Lehrplan für den lateinischen Tjnterricht auf dem Realgymnasium zu Elberfeld, auf Grund der Beschlüsse der FacJikouferenz bearbeitet V, Kiy, Oberlehrer. 2. Beilage zum Oster-Programm 1887. 1887. Progr. Nr. 446. Gedruckt bei Sam. Lucia in ElberMd. iL 0 Û8&) 0 f/, *r c - % I. Allgemeine Bestimmungen. 1. Unter Anerkennung der Unzulänglichkeit der augenblicklich benutzten lat. Lehrbücher, namentlich des Quintakursus von Spies s wird vorläufig von # der Einführung neuer Bücher abgesehen, weil auf der letzten Rheinischen Direktorenkonferenz die Ausarbeitung einer lat. Grammatik sowie sich daran anschliessender Übungsbücher, wie solche den Lehrzielen eines Realgymnasiums entsprechen, in Aussicht gestellt ist. 2. Als Lehrbücher verbleiben die lat. Schulgr. von Siberti- Meiring und Spiess, Übungsbücher in vier Stufen. 3. Die Benutzung des Auszugs aus der Sibertischen Gr. xon Spiess ist nicht gestattet. 4. Sämtliche Schüler dürfen sich künftig für die Lektüre nur die neuen Teubnorschen Ausgaben der lat. Autoren ohne Anmerkungen zum Schulgebrauche anschaffen. Ausgenommen ist Caesar, de b. Gallico von Reinhard und die Ausgabe des Nepos von Crecelius nebst Wörterbuch. 5. Die Wörterbücher von Heinichen und Ingerslev werden empfohlen," für die Cäsarlektüre auch die Kampeschen Karten. (Descriptiones noblissimorum apud classicos locorum. Gotha, Perthes.) 6. Die Auswahl der durch die neuen Lehrpläne vom 31. März 1882 vorgeschriebenen lat. Schriftsteller ist genau zu berücksichtigen ; d. h. die Lektüre des Curtius in O II. ist nicht gestattet. 7. Bei Beginn der Lektüre eines jeden lat. Schriftstellers findet eine Einführung der Schüler in dieselbe durch Präparation in der Klasse unter Anleitung des Lehrers statt. 8. Für die lat. Rechtschreibung sind massgebend die neusten Ausgaben der Übungsbücher von Spiess. 9. Die Schüler werden in allen Klassen daran gewöhnt, die Quantität der Endsilben bei der Aussprache genau zu beobachten. Für ' die Aussprache des c und ti gelten die bisher üblichen Kegeln. 10. Die Genusregeln werden in der von der Fachkonferenz festgestellten abgekürzten Form gelernt und so — übereinstimmend in allen Klassen wiederholt. (Anhang I.) 11. Bei den mündlichen Übungen im Deklinieren und Konjugieren müssen die Schüler der unteren Klassen im allgemeinen bei allen Formen die deutsche Bedeutung mitsprechen. 12. Die Einübung der Deklinationen und Konjugationen durch Paradigmenschreiben ist nicht gestattet. II. Die Lehrpensa der einzelnen Klassen. Sexta. Für den ersten Unterricht empfiehlt sich etwa folgende Methode : Wie im Deutschen wird auch hier nicht mit dem einzelnen "Worte, sondern mit dem einfachen Satze"begonnen; dabei werden die grammatischen Übungen in die engste Verbindung mit der Lektüre gebracht. In der ersten lat. Unterrichtsstunde liest der Lehrer den ersten Satz aus dem Übungsbuche vor, übersetzt denselben unter Erklärung der Bedeutung der einzelnen Wörter und lässt denselben von mehreren Schülern nachübersetzen; ebenso wird der zweite, dritte Satz u. s. w. behandelt, bis die ganze Klasse imstande ist, das erste lat. Stück richtig lat. zu lesen und zu übersetzen. Nachdem der Lehrer sich überzeugt hat, dass den Schülern die lat. Bezeichnungen und Bedeutungen der gr. termini, wie Casus, Numerus und dergl. hinreichend bekannt sind, macht derselbe auf die Formenunterschiede der einzelnen Wörter aufmerksam. Die Endung „a" bezeichnet den Nominativ des Singular. z. B. penna, aqua, terra. Die Endung „ae" bezeichnet den Nominal des Plur. z. B. puellae, alae; aber „ae" bezeichnet auch den Genetiv des Sing, „arum" ist die Endung des Gen. Plur., „as" des Accusativ. Plur. u. s. w. Dabei kommt dem Schüler wohl zu statten, dass er die Bedeutungen der einzelnen Wörter kennt und sie auch im Zusammenhange zu übersetzen versteht. Jetzt ist ein fester Punkt gewonnen, auf welchen der Lehrer hei dem ersteD gr. Unterricht zurückgehen kann. Nachdem derselbe in der zweiten Stunde die Überzeugung gewonnen hat, dass den Schülern das Durchgenommene gegenwärtig ist, geht er in der Schule an die Einübung des Präs. Ind. von esse und der ersten Deklination. Neben dem Paradigma der Gr. wird auch terra, regina u. s. w., d. h. alle jene Wörter dekliniert, welche in dem betreifenden Stücke vorkommen. Der Lehrer schreibt dieselben zunächst an die Tafel und zwar so, dass der Schüler schon hier Stamm und Endung unterscheiden kann; er spricht die einzelnen Wörter vor, und die Schüler wiederholen dieselben, so dass die häusliche Arbeit vorerst sich nur auf eine Wiederholung des in der Schule Gelernten beschränkt. Jetzt erst kann die .Übersetzung aus dem Deutschen in das Lateinische begonnen werden; es wird dabei ganz ebenso verfahren. Dem Verständnis ist hier aber schon vorgearbeitet; der Schüler kennt den grösseren Teil der Vokabeln aus der Übersetzung ins Lat. oder aus den Deklinationsübungen; er kennt ferner die Bedeutung der Flexionsendungen und kann deshalb der Übersetzung des Lehrers weit leichter folgen. Damit dem Schüler das zeitraubende Aufsuchen der Vokabeln erspart bleibe, empfiehlt es sich, dass in Sexta die für jedes Stück erforderlichen Vokabeln von dem Lehrer vorher bezeichnet werden. Wenn das ganze Kapital durchübersetzt ist, muss der Schüler die Vokabeln nach dem alphabetischen Verzeichnis des TJebungsbuches zu Hause repetieren. Das zweite Kapitel wird nun in ähnlicher Weise eingeübt und die zweite Deklination nebst eram gelernt. Bei Kapitel 3. geht der Lehrer auch schon auf das Verhältnis von Subjekt und Prädikat, auf die Unterschiede der Genera und Numeri näher ein; der Schüler lernt den Unterschied von Ferrum est durum Ager est longus Oculi amici mei sunt nigri. Wie lange der Lehrer diese Art des Unterrichts fortsetzt, hängt lediglich von dem Material ab, aus welchem die Klasse besteht. Fähiger! Schülern ist selbständige Arbeit früher zuzumuten, als minder befähigten. Immerhin ist es notwendig, dass möglichst langsam vorgegangen werde. Jede Übereilung gerade in dem — 6 ]at. Unterrichte der Sexta kann für die ganze Schullaufbahn einzelner Schüler verhängnisvoll werden. Die Lektüre umfasst die ersten 19 Kapitel des Übungsbuches von Spiess, davon im ersten Tertial etwa 11—13 Kapitel, in den beiden folgenden der Rest. Demgemäss begrenzt sich, auch das grammatische Lehrpensum. Von besonders schwierigen Sätzen kann abgesehen werden. Die einzelnen Kapitel sind, in grösseren Abschnitten zusammengefasst, möglichst oft zu wiederholen; nur so gelangt der Schüler dazu, sich die Vokabeln fest einzuprägen. Die häuslichen Exercitia beginnen erst in der zweiten Hälfte des ersten Tertiais (wöchentlich 1) und beschränken sich auf die Wiedergabe einzelner in der Schule eingeübter Sätze. Das Gelernte wird ausserdem durch zahlreiche Extemporalien in der Schule befestigt, wozu aber auch nur möglichst einfache Sätze verwendet werden müssen. Quinta. Zunächst wird hier der Sextakursus von Spiess im ersten Tertial beendigt. Der Unterschied von Adjectiv und Adverb ist besonders hervorzuheben und an Beispielen zu zeigen. Lektüre: Übungsbuch für Sexta, Kap. 20 bis zum Schluss. Im zweiten Tertial folgt dann zunächst die Repetition und Erweiterung des ganzen Pensums der Sexta. Die Regeln über die Flexion der Wörter der dritten Deklination giebt Anhang IL Die Hauptaufgabe der Quinta ist die unregelmässige Formenlehre, namentlich die Erlernung und Einübung der wichtigsten unregelmässigen Verba. Bei dem Abfragen derselben darf der Lehrer sich nicht mit der Angabe der vier Stammzeiten begnügen, sondern muss sich überzeugen, ob der Schüler auch imstande ist, schnell einzelne Formen, wie capies, ceperis, caperis, capieris, capturum esse, capi u. s. w. zu bilden. Welche Verba aus- zuschliessen sind, giebt Anhang III. Lektüre: Übungsbuch von Spiess für Quinta, Kap. 1—11. Wöchentlich ein Exercitium oder Extemporale. Das erstere kann vorher in der Klasse durchgenommen werden. Quarta. Im ersten Tertial wird hier zunächst die Formenlehre beendigt. Davon blieben der Quarta vorbehalten die Verba anómala und defectiva. Hieran schliesst sich eine nochmalige Wiederholung — 7 der Formenlehre. Dann wird der Acc. c. Inf., der Abi. abs., die Participialkonstruktion und die periphrastische Konjugation eingeübt, da ohne Kenntnis derselben die Lektüre des Ncpos gar nicht vorgenommen werden kann. Die Lektüre umfasst die Kapitel 12—19 des ersten Abschnitts und die Kapitel 1—9 des zweiten Abschnitts aus dem Übungsbuche von S pies s für Quinta. Beginnt der Kursus im Herbst, so muss dieses Pensum doch in seinem ganzen Umfange behandelt werden, wenn die Durchnahme desselben auch noch einige Wochen des zweiten Tertiais (Januar) beansprucht. Sonst beginnt im zweiten Tertial die Syntaxis casuum nach der Schulgr. von Siberti-Meiring in 4 wöchentlichen Stunden. Zu behandeln sind davon die Hauptregeln (das gross Gedruckte) von Kapitel 82—87, ausserdem die Anmerkungen § 409, 428 ; 429, 431 b. Anm. tjj 435. . Folgende Beispiele sind zu memorieren: § 396. Ea est iucundissima amicitia, quam similitudo morum coniugavit, § 405. Utrum maior est sol, an minor, quam terra. § 410. Nemo fit casu bonus. § 416. Miltiades non videbatur pos.se esse privatus. § 419. Fortes fortuna adiuvat. Mortem effugere nemo potest. Tempus me deficit. § 422. Me miseret illius senis. Übungsbuch von S pies s für IV. Wöchentlich 1 Exercitium oder Extemporale. Die Lektüre umfasst in drei wöchentlichen Stunden eine Auswahl aus Nepos, und zwar soll mit folgenden Lebensbeschreibungen je nach Vorschlag des betreffenden Lehrers gewechselt werden. Miltiades, Themistocles, Cimon r Epaminondas, Pclopidas, Aristides Pausanias, Alcibiades, Agesilaus, Hannibal. Der Schüler wird in die Lektüre des Nepos durch eine Präparation in der Schule unter Anleitung des Lehrers eingeführt, — und zwar solange, bis letzterer die Überzeugung hat, dass die häusliche Präparation dem Schüler nicht mehr zu schwierig ist. Nach absolvierter Übersetzung eines Kapitels oder Abschnitts muss jetzt auch genauer auf den Inhalt eingegangen und derselbe von dem Schüler in klarer, kurzer Fassung angegeben werden. Häufige Wiederholungen grösserer Abschnitte sind durchaus notwendig. Untertertia. Das grammatische Pensum umfasst die Kasuslehre, die Lehre von den Temporibus und Modis. (Kap. 88—95 der Gr.) Davon wird im ersten Tertial in 3 wöchentlichen Stunden etwa der Dativus und Genetivus absolviert. Auch hier beschränkt sich der grammatische Stoff wie in O III. auf die HauptregeJn (das gross Gedruckte). Dazu treten folgende Anmerkungen: § 451 (in den alt. Auflagen §§ 446 u. 447), 469, 472, 479, 480, 494, 497 bis mortis, 506, 513a, 532, 536, 553. Die Regel § 461 fällt weg, obgleich gross gedruckt. Die einzelnen Regeln werden, bevor die Schüler sie lernen, durch mündliche Übersetzung kleiner vom Lehrer gegebener Sätze eingeübt ; auch können dazu einige der in der Grammatik angeführten Sätze benutzt werden. Ausserdem werden die betreffenden Stücke aus dem Übungsbuche von Spiess für Quarta je nach Wahl des Lehrers übersetzt und zwar teils mit, teils ohne häusliche Vorbereitung. Kap. 95 d. Gr. ist zu lernen, aber nur durch wenige mündliche Beispiele einzuüben. Alle diejenigen Sätze aus dem Übungsbuche werden weggelassen, welche noch weitere als die oben angeführten Anmerkungen behandeln. Am Schlüsse des Jahres wird das gr. Pensum d. IV. u. U. III. repetiert. Folgende Mustersätze sind zu memorieren: § 450. Germani a parvulis labori ac duritiae student. § 457. Deus animum cir- cumdedit corpore. § 466. Magno malo est hominibus avaritia. § 467. Caesar quinqué cohortes castris praesidio reliquit. § 490. Homo improbus aliquando cum dolore flagitiorum suorum recor- dabitur. § 499. Clodii intererat, Milonem interire. Magni interest mea, una nos esse. § 510. Agesilaus fuit claudus altero pede. § 515. Mihi opus est libris. Libri mihi opus sunt. § 516. Plu- rimis maritimis rebus fruimur atque utimur. § 554. Cares, qui Lemnum incolebant, resistere ausi non sunt atque ex insula de- migrarunt. § 558. Donec eris felix, multos numerabis amicos § 562. Ut sementera feceris, ita metes. § 573. Non odio permo- tus sum, quo debeo sed misericordia. 5 577. Quidquid id est, timeo Dañaos et dona ferentes. § 578. Veniet tempus mortis, et quidem celeriter, sive retractabis, sive properabis. Wöchentlich 1 Exorcitium oder Extemporale. Der Übersetzungsstoff kann entweder aus dem Übungsbuche genommen oder von dem Lehrer aus der Lektüre in freier Bearbeitung unter Anschluss an die Gr. gegeben werden. Die Lektüre umfasst im ersten Tertial eine Auswahl aus den vorher angegebenen und in IV. noch nicht gelesenen Lebensbeschreibungen des Nepos. Im zweiten Tertial beginnt alsdann ! 9 — die des gallischen Krieges von Caesar. Hier kann als Einführung in die Cäsarlektüre passend das dritte Buch benutzt werden. Die Behandlung erfolgt wie in IV. ; doch sind die schwierigeren Stellen auch später noch vor der häuslichen Präparation in der Klasse zu besprechen. Obertertia. In dieser Klasse findet die Grammatik (3 St.) ihren vorläufigen Abschluss. Kap. 96 bleibt der U. IL vorbehalten. Die Regeln über die Konjunktionen (utinam bis antequam) §§ 605—612 werden zwar in O III. gelernt, aber nur durch wenige Beispiele eingeübt. Die Oratio obliqua wird nur als erweiterter Acc. c. Inf. behandelt und in der Cäsarstunde eingeübt. Die Gr. schliesst ab mit dem Genet, gerundii. § 768. Auch sonst werden nur die wichtigsten Regeln (das gross Gedruckte) und folgende Anmerkungen gelernt: § 589, 1., 595, 602, 619, 660, 661, 672, 683. , In das erste Tertial fallen die Kap. 97, 98, 99 u. 100. Die Einübung erfolgt wie in Ulli. Folgende Sätze sind zu memorieren: § 587. Legum idcirco servi sumus, ut liberi esse possimus. Atticus ita vixit, ut universis Atheniensibus mérito esset carissimus. Ut desint vires, tarnen est laudanda voluntas. Nemo prudes punit, quia peccatum est, sed ne peccetur. § 593. Timebam, ne evenirent ea, quae acciderunt. Omnes labores te excipere video ; timeo , ut sustineas. § 596. Ager non semel aratur, sed novatur et iteratur, quo meliores fetus possit et grandiores edere. § 598. Nunquam accedo, quin abs te abeam doctior. § 631. Tyrrhus ad Romanos legatum misit, qui pacem aequis condicionibus peteret. § 632. Li- vianae fabela non satis dignae sunt, quae iterum legantur. § 648. Turpe est, mendacem esse. § 702. Gaudeo, quod te interpellavi. § 734. Caesar Alexandria potitus regnum Cleopatrae dedit. §. 739. Venit ad me clamitans. §. 740. Romani Graecis, non rogati, ultro adversus tyrannum Nabin offerunt auxilium. Wöchentlich 1 Exercitium oder Extemporale wie in U III. x\m Schlüsse des Schuljahrs Repetition der ganzen Syntax. — Als Lektüre (3 St.) dient abwechselnd das IL oder IV. Buch von Caesars gallischem Kriege. Untersekunda. Das gi'. Pensum umfasst in 2 wöchentlichen Stunden die Wiederholung und Ergänzung von Kap. 82—96 der Grammatik. Da Kap. 96 in U III noch gar nicht durchgenommen ist 7 so ist 10 — hier besonderes Gewicht darauf zu legen. Jetzt sind alle Anmerkungen mitzulernen und die Regeln wie in III einzuüben. (TJebungsbuch von Spiess für Tertia). In das erste Tertial fällt die Durchnahme der Kap. 82—89, etwas weniger in den B.-Klassen. Folgende Sätze sind zu memorieren. § 894. Hunc hominem vidi iuvenes. Hüne hominem vidi iuvenem. § 395. Senatus frequens convenit. § 398. Yestra quae dicitur vita mors est. § 441. Archias poeta Antiochiae natus est, celebri quondam urbe et copiosa. § 546 a. Ut quisque vir est optimus, ita difficillime alios esse improbos suspicatur. § 560 u. ff. *J Non dubito, quin futuram sit, ut hanc artem discas. Non dubitabam, quin futurum sit, ut hanc artem disceres. Non dubito, quin futurum sit, ut haec ars a te discatur. Non dubitabam, quin futurum esset, ut haec ars a te disceretur. Adfirmo tibi, si mihi scribas, me magnopere gavisurum. Adfirmabam tibi, si mihi scriberes, me magnopere gavisurum. Non dubito, quin futurum sit, ut scripseris. Non dubitabam quin futurum esset, ut scripsisses. Adfirmo tibi, si mihi scripseris, me magnopere gavisurum. Adfirmabam tibi, si mihi scripsisses me magnopere gavisurum. § 569. Satis mihi multa verba fecisse videor, quare esset hoc bellum genere ipso necessarium, magnitudine periculosum. § 577. Membris utimur prius, quam didicimus, cuius ea utilitatis causa habeamus. § 579. Hie quaerat quispiam, cuiusnam causa tantarum rerum mölitio facta sit. § 580. Quis dubitet, quin in virtute divitiae sint. Nescio an amicus iam venerit. § 583. Con- tumeliis eum onerasti, quem patrie loco, si ulla in te pietas esset, colère debebas. Conclave illud, ubi Deiotarus erat mansurus, prosima nocte corruit. Quis dubitat, quin, si Saguntinis tulissemus opem, totum in Hispaniam aversuri bellum fuerimus. § 584. Quam quisque norit artem, in hac se exerceat. Amemus patriam, pareamus senatui, consulamus bonis. § 586. Valerius cotidie cantabat ; erat enim scenicus: quid faceret aliud? Die in IV. und III. gelernten Sätze werden repetiert. Auch die Formenlehre muss nach Bedürfnis in U II. wiederholt werden. Monatlich werden drei schriftliche Arbeiten angefertigt, mindestens eine derselben ist ein Extemporale. Zu letzterem empfiehlt es sich, geeignete Stellen aus Caesar zu entnehmen, die in der Klasse gelesen sind. I *) Die angestrichenen Beispiele sind von den Schülern in der Schule zu bilden. 11 Als Lektüre (3 St.) dient Caesar, de bello Gallico, lib. I, VI oder ein anderes von den Schülern in III noch nicht gelesenes Buch. Erklärung wie in IV und III. Einzelne Kapitel können memoriert oder retrovertiert werden. Aus Ovid (Auswahl von Siebeiis ohne Anm.) werden etwa 100 Verse zur Einübung des Hexameters gelesen. Obersekunda. Hier wird die Gr. in 2 wöchentlichen Stunden beendigt und wie in U II. behandelt und eingeübt. Folgende Sätze werden memoriert: § 589. Confer te ad Manlium, ut a me non eiectus ad alíenos, sed invitatus ad tuos isse videaris. § 591. Thrasybulus legem tulit, ne quis ante aetarum rerum aecusaretur neve multaretur. § 594. Non vereor, ne tua virtus opinioni hominum non respondeat. § 599. Nihil tarn difficile est, quin quaerendo investigan possit. § 607. Velim mihi ignoscas. § 612. Hannibal omnia et in proelio apud Zamam et ante aciem, prius quam exeederet pugna, erat expertus. § 617. Commodum discesseras heri, cum Trebatius venit. *) §. 654. Credo, fore ut epistolam scribas. Credebam, fore ut epistolam scriberes. Credo, fore ut epistola a te scribatur. Crede- bam, fore ut epistola a te scriberetur. § 655. Credo, fore ut epistolam mox scripseris. Credebam, fore ut epistolam mox scrip- sisses. Credo (credebam), epistolam mox a te scriptam fore. Ebenso diese Beispiele mit Formen von disco. § 656. Credo, si posset, eum scripturum esse epistolam. Credo, si potuisset, eum scripturum fuisse epistolam. Credo, si fieri posset, futurum esse, ut ab eo scriberetur epistola. Credo, si fieri potuisset, futurum fuisse, ut ab eo scriberetur epistola. Credo, si posset, futurum esse, ut hanc artera disceret. Credo, si potuisset, futurum fuisse, ut hanc artem disceret. § 664. Rem suscepi, quam puto mihi utilem fore. § 667. Liberis consultum volumus. § 687. Fac, ánimos interire ut corpus. 700. Inter omnes hoc constat, virorum esse fortium et magnani- mosum, toleranter dolorem pati. § 718. Caesari exploratores missi referunt, apud Suebos silvam esse infinita magnitudine, quae appellate Bacenis. § 755. Suo cuique indicio utendum est. § 761. Conon muros dirutos a Lysandro reficiendos curavit. § 766. Hostes in spem potiundorum castrorum vénérant. § 771. Principes civitatis *) Die angestrichenen Beispiele sind von den Schülern seihst zu bilden. — 12 — Roma non sui conscrvandi causa profugerant. § 786. Legati missi, ut (qui) pacem peterent. (pacem petitum, pacis pctendae causa, ad pacem petendam). *) § 790. Res difficiiis est inventu. Res difficilis est ad inveniendum. Rem invenire, difficile est. Rei in- ventio difficilis est. Res difficulter invenitur od. invenietur. Rem difficulter invenies oder invenías u. s. w. Die schriftlichen Arbeiten wie in U. IL Bei der Versetzung nach U. I. wird von den Schülern der 0. IL ein Exercitium in der Schule angefertigt ; dasselbe entspricht etwa einer Probearbeit, welche der Obertertianer eines humanistischen Gymnasiums bei seiner Versetzung nach U. II liefern soll. Gelesen wird in 3 wöchentlichen Stunden Caesar, de bello Gallico, lib. VIL oder eines der in den unteren Klassen nicht gelesenen Bücher; jedenfalls ist zu berücksichtigen, dass die Schüler das erste und sechste Buch aus der Lektüre kennen. Einzelne Kapitel können memoriert oder retrovertiert werden. Im Winter beschränkt sich die Prosalektüre auf 2 St. wöchentlich. Die dritte fällt der Aneide des Vergil zu. Hier sind aus einem der ersten 6 Bücher etwa 2—300 Verse als Einführung in diese Lektüre zu lesen und mindestens 50 Verse zu memorieren. Hierzu werden gewählt aus lib I. V. 81—141. IL V. 108-194. III. V. 1—68. IV. V. 1—89. V. V. 1—71. VI. V. 42—97. In diese Stunde gehört auch die Erlernung der Prosodie und die Wiederholungen aus der Metrik (Hexameter). Unterprima. Im Sommer Repetition der Gr. Kap. 82—95, im Winter bis zu Ende. Alle gelernten Mustersätze werden wiederholt und befestigt. Hierzu muss eine wöchentliche St. ausreichen. Ausserdem wird alle 4 Wochen eine Uebersetzung ins Deutsche aus denf Prosaiker angefertigt, welcher gerade in der Klasse gelesen wird. — Prosalektüre (3 St.). Im Sommer eine bis zwei Reden von Cicero. Empfohlen werden folgende: pro Roscio Amerino, in Cat., in Verrem IL, de imp. Pomp., pro Sulla, (pro Milone), pro Archia poeta. Im Winter Sallust, die Catilinar. Verschwörung abwechselnd mit dem Jugurthinischen Kriege. Aus ersterer bleiben ungelesen Cap. 6—14, aus letzterem kann wegbleiben Cap. 17—19, 78 und 79. Bei der Erklärung des Gelesenen ist auch auf die Anordnung *) Vom Schüler zu bilden. - 13 - des Stoffes hinzudeuten, damit der Schüler eine leichtere Übersicht gewinne. Auf die Erklärung folgt die Inhaltsangabe durch den Schüler, sodann die etwa notwendige grammatische Erläuterung und eine Hinweisung auf die in den gelesenen Abschnitten vorgekommenen Synonyma. Zuletzt wird die Übersetzung des behandelten Kapitels noch einmal wiederholt. Einzelne Abschnitte können memoriert oder retrovertiert werden. — Daneben wird im Sommer Horaz gelesen (1 St.), und zwar folgende Oden: lib. L, 1, 4, 7, 11, 22, 24. lib. IL 3, 6, 7. Die Oden 1, 4, 11, 22, 24 aus dem ersten und die Ode 3 aus dem zweiten Buche werden memoriert. Im Winter wird eines der ersten 6 Bücher der Aneis von Vergil ganz gelesen und mindestens 50 Verse memoriert. Hinsichtlich der Auswahl siehe Obersekunda. — Repetition der Prosodie. Oberprima. Auch in O. I. wird in einer wöchentlichen Stunde die ganze Gr. repetiert, jedoch so, dass der Lehrer den Stoff zu gruppieren sucht. So wird z. B. die Lehre von den hypothetischen Sätzen, vom Futurum u. s. w. zusammengestellt und hierdurch dem Schüler die Übersicht erleichtert. Die häuslichen Übersetzungen wie in U. I. Als Prosalektüre dient in O. I. Livius, zunächst lib. I., IX. oder XXL, XXII. Aber auch alle andern Bücher der ersteh und dritten Dekade sind zulässig. Erklärung und Übersetzung wie in U. I. Am Schlüsse jedes Semesters Übungen im Extemporieren. Von Vergils Aneis wird noch ein zweites Buch aus den ersten 6 gelesen; mindestens 50 Verse werden memoriert. Auswahl, siehe O. IL — Die in U. I. gelesenen Oden von Horaz sind zu repetieren, Dazu lib. IL 10 und 14. lib. III. 1, 2, 9, 13, 30. IV 3 und 7. Die Ode 10 aus üb. II, die Oden 2, 9, 13, 30 aus dem dritten und 3 und 7 aus dem vierten Buche werden auswendig gelernt und die in U. I. memorierten werden wiederholt. Hinweisung auf Klopstock. Anhang I. 1. Die Genusregeln werden im allgemeinen in der Zumptschen Fassung gelernt. 2. Der dritte Vers in den allgemeinen Genusregeln soll lauten : „Die Weiber, Bäume, sowie Land". 14 — 3. Der erste Vers in der Genusregel der zweiten Deklination lautet: „Er, ir und us sind mascula. 4. Die Regel über die Ausnahmen in der 2. Dekl. beschränkt sich auf die beiden ersten Verse, (bis muss). 5. Die Regel über die Neutra der 3. Dekl. auf er lautet: Neutra merke drei auf er: Cadaver, sowie iter, ver. 6. Die Regel über die Wörter auf is wird nur bis mensis gelernt; der letzte Vers lautet: Fustis, collis, vermis, mensis. 7. Die Regel über die Wörter auf x lautet: Männlich brauche die auf ex, Doch bleiben weiblich lex und nex, Supellex, sowie faex und prex. 8. In der Regel über die Wörter auf s nach einem Konsonanten wird der zweite Vers gestrichen. 9. In der Regel über die Ausnahmen der Neutra fallen die Verse 2—6 aus. Anhang II. Die Regeln über die abweichende Flexion der Wörter der dritten Dekl. werden folgendermassen vereinfacht: Im Acc. sing, haben im statt em: 1) Die Namen von Flüssen und Städten auf is mit gleichlautendem Genetiv, z. ß. Albim, Tiberim. 2) sitis, vis. II. Im Abi. sing, haben i statt e: 1) diejenigen Wörter, welche im Acc. im haben, z. B. vi, Tiberi, navis hat nave und navi. 2) Die Neutra auf e, al, ar, z. B. mari, animäli, calcäri. Die auf ar mit kurzem a haben e wie baccare. 3) Alle Adjectiva und Monatsnamen nach der dritten Dekl. z. B. gravi, Aprili. Ausgenommen a. die Comparativi, z. B. altiore. b. dives, vetus, pauper. III. Im Nom., Acc. u. Voc. Flur haben i a statt a alle Wörter, die im Abi. sing, i haben. Die Adj., welche den Abi. auf e bilden, haben also a; bräuchlich. och nur bei vetus ist das Neutr. Plur. vetera ge- — 15 IV. Im Gen. Piur. haben ium statt um: 1) Alle Wörter, welche im Neutr. Plur. ia haben, z. B. marium, felicium ; dagegen vetus hat veterum, pauper — pauperum, dives — divitum. - 2) Alle gleichsilbigen Substantiva auf is und es, avis — avium, nubes — nubium. Ausgenommen sind und haben um: canis, panis, iuvenis. 3) imber hat imbrium. 4) alle Substantiva, welche vor der Kasusendung zwei Konsonanten haben, also dentium, partium, ossium, carnium, arcium, noctium. 5) vis hat virium, nix — nivium. 6) Die Volksnamen auf as, ätis, u. is ítis. Arpiñas — Arpinatium, Samnis — Samnitium. Dazu optimates — optimatium, penates -— penatium. Anhang III. Folgende unregelmässige Verba werden nicht gelernt: mico, coniveo, neo, calleo, fervco, frondeo, madeo, sorbeo, sordeo, torpeo, turneo, muleeo, mulgeo, tergeo, algeo, turgeo, strideo, aveo, calveo, caneo, flaveo, foeteo, hebeo, humeo, liveo, maereo, polleo, renideo, scateo, squaleo, vegeo, spuo, suo, sternuo, rodo, cudo, mando, strido, frendo, sterto, glubo, lambo, scabo, frigo, lingo, mungo, plango, sugo, pecto, ango, ningo, clango, como, molo, oeculo, fremo, vomo, psallo, verro, depso, pinso, facesso, incesso, compesco, glisco, hisco, queo, amicio, ferio, ferocio, ineptio, comminiscor, ringor. Ebenso werden die Inchoativa und Composita nicht nach der Grammatik, sondern bei der Lektüre aus dem Übungsbuche von Spiess gelernt. Übergangsbestimmungen. Nach Genehmigung des Lehrplans durch das Königliche Provinzialschulkoilegium erhalten die Bestimmungen über die Lektüre, sowohl was die Übersetzung aus dem Lat. ins Deutsche als auch was die aus dem Deutschen ins Lat. anbetrifft, wie über die schriftlichen Arbeiten von Ostern 1886 ab in allen Klassen Geltung. IG — 2. Dasselbe ist der Fall mit den allgemeinen Bestimmungen mit Ausnahme von Nro. 4. Diese Bestimmung gilt nur für neu in die Klasse eintretende Schüler, welche sich die bisher noch nicht gelesenen Autoren in der vorgeschriebenen Ausgabe anzuschaffen haben. 3. Die Ordnung des grammatischen Stoffes tritt in Kraft in Via., Va., IVa., U. III a., U. I. und O. I. zu Ostern 1886, in VIb., Vb., IV b., U. III b. Herbst 1886. In den Obertertien und Sekunden wird möglichst im Anschluss an den neuen Lehrplan gearbeitet; in seinem ganzen Umfange muss derselbe in Geltung treten in O. III. Ostern resp. Herbst 1887, in U. II.. Ostern resp. Herbst 1888, in O. II. Ostern 1889. — 2. Dasse mit Ausnahi) in die Klass nicht gelesen schaffen habe 3. Die C Via., Va., in VIb., VI und Sekunde! plan gearbeit Geltung trete Ostern resp. ]| l Bestimmungen |lt nur für neu e bisher noch usgabe anzu- Ifct in Kraft in Ostern 1886, bn Obertertien neuen Lehr- derselbe in B7, in U. II.