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13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
Entstehung
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1435.

23. Juli.

25. Juli.

27. Juli.

27. Juli.

27. Juli.

28. Juli.

grossen Abgang habe, und auf die Einwendung des herzoglichen Anwalts, dass die Klage die Regaliendes Herzog betreffe und vor den Kaiser gehöre, zu Recht, der Herzog soll an seiner Mautt Münznehmen, die in Bayern gangbar sei, und den Gulden in seinem bisherigen Werthe nehmen. G. zuRegenspurg am Samztag vor sand Jacobs tag des heiligen Zwölfboten. (c. 6 S.)

Dieselben sprechen auf die Klage des bischöflichen Anwaltes gegen den Herzog, dass er durchseinen Mauttner zu Scherding die Kaufleute, die auf dem Inn oder der Salzach auf oder abfahren zuunbilligen Eiden gedrungen, dass sie ihr Gut zu Passaw nicht niederlegen oder verkaufen wollten, undauf die Widerrede des herzoglichen Anwalts, dass der Bischof zu Passaw und dessen Mauttner zuScherding und Obernperg solcher Sachen Anfang gewesen seien, zu Recht, dass alle Strassen aufWasser und Land offen sollen seyn. G. zu Regenspurg am Sambtztag vor sand Jakobstag des heiligenZwölfboten, (c. 5 S.) (B.)

Hainrich Nothafft zu Wernberg schreibt dem Wilhalm Schellenberg Pfleger zum Wildenstein,dass er und alle die seinen mit Hanns Waler verricht seien, ob aber dieser und dessen Leute mit HerzogWilhalm verricht seien, wisse er nicht. G. an sand Jakobs Tag. (c. S.) (B.)

Ludwig Graue zu Ötingen Hofmeister etc. beurkundet, dass heute am Mittwoch nach JacobsTage Paulus Vörchtlein, Bürger des Rathes zu Nüremberg, von wegen des Rathes und der Gemeinezu Nuremberg mit vollem Gewalt derselben erschienen sey, und die Unschuld des Rathes und derBürger von Nuremberg an Wilhelms von Vilembach Tode eidlich vollführt habe. G, zu Ötingen amMitwochen nach Jacobs Tage. (c. S.) (F.)

Hainrich Nothafft zu Bernberg erklärt als erwählter Schiedsrichter, dass Bischof Leonharl zuPassaw der Frau Elisabet, Herzogin zu Sachssen und Frau zu Weinsperg, und Connraden, Herrn zuWeinsperg und Craften Herrn zu Hohenloh, und dessen Geschwisterten für ihre Ansprüche an SchlossTulbing 1100 rein. Gld. zahlen und jene Ansprüche dann erloschen sein sollen. G. an mitwoch nachSand Jacobs tag. (c. S.) (B.)

Heinrich von Gumppenperg, Wilhelm Huetinger etc. erkennen auf die Klage, dass die Bürgerzu Obernperg von dem Mautner des Herzogs Ludwig zu Scherding zur Zahlung ganzer Maut gedrungenwürden, während dieselben herkömmlicher Weise nur immer halbe Maut bezahlt hätten, zu Recht, be-weise der Bischof und mit ihm sechs ehrbare Männer durch einen Eid, dass jenes Herkommen derhalben Maut begründet sei, so möge er dessen gemessen, widrigen Falls geschehen, was recht ist. G.zu Regenspurg in dem Kloster zu den Augustinern an Mitichen nach sand Jacobs tag des heiligenzwelfpoten. (c. 6 S.) (B.)

Dieselben verweisen die Entscheidung des Streites zwischen Herzog Ludwig und dem Bischofvon Passaw, dessen Amtleute den in den Herrschaften Scherding und Kunigstain eingesessenen Leuten