Vorwort.
Seit Jahren ist durch die Fachblätter sowohl wie durch Zuschriften denHerausgebern der „Gothaischen Genealogischen Taschenbücher" der dringend unddringender werdende Wunsch ausgesprochen worden, der Reihe der bewährtön..Gothaischen Genealogischen Taschenbücher" das letzte Glied anzufügen > nämlichein Taschenbuch des deutschen Briefadels!
Dem Ansturm gegenüber hat der Berlag uachgegeben und bietet den deteiligten Kreisen hiermit den 1. mit dem Bildnis Sr. Exzellenz des Kgl. preuß.Ministers des Innern von Bethmanu-Hollweg gezierten Baud des „Gothai-schen Genealogischen Taschenbuchs der Briefadeligen Häuser".
Um Missverständnisse zu beseitigen oder ihnen vorzubeugen, geben wir andieser Stelle die Erklärung, daß ivir mit dein kurzen Wort „Uradel" denjenigenAdel bezeichnen, der Nachweisen kann, daß ein sicher zur Familie gehörende:.Mitglied in irgend einer Urkunde in der Zeit vor 1250 (nach lllöO tauch«!schon die ersten Adelsbriefe auf) als adelig genannt wird. Briefadelig dagegennennen nur solche Familien. die die Führung ihres adeligen Prädikats einemErhebungs- oder Bestätigungsdiplom Brief) verdanken. Fürsten, Grafen undFreiherren (d. i. titulierter Adel) können sowohl dem Uradel als dem Briefadel
angehören.
In dieses jüngste genealogische Taschenbuch wurden, damit räumlich eineGrenze gezogen wurde, nur die Familien ausgenommen, die ihr Adclspriidikalouf Grund eines Diplomes eines der Kaiser des Heiligen römischen Reiches(auch Neichsvikare) oder deren Stellvertreter (Hofpfalzgrafen), endlich einesdeutschen Landesfürsten führen. Während also das „Taschenbuch des DeutschenUradels", von dem gleichzeitig der 8. Jahrgang erscheint, sich darauf beschränk,uur uradelige Geschlechter aufzunehmen, deren Wiege auf deutschen: Boden(ninerhalb der Grenzen des alten deutschen Reiches) gestanden hat. fällt dieBeschränkung der Herkunft bei diesem neuen Taschenbnche weg. so daß also auchaus dem Auslande stammende Familien dem Bestände eingcreiht werden konnten,vorausgesetzt, daß sie eines der oben näher erörterten Adelsverleihungs- bzw.^estütigungsdiplome vorznlegen in der Lage waren.