Druckschrift 
13 : (Continuationis IX) (1854) 1423 - 1436
Entstehung
Seite
332
Einzelbild herunterladen
 

332

1435.

Bezahlung des von den Herttenbergern erkauften Schlosses und Herrschaft Hailsperg erhallen habe,verspricht zugleich, dass Hailsperg stets der bayrischen Herzoge offenes Haus seyn, und wenn er etwaohne Leibeserben sterben sollte, an sie fallen solle. Mitsiegler: seine Mutier Lanet von Freyberg,sein Oheim Vlrich Marschalk zu Oberndorf, Hofmeister. G. am Freitag vor dem Sunnlag Inuocauit.(c. 3 S.) (BO

6. März.

Jörg Graf und Herr zu Hennenberg verpflichtet sich, die Artikel des Briefes, laut welchemihm Johann Bischof zu Würzburg, Hildemburg, Fladungen, Steyna an der Sale, Nütlingen das halbeDorf, Northeim und Sünlheim an, der Rone, Urspringen, Obern und Niedern Elspe, Obern Fladungen,Obern Waltberingen, Stetahusen, Heyfrit, Wispach, Ginolffs, Sündern, Nahe, Aldenfelde, Lare, Rudels-winde, Boglat und Eberspach, dann seine Bete und Gülten zu Vachdorf und Lütelsdorf mit Vorbehaltdes Wiederkaufes um 11,990 Gulden verkauft hat, getreulich zu halten. G. am Suntag Invocavit,(c. Sig.) (F.)

7. März.

Pauls Dompropst, Silvester Dechant und das ganze Domkapitel zu Passaw geben Cunraten vonTrawn, Domherrn zu Passaw vollen Gewalt für den von Pauls von der Laitter Herrn zu Bern zwischenLudwigen, Herzog in Beyrn und Grafen zu Mortani, an einem, und dem Bischof Leonarten, dessenCapitel und der Stadt zu Passaw am andern Theile beredeten Tag zu Rcgenspurg. G. zu Passaw amMontag nach dem Suntag Invocavit in der Vasten, (c. S.) (B.)

14. März.

Ludwig, Pfalzgraf bei Rein, Herzog in Bayrn und Graf zu Grayspach, von seinem Vater HerzogLudwig für den zwischen diesem einerseits und dem Bischöfe, dem Capitel und der Stadt zu Passawandererseits beredeten Tag zu Regenspurg auf den Samstag nach dem Sonntag Invocavit bevollmächtigt,gibt auf Widerruf nach laut seines Gewaltsbriefes Hannsen Lolterpecken vollen Gewalt. G. zu Regens-purg am Montag nach dem Suntag Reminiscere, (c. S. iinpr.) (B.)

14. März.

Peter, Bischof zu Augsburg, und Wilhelm, Herzog in Bayern, vertragen auf dem von HerzogErnst gen München angesetzten Tag das Domkapitel zu Augsburg und die von Straubing wegen allerZusprüche, welche ersteres an die von Straubing bisher machte, also: die von Straubing sollen dieLeutlosung, Erdlosung und Wagenlosung, wie es ihnen am nützlichsten, einnehinen, das Domkapitelaber damit nichts mehr zu schaffen haben; die von Straubing dem Domkapitel jährlich 12 Pfd. Pfg.geben und dessen Amtmann zu Straubing reichen, das Kapitel dagegen einem Vogt oder Richter zuStraubing 8 Pfd. Pfg. und einem Priester, der des Herrn Hansen von Steinach Kaplan ist, 12 Schill.Pfg. jährlich reichen. Das Domkapitel oder sein Probst sollen kein Bürgerrecht weiter verleihen, son-dern die von Straubing ihre Bürger selbst aufnehmen, und ebenso die Meister über alle Handwerkesetzen, das Domkapitel aber nichts mehr damit zu schaffen haben. Simon Kästners Siegel soll bei demPfarrer zu Straubing hinterlegt und bei jeder Siegelung den Domherrn 6 Pfg. erlegt werden. Metzenund Vierling sollen die von Straubing verleihen, die Domherrn ihre Ehaften, Gilten und Rechte ge-brauchen und nützen, aber nicht höher steigern. Mitsiegler: das Domkapitel zu Augspurg und dieStadt Straubing. G. zu München am Montag nach dem Sonntag Reminiscere in der Fasten. (Cop.) (B-)