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13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
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i 1435.

Vorfahren in dem Gotteshaus zu Prüfening, wozu sie den Hof zu Grasollling geeignet, mit dem ge-nannten Gotteshaus veraint worden ist. Mitsiegler: sein Vetter Caspar Herr zu Laber. G. am Pfincztagnach h. Vcytstag. (c. 2 S.) (B.)

1 18. Juni.

Kaiser Sigmund ernennt die Bürgermeister und Räthe der Stadt Ulm und aller andern Städtedie mit ihnen in Einung sind als seine vollmächtige Commissarien, dass sie wegen der bei ihm vom Bürger-meister und Rathe der Stadt Nuremberg angebrachten Klage über die von Wernher Rosshaupter undden Gebrüdern Cunrat, Jörg und Hans von Rietheim an etlichen von Nuremberg verübten Gewaltthätig-keiten, die gefangenen Nüremberger Bürger sammt ihrem verbürgten Schatzgeld und ihrer genommenenHabe vom Rosshaupter und den Rietheimern ledig fodern, darauf einen Tag zum Rechten setzen undim Namen des Kaisers Uriheil sprechen sollen. G. zu Tyrnaw am Sambstag nach Gotsleichnams Tag.(c. S.) (F.)

I 18. Juni.

Kaiser Sigmund ernennt den Markgrafen Friedrich zu Brandenburg als Commissarius und Richterin obiger Streitsache mit dem Anhänge, dass wenn eine der Pariheyen auf den rechtlichen Austragnicht eingehen und gehorsam seyn wolle, er des Reiches Unterlhanen mahnen soll, der gehorsamenParthey Beystand zu leisten, und die ungehorsamen zum Gehorsam zu bringen. G. zu Tyrnaw amSampztag nach Gotsleichnams Tage. (c. S.) (F.)

I 18. Juni.

Kaiser Sigmund ernennt den Leonard Marschalk Hauptmann der Gesellschaft von S. JorgenSchild in nydern Swaben als seinen vollmächtigen Commissarius in obiger Streitsache. G. zu Türnawam Sambstag nach Gotsleichnams Tag. (c. S.) (F.)

1 18. Juni.

Kaiser Sigmund gebietet dem Bürgermeister und Rathe der Stadt Nuremberg, dass da er zurEntscheidung der Kriege zwischen diesen Bürgern einerseits, dann Wernher Rosshaupter und den Ge-brüdern Conrat, Jörg und Hans von Rietheim anderseits kaiserliche Commissarien ernannt habe, sie-bis zu dem vor den kaiserlichen Commissarien zu pflegenden rechtlichen Austrage mit ihrer Widerparthey einen rechtlichen Frieden halten, auf des kaiserlichen Commissarii Fürbescheidung vor dem-selben erscheinen und dem Erkenntnisse gehorsam seyn sollen. G. zu Tyrnaw am Sambstag nach deshl. Gotsleichnams Tag. (c. S.) (F.)

13. Juni.

Kaiser Sigmund thut den vesten Conrat, Jörg und Hans von Rietheim Gebrüdern und demWernher Rosshaubter kund, dass ihm fürgebracht worden sey, wie dieselben etliche Bürger von Nu-remberg gen Kaltenburg und Rymsshart geführt, daselbst im Gefängniss gehalten, geplockt, gestockt,geschätzt und ihrer Habe beraubt, dann das ihnen von denen von Nuremberg gemachte Anerbieten, vordes Reiches Richter zu Nuremberg oder zu Ulm vor der kaiserlichen Majestät oder vor der Vereinungder Städte in Schwaben Recht zu nehmen, abgeschlagen haben, daher er vollmächtige kaiserliche Com-missarien ernannt habe, vor welchen sie hinsichtlich ihrer Streitigkeiten mit denen von Nurembergrechtlichen Austrag pflegen, und bis dahin die gefangenen Nürnberger Bürger und ihr Schalzgeld undBürgen ledig geben sollen. G. zu Tirnaw in Ungarn am Sampsstag nach Gotsleichnams Tag. (c. S.) (F.)