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die Beweisführung sowohl nach dem Wort, als nach dem Sinndes Gefragten geführt. Wenn dagegen Einer glaubt, das Worthabe viele Bedeutungen, so ist offenbar die Beweisführung nichtnach dem Sinn. Erstlich findet diese Unterscheidung „nach demWort" und „nach dem Sinn" bei solchen Beweisführungen statt,wobei mehrdeutige Ausdrücke Vorkommen, sodann bei jeder belie-bigen, denn nicht auf der Beweisführung selbst beruht das „nachdem Sinn", sondern darauf, daß der Antwortende sich so undso zu dem Zugegebenen verhält. Sodann ist es möglich, daßalle Schlüsse „nach dem Wort" sind. Denn „nach dem Wort"ist hier so viel, als „nicht nach dem Sinn". Denn wenn nichtalle so zu betrachten sind, so wird es noch irgend welche anderegeben müssen, die weder nach dem Wort noch nach dem Sinnsind; allein bei jener Unterscheidung sind alle mit begriffen undalle sollen entweder nach dem Wort oder nach dem Sinn sein,und andere soll es nicht geben. Allein von den Schlüssen, welcheauf der Mehrdeutigkeit der Worte beruhen, sind einige von derArt, daß sie „nach dem Wort" gefaßt sind. Denn es ist eineunrichtige Behauptung, daß sämmtliche auf dem Ausdruck beruhen-den Schlüsse „nach dein Wort" seien; allein es gibt jedenfallsgewisse Trugschlüsse, welche nicht darauf beruhen, daß der Ant-wortende sich dazu so und so verhält, sondern darauf, daß dieBeweisführung selber eine mehrdeutige Frage enthält.
Ueberhaupt ist es sachwidrig, über den Gegenschluß, Elen-chos, zu reden, anstatt zuerst über den Schließ, denn der Gegen-schluß ist ein Schluß, also muß man über den Schluß früherreden, als über den trügerischen Schluß; denn ein solcher Gegen-schluß ist ein scheinbarer Schluß auf einen Widerspruch. Deß-halb wird der Grund der Täuschung entweder im Schluß liegenoder im Widerspruch, (dem: der Widerspruch muß dabei fein,)manchmal aber auch in Beidem. Bei dem Schluß „das Schwei-gen redet" liegt der Grund im Widerspruch, nicht im Schluß,bei dem Schluß „was einer nicht hat, kann er doch geben" in
s. o. 4.
") s. v. 28.