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1434.
über seinen Theil an der von den Herzogen Stephan, Fridreich und Johanns hei Cristan dem Frawn-berger, Georgs Vater, contrahirten Schuld von 20,736j Gulden. G. an sand Marteins tag. (c. S.) (B.)
12. Nov.
Parcziual von Weinek quitlirt den Michel Dachs, Vngelter zu Miinichen, über von des HerzogsWylhahn in Bayern wegen bezahlte 50 rheinische Gulden, die ihm als Zins und Gült auf dem Wein-ungeld zu Münichen verschrieben sind. Siegler: genannter Parcziual. G. an dem nächsten Freylagnach h. Marteinstag des h. Bischolfs. (B.)
22. Nov.
Die Bürger des Ralbes der Stadt Nüremberg erklären hinsichtlich der 3 Wägen mit Tuch undanderer Habe, die Eberhart von Tollenheyrn der junge und Ilertnyt von Rainungen jüngst zwischenAwe und Uffenheiin genommen und gen Schupf geführt haben, worüber dann zu Mergentheim vomErzbischof Dyetrich von Mainz und Herzog Olt in Beyern ein Ausspruch erlassen worden ist — dasssie auf diesen Ausspruch bin mit Eberbart von Tottenheim und Herlnyt von Ramungen jind derenHelfern versöhnt seyen, auf alle Ansprüche an dieselben Verzicht leisten. G. am Montag vor IvathreinTag. (c. Sig.) (F.)
22. Nov.
Peter Wirt zu Newnkirchen verzichtet auf alle Ansprüche die er und Harllicb Jegenrewler zuHermä'nsperg von des Guts zu Pirking wegen an den Landgrafen Johann zum Leuehtemberg undGrafen zu Hals gemacht haben. Siegler: Hanns der Waltenreuler und Mauritz der Süss, Pfleger zuSaldenburg. G. am Montag vor sand kathrein der h. Jungkfrawn tage. (B.)
23. Nov.
Heinz Seheytlein und Nickel Schutensamen geloben, gegen den Markgrafen Fridrich zu Bran-denburg nichts zu unternehmen; im Falle sie aber in einem offenen und redlichen Kriege mitein-ander seyn wollten, so solle dieses gegenseitig 4 Wochen zuvor verkündet werden. Siegler: JunkerConrat Holzinger und Conrat von Seckendorf. G. zu Cadolzburg am Dinstag sant Clementen Tag,(c. 2 S.) CF.)
24. Nov.
Pfalzgraf Ludwig schreibt seinen Vettern Ernsten und Wilhelm, Herzogen in Beyern, er habederen Brief, die Schifffahrt der von Amberg und Sulczpach auf der Vilse betr., empfangen und wohlverstanden, erinnert sie an ihre gemeinsame Abstammung, fügt bei, wie Kaiser Ludwig seine StadtArnberg gefreit und dessen Nachfolger diese Freiheiten erneut haben, und ermahnt sie desshalb, ihnund die Seinigen von Amberg bei allem Herkommen bleiben zu lassen ; widrigenfalls müsse er Gleichesmit Gleichem vergelten, ebenso bei Denen von Regenspurg. D. Heidelberg, feria quarta ante b.Katherine virginis, (c. S.) (B.)
29. Nov.
Erasem Preisinger, Kammermeister, und VIreich Kamerawer zu Pering schlichten die Irrungenzwischen Herzog Hainreich und VIreich von Laber also, dass der Herzog des von Laber gnädigerHerr sein, und ihm, falls er nachweise, dass der Sächsenhauser die 10 Pfd. Gelds zu Lehen von ihmempfangen habe, selbe wieder ausfolgen lassen oder dafür eine billige Entschädigung geben, und für