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lioher Beamten aufweist. Ergänzende Verpfliohtungsurkunden'), inilenen der Angestellte beim Antritt seines Amts, oft nach vorher-gegangenem eidlichem Gelöbnis, schriftlich zu versprechen hatte,den Pflichten der ihm übertragenen Stolle gerecht werden zu wollen,fohlen im Kopialbuch. Vielleicht sind, solche schriftliche Ver-sprechungen am herzoglichen Hofe nur in Ausnahmefällen ausgestelltworden, oder man nahm dort mit mündlichen Beteuerungen fürlieb.Bedauerlich bleibt, dass in den vorliegenden Anstellungsurkundenhäufig jede Angabe über den Umfang der verlangten Dienstleistungenund die Besoldung des Amtes fehlt. Trotzdem wird manches kultur-geschichtlich Beachtenswerte geboten. 2 ) Hier sei nur kurz auf dieErnennungen eines Küsters für die herzogliche Kapelle zu Anger-mund und eines gleichen Kirchendieners für die Marien (St. Lambertus)-Stiftskirche in Düssoldorf eingegangen und eins der Anstellungsdekreteseinem Wortlaute nach gebracht.
In der Neuzeit ist in den katholischen Kirchen die Wahl undAnstellung des Küsters in der Pegel Sache des Pfarramts; ehemalsdagegen machten die Patronatshorron eines Gotteshauses baldigervon der ihnen nach dem Kirchenrecht zustehenden Befugnis der 1Anstellung eines Küsters Gebrauch. Bis zur Zeit der Fremdherr-schaft galten urkundlich und im Volksmunde die BezeichnungenKüster und Offermann (Opfermann) als gleichbedeutend. Als über-aus grosse Wohlthätor des Marien (St. Lambertus)-Stifts in Düssel-dorf waren die Herzöge von Berg schon lange vor der Refor-mation, dessen Patronatsherren 8 ). Sie hatten ebenfalls Patronats-rechte in Angermund, 4 ) wo sich zu Beginn des IG. Jahrhundertseine Schloss-Kapello befand. Durch Erlass 5 ) vom 24. November(St. Katharinon-Abend) 1511 wies Herzog Johann seinen „Bewahrer"(Kellner) Walter von Plettenberg zu Angermund an, für die An-stellung eines Küsters an der dortigen Kapelle Sorge zu tragen.Dies, so führt der Herzog aus, geschehe Gott zum Lobe und demHeiligtum in der Angermunder Kapelle zu Ehren. Der Küster solledas „Honthaus" 0 ) in Angermund nebst seinem Zubehör — worunter
*) Kommen anderweitig häufig vor. Vgl. den Aufsatz von R. Pick im8. Bande der Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins.
-) Wir stossen auch hier auf Stände, die man jetzt kaum mehr demNamen nach kennt. So gab es am herzoglichen Hofe u. a. einen Kaninchen-fänger, der nebenbei die Hähne und Hasen zu beaufsichtigen hatte. Er erhieltals Jahreslohn einen Goldgulden und drei Malter Roggen, dabei noch sechsMalter Roggen für seine Hunde.
8 ) Vgl- 3. Jahrbuch des Düsseldorfer Geschichtsvereins, S. 71.
4 ) Diese Patronatsrechte erhielten sich ähnlich denen bei der DüsseldorferStiftskirche, bis zur Fremdherrschaft. Vgl. K. Th. Dumont, Descriptioomnium archidioecesis Colon, ecclesiarum . . Köln 1879, S. 4, 8 und 30.
s ) Fol. 4 des genannten Kopialbuchs im Düsseldorfer Staatsarchiv.
6 ) Wie aus der Fortsetzung hervorgeht, ist unter dem honthaus sehrwahrscheinlich eine von den herzoglichen Jägern bei gelegentlichem Aufenthaltin Angermund als Logierhaus benutzte Wohnung zu verstehen. Eine viel