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1435.
12. Oct.
13. Oct.
20. Oct.
27. Oct.
Oct.
1. Nov.
über bezahlte 100 rhein. Gulden, die ihm Herzog Wilhalm sei. schuldig blieben ist.an Micken vor Galli, (c. S.) (B.)
G. zu München
Maister Hanns Siecht, Lehrer in den sieben Künsten und der Arznei, quittirt den Herzog Ernstüber, von dessen Bruders Herzogs Wilhahn sei. wegen, bezahlte 32 rheinische Gulden für Dienst undSchaden. G. zu München am Mickten vor h. Gallenlag. (c. S.) (B.)
Hanns, des Herzogs Wilhalm sei. Trompeter, quittirt den Herzog Ernst in Bairn über von des-selben wegen bezahlte 10 rhein. Gulden für all seine Foderung. Siegler: Oswald Tuchsenhauser. G.G. an Pfincztag vor Galli, (c. S.) (B.)
Der Rath der Stadt Nuremberg erlässt unter Beziehung auf einen Landgerichts - Brief vom 1.April 1433, worin Conrad Truchsesse von Bomerssfelden Landrichter zu Nuremberg erkannt hat, dassWernher Rosshaubter als Ächter ausser allen Landfrieden und ausser alles Recht gesetzt sey — dannunter weiterer Beziehung auf die Beschädigungen, die Nürnberger Bürgern vom Wernher Rosshaubterund dessen Helfern zugefügt worden sind, und auf die Rechtsverweigerung des Rosshaupter, welcherdas ihm angebotene Recht zu Ulm geflohen und lieber sein Burkrecht daselbst aufgegeben hat, auchan des h. Reiches Burggraflhums zu Nuremberg Landgericht nicht erschienen und als des h. ReichesUngehorsamer in die Acht erklärt worden ist — die Verkündigung: Wer diesen offenbaren Ächter undLandzwinger Wernher Rosshaubter, so lange er aus der Acht nicht gekommen ist, lebendig unvcrdingtin des Rathes Gewalt gen Nuremberg liefert, erhält vom Rathe von Nuremberg 2000 Gulden Landes-währung, wer ihn in ein anderes Reichs-Gericht bringt, wo dem Rathe von Nuremberg Rechtes überden Rosshaubter geholfen und gestattet wird, erhält 1000 Gulden; wird der Rosshaubter todt in desRathes Gewalt gen Nuremburg geliefert, so erhält derselbe der ihn vom Leben zum Tode gebrachthat 1000 Gulden Landeswährung, 800 Gulden aber derjenige, der die Absicht, mit dem Rosshaubternach einer der verstehenden Bestimmungen zu verfahren nicht auszuführen vermöchte und ihn dazwi-schen vom Leben zum Tode brächte. G. am Pfinztag vor der Aylff Tavvsent Meyde tag. (c. S.) (F.)
Herzog Sigmund von Oesterreich bestätigt den Brief seines Vaters Friderich (de dato Inspruckan Sand Simon und Judastag 28. Oktob. 1409), wonach das Kloster Steingaden seine Weine zollfreiaus Tirol nach Bayern einführen dürfe. G. Inspruck am Phincztag vor aller Heiligen tag. (c. S.) (B.)
Erkinger Herr zu Swartzenberg und von Sawnsheiin verpflichtet sich gegen den Bischof Johannund das Capitel des Stiftes Würzburg, welche ihm das Schloss Landsberg sammt Zugehörungen erblichzu kaufen gegeben haben, dass er, wenn er dieses Schloss wieder verkaufen würde, dasselbe demgenannten Stifte zuvor zum Kaufe anbieten und erst zwei Monate darnach anderwärts verkaufen solle.G. an Symon und Judas Tag. (c. S.) (F.)
Achacz Nusperger quittirt den Herzog Ernst und dessen Bruderskinder über die Vergütung seinerin Beheim erlittenen Schäden. G. zu Straubing an aller heiligen Tag. (B.)