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3 (1891) Poetik (3. Aufl.), Topik (Disputierkunst)
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viel richtig, daß die Unterschiede des Entgegengesetzten entwederidentisch oder entgegengesetzt sind. Wenn nun vom Entgegengesetz-ten der entgegengesetzte Unterschied ansgesagt wird, von dem Vor-liegenden aber nicht, so ist klar, daß von dem letzteren der ange-gegebene Unterschied auszusagcn ist. Ueberhaupt kann man sagen:da die Definition ans Gattung und Unterschied besteht, so wird,wenn die Definition des Entgegengesetzten erwiesen ist, auch dieDefinition des Vorliegenden erwiesen sein. Da nemlich das Ent-gegengesetzte in der nemlichen oder in der entgegengesetzten Gat-tung ist, und ebenso auch die Unterschiede, welche von dem Ent-gegengesetzten ausgesagt werden, entweder entgegengesetzt oderidentisch sind, so ist klar, daß von dem Vorliegenden entwederdieselbe Gattung auszusagen ist, wie vom Entgegengesetzten, wäh-rend die Unterschiede entgegengesetzt sind, (entweder alle oder einige,wo denn im letzteren Fall die übrigen identisch sind), oder um-gekehrt, die Unterschiede sind identisch, während die Gattungenentgegengesetzt sind; oder beide sind entgegengesetzt, sowohl dieGattungen, als die Unterschiede. Daß nemlich beide identisch sind,ist nicht möglich, sonst würde man die nemliche Definition sürdas Entgegengesetzte bekommen.

Ferner ist zu berücksichtigen die Endung und Bildung derWörter und die Verwandtschaft der Begriffe; es muß nemlich im-mer die Gattung der Gattung, die Definition der Definition ent-sprechen. Z. B. wenn Vergessen ein Verlieren des Wissens ist,so ist vergessen (als Verbum) so viel als: das Wissen verlieren,und vergessen haben so viel als: das Wissen verloren haben. Istnun eine der genannten Bestimmungen, gleichviel welche, zuge-geben, so müssen nothwendig auch die übrigen zugegeben werden.Ebenso ist es z. B. auch, wenn das Vergehen eine Auflösungdes Wesens ist: dann istich vergehe" so viel alsmein Wesenwird aufgelöst", undvergehen machend" istdas Wesen auf-lösend" ; und wenn das, was vergehen macht, das Wesen auflöst,so ist auch das Vergehen eine Auflösung des Wesens. Ebensoist es in andern Fällen. Also wenn eines bewiesen ist, gleich-viel welches, so muß auch alles übrige zugegeben werden.

Ferner ist Acht zu haben auf das, was im selben Verhält-