Nebst rechtlichen Bedenken über die Fragen: I.) Ob ein römischcatholischer Fürst, so einem Evangelischen in Principatu mere Evangelico succediret, nach Vorschrift des Instrumenti Pacis Westphalicae, das völlige Exercitium der Römischcatholischen Religion, neben der Evangelischen, in solchem Fürstenthum einzuführen berechtiget seye? II.) Wenn ein Römischcatholigscher Fürst ...