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25. Mai.
28. Mai.
31. Mai.
.31. Mai.
3. Juni.
Tumslauf zu Gericht sass über das Blut, Karel Heyligenmair zu Geysling gesessen als Bevollmächtigterseiner Nachpauern daselbst gegen Hanns Strebär, der in das Gefängniss zu Tumstauf gekommen warals Ankläger auf und gibt für, derselbe habe über einen Gerichts- und Teidingbrief, den er hatte, abernicht hielt, ander Nötbrief bei nächtleicher Weile angehangen, und unter seines selbst Insieglversiegelt, worauf zu Recht erkannt wird: er sei eine Strafe werth ; und auf die Frage, was füreine Strafe er darumb schuldig war, sagt das Recht: er, Richter, soll dem Nachrichter zusprechen, wasStraf er wert war; darauf ertheilt dieser auf seinen Eid: Man soll hintz dem oftgenannten Strebär
hintz seinem Leib zwischen dem Kopf und seinem Leib mit der Klingen richten als hintz einem Land-twinger und Notär, damit Land und Leute, Wiltwen und Waisen hinfür über im versorgt sind. —Darauffragt er Richter, was der schuldig wär, der des benannten Strebärs Tod rechen wollt, es wäre Manuoder Frau, mit Worten oder mit Werken, wenig oder viel, heimlich oder öffentlich, die des erweisstworden mit pider Leuten, Frauen oder Mannen, wenig oder vil, denselben darüber zu glauben anaid, darauf sagt das Recht, ainträchllich: alles das, das der benannte Strebär lid, das solten dieselbenauch leiden. G. an Montag vor Urbani, (c. S.) (B.)
Marcialis, episcopus Ebroycensis, iudex et commissarius Conrado, episcopo Ratisponensi, etHeinrico, Bauariae duci, a generali synodo Basiliensi specialiter deputatus, praefato duci mandat, uta castri, villarum, hominum etc. ad ecclesiam Ratisponensem et mensam episcopalem spectantium oc-cupatiora et perturbatione desistat eaque praelibato episcopo et eius ecclesiae restituat alioquinBasileaecoram se compareat. D. et A. Basilee in domo habitacionis nostre die Martis. (B.)
Herzog Ernst in Bayrn verschreibt seinem Ehrnhold Peter Lanntsperg eine Hofgabe von 16 rh.Gulden jährlich, ab dem Kasten zu Lanntsperg bis auf Widerrufen. G. zu München am Freytag nachFronleichnams tag. (c. S.) (B.)
Michel der Grampniczer, der in des Rathes der Stadt zu Regenspurg Gefängniss zu Tumbstauffmit Hannsen Streber seligen gekommen, weil er mit diesem in unerbaren Sachen Gesellschaft gehabt,und seine Brief dazu geschrieben, wesshalb ihm nun die Stadt und das ganze Land zu Bayern ver-boten wird, schwört Urphede. Siegler: Peter Urssenpekch zu dem Purglein und Ulrich der Gumprecht,Pfleger zu Tumbstauff. G. an sant Petronellentag. (c. 2 S.) (B.)
Hanns Kraft von unendlicher bübischer Weis wegen, die er mit böser Gesellschaft und mitWeibern in Regensburg^ getrieben, von dem Rathe gefangen gesetzt, dann auf ein Jahr aus der Stadtverwiesen, schwört Urfehde. Siegler: Conrad Gravenrewter, Schullheiss zu Regenspurg. G. an Montagnach gotzleichnams tag. (c. S.) (B.)
Herzog Wilhalm in Bairn macht seinem Yetter Herzog Heinrich in Bairn zu wissen, dass erund sein Bruder Herzog Ernst oder einer mit des Andern Gewalt auf künftigen Mittwoch gen Frey-singen kommen werden. G. zu Münichen an h. Erasmustag. (B.)
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