Jülichschen Landen zu vertreiben, und war gerade im Begriffe, zu seiner Armee abzureisen, als er, mit großen Plänen über die Umgestaltung Buropas beschäftigt, in der schmalen Rue de la Ferronnerie zu Paris am 14. Mai 1610 durch Ravaillac ermordet wurde. Die Jesuiten freuten sich über diesen neuen Königsmord; ja der spanische General Spinola soll sogar schon vor der Unthat geschrieben haben: „On fera la guerre en coche 1 ). Niemand aber war betrübter über dieses Ereignis als der Landgraf, wie seine Briefe an Villeroy, Sillery, Bouillon und Sully beweisen. Der Kampf zwischen dem Erzherzoge Leopold und den Jülichschen Prätendenten, Brandenburg und Pfalz-Neuburg, hatte zwar bereits begonnen, dennoch gab man sich alle Mühe, einem europäischen Kriege vorzubeugen. Noch am 15. Mai 1610 waren beide Parteien durch die in Prag versammelten geistlichen Kurfürsten, die Erzherzöge von Österreich und den Landgrafen Ludwig von Hessen-Darmstadt, welche zugleich Köln als neutralen Konventsort zur gegenseitigen Verständigung vorschlugen, aufgefordert worden, die Waffen niederzulegen und die kaiserliche Entscheidung abzuwarten. Am 31. Juli 1610 erließ Kurfürst Christian II. von Sachsen aus Prag ein gedrucktes -Schreiben an die Jülichschen Landstände, worin er ihnen mitteilte, daß S. Majest. der Kaiser ihn (den Kurfürsten von Sachsen) als den rechtmäßigen Successor mit den Jülichschen Landen insgesamt belehnt und in Lehnpflicht genommen habe. Es werde auf Grund dessen gehofft, daß die Bewohner der Jülichschen Lande dem Folge leisteten und „alle widrigen zumutt: und einbildungen ablehnen" werden, wogegen ihnen ihre alten Privilegien, Freiheiten und Religionsübungen zugesichert würden. Der Landgraf, vom Kurfürsten von Brandenburg um Hülfe gegen Sachsen, welches sich der katholischen Liga anschließen wollte 2 ), angegangen, verweigerte zwar dieselbe wegen seiner nahen Beziehlingen zum Hause Sachsen, die ihm nicht erlaubten, aus seiner Vermittlerrolle herauszutreten, verbürgte sich aber, nachdem er selbst schon 80,000 Gulden für die Union gezahlt hatte, für eine Anleihe von weiteren 80,000 Gulden, welche die Union bei der Stadt Nürnberg machte 3 ) (21. Oktober 1610), um nach Eingehung eines Waffenstillstandes die Truppen zu entlassen. Am 1. September 1610 waren mit französischer, niederländischer und englischer Hülfe die Truppen Leopolds aus der Festung Jülich vertrieben und die Jülichschen Lande den Fürsten von Brandenburg und Pfalz-Neuburg übergeben worden. Schon rüsteten der Erzherzog Leopold und die Liga von neuem, als, hauptsächlich durch Vermittlung des Landgrafen, zwischen der Liga und der Union, die beide an Geld erschöpft waren, jener Waffenstillstand zustande kam. Aber damit war der Jülichsche Erbfolgestreit noch nicht entschieden. Man ■hatte nur vorerst verhütet, daß die Jülichschen Lande durch Gewalt an das Haus Habsburg fielen. Wer sie nun erhalten sollte, war noch eine offene Frage. ') Kommet VII, S. 311. 2 ) Rommel VII, S. 312. 3 ) Bommel VII, S. 314. — 30 — Von allen Seiten, auch von dem Landgrafen und den auswärtigen Mächten, war dem Kurfürsten von Brandenburg geraten worden, sich mit Kursachsen zu verständigen. Dies geschah durch den Vertrag zu Jüterbock (März 1611), wo durch Vermittlung des Landgrafen Sachsen, unter günstigen Bedingungen für die possidierenden Fürsten, in den Mitbesitz der Jülichschen Lande aufgenommen wurde. Hiermit war jedoch der Pfalzgraf wieder nicht einverstanden, es sei denn, daß ihm Kursachsen zur Administration dei Kurpfalz verhelfe, welche nach dem Testamente des jüngst verstorbenen Kurfürsten Friedrich IV., mit Übergehung des alten lutherischen Pfalzgrafen Philipp Ludwig von Neuburg, der reformierte Pfalzgraf Johann IL von Zweibrücken als Vormund des minderjährigen Kurprinzen verwalten sollte. Drei Monate nach dem Jiiterbocker Vergleiche starb Kurfürst Christian II. von Sachsen. Ihm folgte sein energischer Bruder Johann Georg. Nachdem die vom Kaiser Matthias angeordnete Erfurter Besprechung (Januar 1G13) über die Jülichsche Successionssache an dem Ausbleiben des Kurfürsten von Brandenburg gescheitert war, welcher eine so wichtige Angelegenheit nicht von fanatischen Katholiken, wie Maximilian von Baiern und der Graf von Zollein waren, mitentschieden wissen wollte, hoffte der junge Pfalzgraf durch die Ehe mit einer Tochter des Kurfürsten von Brandenburg zum Ziele zu kommen. An der kurfürstlichen Tafel aber soll er durch seine Forderung, daß die brandenburgischen Ansprüche auf Jülich die Mitgift der jungen Prinzessin sein sollten, den Kurfürsten so sehr gereizt haben, daß dieser, sich vergessend, ihm an offener Tafel eine Ohrfeige gegeben habe 1 ). Hierauf vermählte sich der Pfalzgraf mit einer Schwester der Herzogs Maximilian von Baiern und ging zugleich zur katholischen Religion und zur Liga über. Er trat nun in den Jülichschen Landen anders auf. Man merkte, daß er Händel mit Brandenburg suchte. Er beschwerte sich, daß nach dem Tode des Markgrafen Ernst von Brandenburg,, der in der Blüte der Jahre zu Berlin gestorben war (Frühjahr 1613), ohne seines (des Pfalzgrafen) Vorwissen der junge Kurprinz Georg Wilhelm zum brandenburgischen Statthalter ernannt worden sei, sowie „daß gewisse Erlasse ohne beiderseitige Unterschrift veröffentlicht worden seien". Im Hintergrunde stand Spinola mit den Spaniern. Auch die Liga erhielt durch den Pfalzgrafen neuen Eifer. Endlich brachte der Landgraf Moritz, der die Höfe von Dresden und Berlin persönlich besuchte, eine Zusammenkunft aller Fürsten von Sachsen, Brandenburg und Hessen zur Erneuerung der alten Erbverträge in Naumburg zustande (März 1614). Die Erbeinigung* und die Erbverbriiderung von 1614 sind gleichlautend mit denen von 1587, von welchen oben die Rede war, nur daß sie jetzt auf ewige Zeiten abgeschlossen wurden. Am 1. April erneuerten außerdem noch Sachsen und Hessen ihre alte Erbverbrüderung. So war der Bund der drei angesehensten norddeutschen Staaten zwar erneuert; aber zum Eintritte in die Union konnte Sachsen trotz der Gefahren, welche der protestantischen Sache drohten, doch nicht bewogen werden, teils aus Abneigung gegen den Calvinismus, teils aus Anhänglichkeit an die Politik des Kaisers, von welchem allein es sein und Deutschlands Heil erwartete, teils wegen seiner Jülichschen Interessen. Trotzdem beschloß man auf dem ') S. Droysen, Gesch. der preufs. Politik II, 2 S. 504, hält jedoch die Erzählung für eine Fabel- — 31 — Unionstage zu Heilbronn (14. September 1614), Sachsen noch einmal zum Eintritte in die Union ■einzuladen; aber wieder vergeblich. Der körperlich und geistig entnervte Kaiser Matthias wurde immer mehr das Werkzeug der das ganze österreichische Haus beherrschenden Jesuitenpartei und willigte ein, daß sein von Jesuiten erzogener und geleiteter Vetter Ferdinand von Steiermark sein Nachfolger in Böhmen und Ungarn, sowie auf dem Kaiserthrone wurde. Selbst protestantische Fürsten, wie der Kurfürst von Sachsen und der Landgraf Ludwig von Hessen-Darmstadt, wurden für diesen Plan gewonnen. Kurbrandenburg trat zwar, da es den immerwährenden Geldforderungen zur Zeit seiner eigenen Not und Verlegenheit nicht gerecht werden konnte, von der Union zurück (1617), blieb aber in vertrauter Korrespondenz mit den Mitgliedern derselben, namentlich mit dem Landgrafen Moritz, der den Kurfürsten nicht nur mit seinem Rate zu unterstützen fortfuhr, sondern ihn auch in ein engeres Bündnis mit dem durch seine Kriegsthaten gegen Dänemark, Polen und Rußland schon berühmt gewordenen Könige Gustav Adolf von Schweden brachte und ■des letzteren Vermählung mit der brandenburgischen Prinzessin Marie Eleonore vermittelte. An eine thätige Hülfe konnte der damals von seinen eigenen Ständen und von Darmstadt bedrängte Landgraf gar nicht denken, aber er förderte durch seinen Rat und seinen Einfluß doch das brandenburgische Interesse, wie und wo er nur konnte. Am Rheine standen die Truppen der Spanier und der Niederländer noch unthätig einander gegenüber, da der Kaiser die Thronprätendenten nach Wien beschieden hatte und die Staaten den Waffenstillstand mit Spanien nicht brechen wollten. So blieb es vorerst bei dem Vertrage zu Xanten, bis die unausbleiblichen Kriegswirren zwischen Spaniern und Holländern die Jülichschen Stände veranlaßten, sich an den Kaiser zu wenden, der durch Tilly die rheinischen Lande sequestrieren ließ 1 ). Im fernen Böhmen waren inzwischen Unruhen ausgebrochen, welche nach und nach ganz Deutschland, ja ganz Europa in Aufregung brachten und das Signal zum Ausbruche des greulichsten aller Religionskriege wurden. Kurz nachher (23. Dez. 1619) starb Kurfürst Johann Sigismund von Brandenburg, mit welchem Landgraf Moritz stets in dem engsten und herzlichsten Verhältnisse gestanden hatte. Wie über unser ganzes deutsches Vaterland, so kamen auch über Brandenburg und Hessen durch den dreißigjährigen Krieg gar trübe und traurige Zeiten, welche alles, was die Vorfahren mit Mühe aufgebaut hatten, wieder vollständig vernichtet haben würden, wenn dem Kurstaate nicht im großen Kurfürsten und der Landgrafschaft Hessen-Kassel nicht in der ihm nahe verwandten großen Landgräfin Amalie Elisabeth die rechten Retter in der Not erschienen wären. Resultat. Die politischen Beziehungen zwischen den Staaten Brandenburg und Hessen-Kassel bis zum Jahre 1618, welche in jenen Zeiten noch ganz mit denen ihrer Fürsten zusammen- ') Droysen II, 2 S. 640 und 641. — 32 — fallen, beginnen, wie wir sahen, eigentlich erst mit der Thronbesteigung der Hohenzollern (1415) und sind aus den persönlichen Verhältnissen der beiden verschwägerten Fürstenhäuser zur Zeit der Burggrafen Friedrich V. und VI. von Nürnberg in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts hervorgegangen. Aus den Familienverbindungen entstanden Staatenbündnisse, welche durch die Erbverträge ihre Sanktion erhielten und je nach der Stellung der Fürsten zu den großen Fragen ihrer Zeit bald lockerer, bald fester wurden. Durch Sachsens Vermittlung wurde Kurbrandenburg in die Erbverbrüderung zwischen Sachsen und Hessen aufgenommen (1457), und seit jener Zeit wurde bei allen wichtigen Staatsaktionen an die Erbverträge erinnert. Sie sind es, welche bis zur Reformation den Hauptbeweggrund gemeinsamen Handelns abgaben. Die religiöse Differenz der auch sonst so verschiedenen Fürsten Brandenburgs und Hessen-Kassels während des 16. Jahrhunderts konnte nicht ohne Einfluß auf ihre Politik und ihre politischen Beziehungen bleiben. Ein so zäher Katholik wie Joachim I. konnte mit einem Philipp dem Großmütigen, und ein in allem so schwankender Fürst wie Joachim II. konnte mit einem so festen und entschiedenen Wilhelm dem Weisen von Hessen nicht harmonieren,, wie andererseits dieser hochbegabte und aufgeklärte Landgraf, ein philosophischer Kopf in des Wortes bester Bedeutung, von einem so kurzsichtigen und in seine lutherische Orthodoxie so verrannten Kurfürsten, wie Johann Georg von Brandenburg, wenig verstanden wurde. Während dieser Zeit der religiösen Differenzen waren wieder die Erbverträge es besonders gewesen, welche das alte Band zwischen den beiden Fürstenhäusern erhalten und befestigt haben. Unter Joachim Friedrich begann das Verhältnis Brandenburgs zu Hessen-Kassel wieder freundschaftlicher zu werden, bis es unter Johann Sigismund und dem Landgrafen Moritz den Kulminationspunkt erreichte. Die Seele ihres gemeinschaftlichen Handelns war, wie die Akten zeigen, Landgraf Moritz, der dritte hochbegabte hessische Fürst seit dem Beginne der Reformation. Er unterstützte den Kurfürsten Johann Sigismund in seiner auswärtigen Politik, er bewog ihn, zur reformierten Kirche überzugehen und in die Union einzutreten, er brachte ihn in Beziehungen zu Heinrich IV. von Frankreich und zu Gustav Adolf von Schweden, er trieb ihn an, gemeinschaftliche Sache mit denen zu machen, welche mit der kaiserlichen Politik unzufrieden waren, und auf der Hut zu sein gegen die „Praktiken" der Jesuiten und der Spanier. Wer in jenem Jahrhunderte von der Reformation bis zum dreißigjährigen Kriege (1517—1618), die Führerrolle unter den drei erbverbrüderten Staaten in Deutschland gespielt hat, dürfte hiernach kaum zweifelhaft sein. Erst in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ist dies anders geworden. Da stieg Brandenburg durch den großen Kurfürsten zu einer Höhe hinan, auf welcher es das kleine Hessen-Kassel natürlich weit hinter sich ließ. Aber neidlos hat letzteres Brandenburgs resp. Preußens Bestrebungen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts unterstützt, wo Hessens letzter Kurfürst sich vom alten Bundesgenossen trennte, um sich zu seinem eigenen Schaden ganz an Österreich anzuschließen. — 32 — fallen, beginnen, wie wir s?*"™— 1 und sind aas den persön Zeit der Burggrafen Fried Kunderts hervorgegangen, durch die Erbverträge ihr großen Fragen ihrer Zeit Durch Sachsens Sachsen und Hessen aufgei aktionen an die Erbverträj weggrund gemeinsamen Die religiöse I Hessen-Kassels während d ihre politischen Beziehunge Philipp dem Großmütigen, mit einem so festen und wie andererseits dieser hoc Wortes bester Bedeutung, verrannten Kurfürsten, wi<| Während diese besonders gewesen, welche! befestigt haben. 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